Wegen Drogen fast im Knast gelandet

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Symbolfoto: Britta Pedersen dpa/lnw
Symbolfoto: Britta Pedersen dpa/lnw

Ein Rauschgift-Wiederholungstäter schrammt nur knapp an einer Gefängnisstrafe vorbei. Das Amtsgericht in Haßfurt verhängte ein Geldstrafe.

Wie die jüngste Verhandlung am Haßfurter Amtsgericht zeigte, betrifft eine Drogensucht nicht nur Menschen am Rande der Gesellschaft. Auf der Anklagebank saß ein Arbeiter (36). Er ist verheiratet, Vater einer Tochter und eines zwölfjährigen Sohnes und seit rund 15 Jahren in der Industrie beschäftigt. Weil er bereits etliche einschlägige Vorstrafen auf dem Kerbholz hat und die Polizei bei einer Hausdurchsuchung in seiner Wohnung wieder geringe Mengen an Rauschgift fand, muss er eine Geldstrafe in Höhe von 4200 Euro blechen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Polizeiaktion fand am 15. Juli des vergangenen Jahres kurz nach 9 Uhr vormittags statt. Der damalige Leiter des Einsatzkommandos schilderte als Zeuge den Ablauf. Als die Beamten mit dem Durchsuchungsbefehl anrückten und an der Wohnungstür klingelten und klopften, öffnete niemand. Die Uniformierten konnten aber durch die verschlossene Türe hören, dass es raschelte und Personen in der Wohnung umherliefen. Daraufhin hebelten die Polizisten unverzüglich die versperrte Tür auf und drangen in die Wohnräume ein.

Wie von den Einsatzkräften vermutet, war es tatsächlich so, dass der Mann und seine Ehefrau Lunte gerochen hatten und in höchster Eile den Stoff beseitigen wollten. Im Badezimmer lief noch die Klospülung und die Ermittler fanden dort eine leere Plastikschale mit Wassertropfen, die von der Beseitigungsaktion stammten. Sicherstellen konnten die Beamten lediglich noch eine ganz kleine Menge an Betäubungsmitteln: 2,2 Gramm Marihuana und 0,2 Gramm Amphetamin, in der Szene auch als Speed oder Pep bekannt.


Handy ausgewertet

Der Einsatzleiter schilderte auf Nachfrage, wie es zu der Polizeiaktion kam. Im Zuge der Ermittlungen gegen den Bruder des Beschuldigten, den man mit 1,8 Kilogramm Marihuana geschnappt hatte, wurde auch dessen Handy ausgewertet. Und dabei stieß die Polizei auf diverse Nachrichten zwischen den Brüdern, die darauf schließen ließen, dass die beiden sich gegenseitig mit verbotenen Drogen ausgeholfen hatten. Wie in einschlägigen Kreisen üblich, wurden dabei Mengenangaben zumeist in Zeiträumen wie Minuten oder Stunden gemacht.

Sieben Vorstrafen stehen im Bundeszentralregister des Arbeiters, drei davon sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der größte Hammer war dabei eine Verurteilung vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Hof vom Sommer 2011. Wegen Einfuhr von Betäubungsmittel in nicht geringer Menge wurde der Mann zu einer zweieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. In den Knast musste er nur deshalb nicht, weil er stattdessen eine Langzeittherapie antrat - die aber letztlich auch nicht fruchtete.


Forderungen

Für den Staatsanwalt Daniel Heppt war diese Drogenkarriere der Beweis, dass eine weitere Bewährungschance kaum etwas nutzen würde und er beantragte demzufolge eine Freiheitsstrafe von vier Monaten "ohne".
Der Pflichtverteidiger Stefan Wagner hingegen wies darauf hin, dass "man die Existenz einer ganzen Familie aufs Spiel setzen" würde, würde man den Mann nun wegsperren. Zudem gehe es um "minimale Mengen", die auch bei einem Wiederholungstäter keine Gefängnisstrafe rechtfertigten.
Amtsrichterin Ilona Conver folgte dieser Argumentation und verhängte die zuvor genannte Geldstrafe von 140 Tagessätzen á 30 Euro. Allerdings wies sie in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass der Mann "mit seiner Freiheit spielt und dass irgendwann Schicht im Schacht" sei.
Noch ist der Richterspruch nicht rechtskräftig. Denn insbesondere der Anklagevertreter ließ ausdrücklich offen, ob er in Berufung gehen will.