Trainer müssen jetzt Führungszeugnis vorlegen

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Eigentlich müssen Trainer und Betreuer von Kindern schon seit Januar 2012 ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, wenn sie weiterhin mit Minderjährigen arbeiten wollen. Doch die Umsetzung ließ auf sich warten. Jetzt müssen die Vereine allerdings die Vorschriften einhalten.

Das neue Bundes-Kinderschutz-Gesetz gibt es eigentlich schon seit Januar 2012. Tatsächlich ließ die Umsetzung bis heute auf sich warten - unter anderem deshalb, weil die angekündigten Empfehlungen des Bayerischen Landesjugendamts zur Umsetzung fehlten. Erst vor zwei Monaten erreichten die Schriftsätze den Schreibtisch von Adelinde Friedrich, Leiterin des Jugendamts in Haßfurt.

Gesetz gilt ab sofort

Die Jugendamtsleiterin hat nun die undankbare Aufgabe, von allen hauptamtlichen Mitarbeitern in der öffentlichen und freien Jugendhilfe erweiterte Führungszeugnisse einzufordern. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, in dem auch (anders als im einfachen Führungszeugnis) Verurteilungen unter 90 Tagessätzen beziehungsweise einer Freiheitsstrafe von drei Monaten aufgeführt sind - insbesondere, wenn es sich dabei um die Verletzung der
Fürsorge- und Erziehungspflicht, um Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder um Misshandlung von Schutzbefohlenen handelt.

Von dem Kinderschutzgesetz sind Vereine, Verbände und kommunale Einrichtungen betroffen. "Lange Zeit war strittig, inwieweit wir Ehrenamtliche mit dieser Bringpflicht belasten müssen", sagt Adelinde Friedrich. Nun steht fest: Das Jugendamt und der Kreisjugendring, in dem so gut wie alle Verbände und Vereine im Landkreis Mitglied sind, müssen die erweiterten Führungszeugnisse von allen einsammeln, die Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben. "Die Vereine und Verbände wurden bereits im Vorfeld für die kommende neue Vorschrift sensibilisiert", erklärt Adelinde Friedrich.

Vereine waren überrascht

Bis zu Waldemar Garreis, Schriftführer beim TV Ebern, ist diese Botschaft nicht durchgedrungen. "Davon, dass wir erweiterte Führungszeugnisse brauchen, ist mir nichts bekannt", sagt er. Überhaupt reagierten die meisten Vereinsverantwortliche überrascht auf die Anfrage des Fränkischen Tags. Gut findet Waldemar Garreis das neue Gesetz nicht: "Die Bürokratie überrennt uns Vereine. Man kennt doch seine Leute!"

Adelinde Friedrich dagegen steht hinter dem neuen Bundes-Kinderschutz-Gesetz. "Es gibt Kindern und Eltern ein Stück Sicherheit", sagt sie. Allerdings müsse man auch sehen, dass ein erweitertes Führungszeugnis allein keinen hundertprozentigen Schutz biete. "Es ist ein Teil des Kinderschutzes", relativiert sie.

Nach den Pfingstferien will das Jugendamt zusammen mit dem Kreisjugendring eine Informationsveranstaltung für die betroffenen Verantwortlichen anbieten. Denn das Gesetz greift ab sofort. "In dem Gesetzestext ist keine Frist vorgesehen", weiß Adelinde Friedrich. Verstöße werden zwar nicht geahndet. Aber die möglichen Konsequenzen einer Nicht-Beachtung sind schlimm genug. "Wenn etwas passiert, sind die Verantwortlichen in den Vereinen und im Jugendamt in der Pflicht", sagt Adelinde Friedrich.

Brisante Dokumentationspflicht

Auch die Vorstandsmitglieder des TSV Wonfurt werden "sich den gesetzlichen Regelungen beugen". Holger Baunacher, Vereinsvorsitzender und Bürgermeister der Gemeinde Wonfurt, ist alles andere als begeistert. Man dürfe die Ehrenamtlichen nicht zu sehr mit Pflichten überladen, meint der Wonfurter, der seit 25 Jahren aktives Vereinsmitglied ist.

"Viele kommen durch die ganzen Vorschriften zeitlich an ihre Grenzen." Andererseits könne man das Problem Missbrauch natürlich nicht wegschieben. "Das ist ein Thema", sagt Baunacher. Aber: "Ich glaube nicht, dass das erweiterte Führungszeugnis den gewünschten Erfolg bringt."

Was jetzt schon fest steht, ist die Dokumentationspflicht, die die gesetzliche Neuregelung mit sich bringt. Die sensiblen Daten aus dem Bundeszentralregister müssen gespeichert, geschützt, aber auch fristgerecht wieder gelöscht werden. Es wäre verheerend, wenn sie in die falschen Hände gerieten. Außerdem muss alle fünf Jahre ein neues erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.

Günther Preissner, Erster Vorsitzender der SG Eltmann, Abteilung Fußball, reagierte auf die gesetzliche Neuregelung regelrecht geschockt. "Da hat man eh damit zu tun, dass man ehrenamtliche Helfer findet, und dann das!", empört er sich.

Doch auch, wenn viel Arbeit auf die Vereine zukommt: Es gibt tatsächlich schwarze Schafe im Landkreis, für die die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses den Zugang zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen versperren würde. Erst im Februar war ein 43-jähriger Mann aus dem nördlichen Landkreis wegen sexuellen Missbrauchs eines Buben vor dem Landgericht Bamberg verurteilt worden. Er hatte das Vertrauen des Kindes missbraucht.