Die Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest verringert sich in der Region Hof, weswegen das Landratsamt die bestehende Allgemeinverfügung aufhebt.
Die bestehende Allgemeinverfügung des Landratsamtes Hof vom 22.10.2021 zur Erkennung und Vorbeugung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird aufgehoben, da sich die Ausbreitung des ASP-Geschehens in Sachsen zusehends abschwächt, wie das Landratsamt in einer Pressemitteilung informiert.
Aufgrund der sich verringernden Bedrohungslage eines ASP-Eintrags aus Richtung Sachsen ist eine erweiterte Untersuchungspflicht nicht mehr erforderlich.
Eine entsprechende Allgemeinverfügung zur Aufhebung hat das Landratsamt Hof am 25.11. erlassen. Diese Aufhebung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter https://www.landkreis-hof.de/aufhebung-av-schweinepest-2024 verlinkt.