Wann ist Corona ein Arbeitsunfall? Mit dieser Frage muss sich das Verwaltungsgericht in Bayreuth beschäftigen. Eine Lehrerin einer Grundschule im Landkreis Hof hat gegen den Freistaat Bayern geklagt. Sie will ihre Covid-19-Erkrankung als Dienstunfall werten lassen. Nun ist die Entscheidung gefallen.
Den Angaben des Gerichts zufolge war die Lehrerin im Januar 2021 in der Notbetreuung an der Schule eingesetzt. Offiziell waren die Schulen in dieser Zeit geschlossen. Am 1. Februar war sie positiv auf eine Infektion getestet worden. Die Lehrerin macht den Angaben nach geltend, dass es in der Gruppe, die sie betreut hat, zwar keine Fälle gegeben hatte. Sie habe aber Pausenaufsicht bei mehreren, später positiv getesteten Kindern gehabt. Zudem sei sie in Kontakt mit einer positiv getesteten Kollegin gestanden.
In der Schule habe es in dem Zeitraum ein massives Ausbruchsgeschehen gegeben. Privat, argumentierte die Lehrerin weiter, habe sie keine Risikokontakte gehabt. Die Infektion müsse sie sich während des Dienstes an der Schule geholt haben.
Gericht hat Entscheidung getroffen und gibt Details bekannt
Die Corona-Infektion einer Lehrerin ist kein Dienstunfall - das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am Dienstagabend (4. Oktober 2022) entschieden. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, wurde die Klage einer Grundschullehrerin aus dem oberfränkischen Landkreis Hof abgewiesen. Zur Begründung führte der Vorsitzende der 5. Kammer, Präsident Dr. Thomas Boese, aus, dass ein Dienstunfall nicht vorlag. Dies hätte nach der gesetzlichen Regelung des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes unter anderem vorausgesetzt, dass die Ansteckung der Klägerin mit dem Coronavirus zeitlich und örtlich bestimmbar gewesen wäre, was hier aber nicht der Fall war.
Darüber hinaus kam im hier zu entscheidenden Fall auch eine Anerkennung der Infektion als Berufskrankheit nicht in Betracht, berichtete das Bayerische Verwaltungsgericht in einer Pressemeldung vom Mittwoch (5. Oktober 2022). Zwar kann Corona grundsätzlich eine Berufskrankheit darstellen. Dies gilt aber nur dann, wenn die betroffene Person im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war.
Maßgeblich sind insoweit die Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Zwar wies die Schule der Klägerin im fraglichen Zeitraum ein erhöhtes Infektionsgeschehen auf, allerdings befand sich in der von der Klägerin betreuten Notgruppe der ersten Jahrgangsstufe kein infizierter Schüler. Obwohl der Klägerin darüber hinaus an einem Tag die Pausenaufsicht über sämtliche Schüler der Notbetreuung oblag und später von diesen mehrere positiv getestet worden waren, ergab sich auch insoweit kein erhöhtes Ansteckungsrisiko. Die Pausenaufsicht fand im Freien statt und dauerte 15 Minuten.
Lehrerin klagt gegen Freistaat - Massives Infektionsgeschehen in der Notbetreuung
Auch aus einer etwaigen Begegnung mit einer später positiv getesteten Kollegin folgte kein besonderes Ansteckungsrisiko. Insoweit war die Klägerin lediglich der Ansteckungsgefahr ausgesetzt, der ein Beamter, der im Dienst mit anderen Menschen in Kontakt kommt, immer ausgesetzt ist.
Am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München werden nach Angaben eines Sprechers inzwischen zwei Verfahren mit ähnlicher Thematik bearbeitet: Ein Lehrer aus Unterfranken und ein Polizist aus Augsburg wollen eine Corona-Infektion als Berufskrankheit anerkennen lassen. Die Verwaltungsgerichte Würzburg und Augsburg hatten den Klagenden recht gegeben.
Der Freistaat Bayern sei jedoch in beiden Berufungsverfahren der Auffassung, die Klagen hätten abgewiesen werden müssen. Die Annahme einer Berufskrankheit sei unzutreffend, heißt es beim Verwaltungsgerichtshof. Eine Entscheidung in beiden Fällen wird Ende des Jahres erwartet.
Es ist schon dreist, es als Dienstunfall bzw. Arbeitsunfall betiteln zu wollen. - Definiere „Unfall“!- Wenn es aber, wie im anhängenden Bericht dann auch noch (vom Gericht bestätigt) als Berufskrankheit definiert werden soll, dann fliegen bei mir sämtliche Sicherungen. Aber das geht halt nur bei Beamten. In der freien Wirtschaft wird nicht mal z.B. Wirbelsäulenverschleiß als Berufskrankheit angesehen. Wie viele Staatsbedienstete sind auf Grund dieser Diagnose in den Ruhestand geschickt worden?! Ich will nicht den einzelnen Beamten diskreditieren, jedoch stimmt doch an dem ganzen System etwas nicht. Der Bauarbeiter darf bis 67 Jahre buckeln und wenn es nicht mehr geht mit horrenden Abschlägen (wenn überhaupt möglich) vorzeitig mit 63 Jahren in Rente. Verschiedene Beamte gehen mit 60 Jahren in Pension. Mir sagte mal ein Beamter, 35 Jahre Schichtdienst sind genug, deshalb gehen wir mit 60 in Pension. Mit 60 muss aber ein Arbeiter noch 7 (in Worten: sieben) Jahre Schicht arbeiten! Kann er es nicht, wird er entlassen – mit allen Folgen. Ich weiß, jeder hat(te) die Möglichkeit, Beamter zu werden - aber nicht alle!. (Das ist der kleine Unterschied zwischen jeder und alle) Es ist an der Zeit, das Beamtentum zu reformieren!
marmarmar
Vollste Zustimmung. Wenn jetzt noch alle Verkäuferinnen, Krankenschwestern und sonstige Berufe mit Personenkontakt klagen würden.
Es ist schon dreist, es als Dienstunfall bzw. Arbeitsunfall betiteln zu wollen. - Definiere „Unfall“!- Wenn es aber, wie im anhängenden Bericht dann auch noch (vom Gericht bestätigt) als Berufskrankheit definiert werden soll, dann fliegen bei mir sämtliche Sicherungen. Aber das geht halt nur bei Beamten. In der freien Wirtschaft wird nicht mal z.B. Wirbelsäulenverschleiß als Berufskrankheit angesehen. Wie viele Staatsbedienstete sind auf Grund dieser Diagnose in den Ruhestand geschickt worden?!
Ich will nicht den einzelnen Beamten diskreditieren, jedoch stimmt doch an dem ganzen System etwas nicht. Der Bauarbeiter darf bis 67 Jahre buckeln und wenn es nicht mehr geht mit horrenden Abschlägen (wenn überhaupt möglich) vorzeitig mit 63 Jahren in Rente. Verschiedene Beamte gehen mit 60 Jahren in Pension. Mir sagte mal ein Beamter, 35 Jahre Schichtdienst sind genug, deshalb gehen wir mit 60 in Pension. Mit 60 muss aber ein Arbeiter noch 7 (in Worten: sieben) Jahre Schicht arbeiten! Kann er es nicht, wird er entlassen – mit allen Folgen. Ich weiß, jeder hat(te) die Möglichkeit, Beamter zu werden - aber nicht alle!. (Das ist der kleine Unterschied zwischen jeder und alle)
Es ist an der Zeit, das Beamtentum zu reformieren!
Vollste Zustimmung. Wenn jetzt noch alle Verkäuferinnen, Krankenschwestern und sonstige Berufe mit Personenkontakt klagen würden.