Verwarnung für Faustschlag

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Ein Faustschlag bei der We-Love-Party in Haßfurt vom Sommer 2015 hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Ein Faustschlag bei der We-Love-Party in Haßfurt vom Sommer 2015 hatte jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Symbolbild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Das Amtsgericht Haßfurt verhängte eine seltene Bewährungsstrafe wegen einer Körperverletzung.

Die We-Love-Party in Haßfurt vom Sommer 2015 verursachte ein weiteres juristisches Nachspiel. Nachdem bereits im Frühjahr dieses Jahres ein 23-Jähriger zu einer zehnmonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 2500 Euro verurteilt worden war, stand nun ein anderer "Teilnehmer" der damaligen Prügelei vor dem Amtsgericht in Haßfurt. Weil der Angeklagte (35 Jahre) einen Strafbefehl über 2700 Euro nicht akzeptieren wollte, ist es zur öffentlichen Hauptverhandlung gekommen. Amtsrichterin Ilona Conver fällte im Namen des Volkes einen Schuldspruch, der relativ selten angewendet wird: eine Verwarnung, verbunden mit einer Geldstrafe in Höhe von 3750 Euro auf Bewährung.


Mehrere Verletzte

Wie seinerzeit berichtet, gerieten sich bei der Feier mit dem schönen Namen zwei Gruppen in die Haare. Am schlimmsten erwischte es denjenigen, der nun auf der Anklagebank saß. Schon auf dem Boden des Festgeländes liegend, wurde er von seinem Gegner dermaßen mit dem Fuß am Kopf getreten, dass unter anderem ein Riss an der Augenhöhle und in der Schädeldecke entstand. Doch zuvor hatte der 35-Jährige selber hingelangt, indem er einem 28-Jährigen einen Faustschlag an die Stirn versetzt hatte. Diese Tat war nun vor Gericht angeklagt.
Wie der geschädigte 28-Jährige im Zeugenstand erläuterte, verursachte dieser Schlag eine heftig blutende Platzwunde direkt über der rechten Augenbraue. Die Wunde musste im Haßfurter Krankenhaus mit drei Stichen genäht werden. Inzwischen sind mehr als zwei Jahre vergangen und alles ist verheilt, aber eine kleine Narbe ist doch zurückgeblieben.


Entschuldigung

Obwohl der 35-jährige Beschuldigte aufgrund seiner eigenen schweren Verletzungen sich an nichts erinnern kann, entschuldigte er sich bei demjenigen, der den Boxhieb von ihm abgekriegt hatte.
Staatsanwältin Kestin Harpf beharrte in ihrem Plädoyer auf der Geldstrafe mit der Anzahl von Tagessätzen, die schon im Strafbefehl standen, nämlich 90.
Die Verteidigerin Christina Glück dagegen hielt für ihren Mandanten, der von allen Raufbolden die schlimmsten Verletzungsfolgen zu beklagen hatte, eine kleine Strafe von 15 Tagessätzen für ausreichend. Mit ihrem Urteil überraschte die Vorsitzende dann beide Seiten.
Offiziell heißt diese Form der Strafe "Verwarnung mit Strafvorbehalt." Diese spezielle Sanktion kann dann ausgesprochen werden, wenn es besondere strafmildernde Umstände gibt und wenn zu erwarten ist, dass der Täter keine weiteren Straftaten begehen wird. Die verhängte Geldstrafe wird nur dann fällig, wenn innerhalb der Bewährungszeit der Verurteilte erneut straffällig wird.


Zwei Jahre Bewährungszeit

Im vorliegenden Fall beträgt die Bewährungszeit zwei Jahre. Rechtsanwältin Glück und ihr Mandant waren mit dem Richterspruch zufrieden und erklärten, auf Rechtsmittel zu verzichten. Die Vertreterin der Anklage behielt sich aber vor, beim Landgericht Berufung einzulegen.