Verbale Wut-Attacke im Gerichtssaal

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Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: gf
Das Amtsgericht in Haßfurt Foto: gf

Zu einer außergewöhnlichen Verhandlung kam es am Amtsgericht in Haßfurt. Zwei Männer standen vor dem Richter, weil sie in Streit geraten waren. Dabei ging es um eine Frau, ein Auto und Prügel mit der Taschenlampe. Letztlich verlor einer der Angeklagten die Nerven.

Zwei Stunden lang schilderten am Freitag Zeugen vor dem Amtsgericht Haßfurt das aufbrausende Temperament eines (von zwei) Angeklagten. Am Ende der Verhandlung verlor der 44-Jährige tatsächlich die Nerven und schrie Oberstaatsanwalt Martin Dippold an. Der Angeklagte musste von seiner Ex-Freundin aus dem Gerichtssaal gezerrt werden.
Die Verhandlung war außergewöhnlich. Dabei war der Anlass nichtig: Am 21. Februar gegen 16.15 Uhr waren sich die Rivalen Frank M. und Manfred R. (Namen von der Redaktion geändert) zufällig in einem Supermarkt im Maintal begegnet. Frank M. war damals noch mit seiner Lebensgefährtin Martina K. zusammen, die mit der Zeit aber mit Manfred R. angebandelt hatte. Zwischen den Männern entbrannte ein Streit auf dem Parkplatz, in dessen Verlauf Frank M. mit dem Fuß gegen die Beifahrertür seines Rivalen trat. Der 61-Jährige revanchierte sich durch ein oder zwei Schläge mit einer Stabtaschenlampe auf den Oberkörper des 44-Jährigen. Da sich die Streithähne gegenseitig anzeigten, landeten schließlich beide vor Gericht.
In zwei aufeinander folgenden Verhandlungen am Freitag wurden Frank M. wegen Sachbeschädigung und Manfred R. wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Beide Männer traten im Verfahren gegen den anderen jeweils als Zeuge auf. Auch die restlichen Zeugen beider Verhandlungen waren austauschbar.
Beide Anklagen verschmolzen zu einem großen Ganzen, in dessen Mittelpunkt eine Frau stand: Martina K.

Zweifel an der Aussage


Die 40-Jährige nahm zwei Mal scheu auf der Zeugenbank Platz und wagte bei ihren Aussagen kaum, den Blick zu heben. Nur in einer Sache bewies sie Standfestigkeit: Die Delle, die ihr Ex-Freund durch seinen Tritt verursacht haben soll, sei schon vorher da gewesen, sagte sie. "Sind Sie sich da ganz sicher?", bohrte Richter Roland Wiltschka mehrere Male nach. Denn der geschädigte Liebhaber beteuerte das Gegenteil: Sein Wagen habe die Delle erst seit 21. Februar.
Durch das Beharren auf zwei gegensätzlichen Aussagen stand plötzlich auch der Vorwurf einer Falschaussage im Raum. Spätestens ab diesem Zeitpunkt geriet die Verhandlung in Schieflage. "Bei Ihnen geht es um 20 Tagessätze. Ihrer Ex-Freundin drohen bei einer Falschaussage mindestens drei Monate Freiheitsstrafe", erklärte Richter Roland Wiltschka dem aufgebrachten Frank M. ernst. Doch das Paar, das sich im Juli trennte, blieb bei seiner Aussage. Der Kontrahent Manfred R. sowieso.
Da half es auch nichts, dass Manfred R. mit seinem Wagen vor das Gerichtsgebäude fuhr und alle Beteiligten die Beule gemeinsam inspizierten. Das Verfahren wurde ausgesetzt. Bis zur Fortsetzung soll mit Hilfe von Zeugen und der Kfz-Kundendienst-Werkstatt geklärt werden, ob die Beule schon vor der Auseinandersetzung da war. Oder nicht.
Das Verfahren gegen Manfred R. wegen Körperverletzung dagegen wurde eingestellt. Richter und Staatsanwalt gingen von Notwehr aus. Daraufhin wurde Frank M., der bis dahin mehrfach ermahnt werden musste, sauer. Seine Drohung, man werde sich wiedersehen, wird spätestens bei der Fortsetzung der Gerichtsverhandlung wahr.