Turbulenzen wegen "Thermomix"

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Symbolbild Foto: Archiv/Eckert
Symbolbild Foto: Archiv/Eckert

Das Amtsgericht Haßfurt verhängte gegen eine 21-Jährige eine Bewährungsstrafe, weil sie Käufer im Internet hereingelegt hat. Sie ist Wiederholungstäterin.

Der "Thermomix" der Firma Vorwerk ist bei vielen Hausfrauen beliebt. Diese Tatsache machte sich eine junge Frau (21 Jahre) aus dem Maintal zunutze: Mindestens sieben Mal bot sie das Küchengerät zum Verkauf an, kassierte den vereinbarten Kaufpreis - und blieb die Ware schuldig. Das Jugend-Schöffengericht am Amtsgericht in Haßfurt verurteilte die bereits dreimal vorbestrafte Angeklagte zu einer elfmonatigen Bewährungsstrafe, verbunden mit der Auflage, sich bei einem Bewährungshelfer zu melden und mit Hilfe der Schuldnerberatung ihre Finanzen in den Griff zu bekommen.

Wie Staatsanwalt Stephan Jäger in seiner Anklageschrift vortrug, ereigneten sich die Betrügereien mit dem "Thermomix" im Zeitraum von Mai bis Oktober 2016. Der Preis für den üblicherweise rund 1000 Euro teuren Mixer lag zwischen 400 und 870 Euro. Wie bei Internetkäufen üblich, wurde die Ware jeweils im Voraus bezahlt.
Die Freude bei den Käuferinnen über das günstige Schnäppchen währte nur kurz, denn die Geräte kamen nie an. Insgesamt "erlöste" die Schwindlerin mit ihren Aktionen 4470 Euro. Als weiterer Betrugsfall kam noch ein Vorgang vom Januar 2016 hinzu. Dabei handelte es sich um zwei Mobiltelefone, die die Angeklagte ihrer damaligen Freundin für die Summe von 530 Euro verkauft hatte - das Opfer blieb auf dem Schaden sitzen.


Umfassendes Geständnis

Die Angeschuldigte saß wie das sprichwörtliche Häufchen Elend auf der Anklagebank und legte ein umfassendes Geständnis ab. Zu ihrer Entlastung konnte sie nur vorbringen, dass sie damit begonnen habe, den angerichteten Schaden wieder gut zu machen. Durch Hilfe ihrer Eltern hätten einige der Betrogenen ihr Geld wieder zurückbekommen und mit einigen der anderen Opfer habe sie Ratenrückzahlungen vereinbart.
Auf die Frage von Jugendrichter Martin Kober, wie viele Schulden sie denn noch insgesamt habe, konnte die junge Frau keine schlüssige Antwort geben. Wie sich bei der Verhandlung herausstellte, scheint ihr Kardinalproblem in ihrem Unvermögen zu bestehen, mit Geld sinnvoll umzugehen.
In diesem Sinn sprach auch der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich davon, dass sie "mit ihrer Schuldenregulierung eindeutig überfordert" sei.


Bereits rechtskräftig

Der Staatsanwalt sah in den Straftaten einen gewerbsmäßigen Betrug. Dabei bedeutet "Gewerbsmäßigkeit", dass jemand planmäßig mit der Absicht vorgeht, sich eine illegale Einkommensquelle von gewisser Dauer und Nachhaltigkeit zu verschaffen. Juristen sprechen hierbei von einem besonders schweren Fall, in dem der Gesetzgeber eine Mindeststrafe von sechs Monaten vorschreibt. Auf diese Vorschriften hinweisend, forderte der Ankläger eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung.

Das (bereits rechtskräftige) Urteil des Schöffengerichts entsprach genau diesem Antrag. Der Vorsitzende schärfte in seiner Urteilsbegründung der Verurteilten ein, sich zukünftig nichts mehr zuschulden kommen zu lassen, weil die Strafe "der letzte Warnschuss" sei. Beim nächsten Fehltritt, machte er unmissverständlich klar, "wird man Sie trotz eineinhalbjährigem Sohn einsperren! Ab heute stehen für Sie elf Monate plus x Knast auf dem Spiel!"