Bewährung bekam ein 23-Jähriger, weil er mit einem Kopfstoß einem Bekannten die Nase brach. Der junge Mann hatte viel Alkohol getrunken.
Wegen eines Kopfstoßes, der zu einem Nasenbeinbruch führte, musste sich vor dem Amtsgericht Haßfurt ein 23-jähriger Maler aus dem Landkreis verantworten. In einer Disco in Knetzgau war es im März dazu gekommen, wie Staatsanwalt Peter Bauer darlegte. Acht Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, kassierte der Angeklagte hierfür.
Er war mit seiner Freundin und einem weiteren Pärchen in die Disco gefahren. Offensichtlich hatten die vier schon mit Wodka "vorgeglüht", in der Disco kam noch einiges dazu. Der Maler räumte seine Tat ein.
Er habe mit seiner Freundin Stress gehabt. Da mischten sich der Kumpel und seine Freundin ein. "Es stimmt, ich habe ihm eine Kopfnuss gegeben", sagte der Angeklagte. Was er getrunken hatte, wollte der Staatsanwalt wissen. "Na das war schon was", antwortete der junge Mann.
Man sei auch mal zum Rauchen raus gegangen und habe aus einer Flasche, die im Auto war, Wodka getrunken. Das Gericht hielt ihm vor, dass er schon wegen etwas Ähnlichem 2014 verurteilt wurde: Auch da hatte er in der gleichen Disco einen anderen mit einem Faustschlag körperlich beschädigt.
Gegen die wand gedrückt
Die Freundin des Geschädigten, eine 22-jährige Altenpflegerin, und dieser selbst schilderten das Geschehen ähnlich. "Wir hatten gut getrunken", erklärte die Frau. Sie habe gesehen, dass der Angeklagte seine Freundin gegen die Wand drückte, deshalb seien sie zur Hilfe gekommen. Als ihr Freund den Angeklagten zur Seite schieben wolle, habe dieser urplötzlich einen Kopfstoß ausgeführt. Später habe man, noch in der Disco erfahren, dass die Nase krumm war.
"Ich selbst habe das auf der Toilette von einem mir Unbekannten gesagt bekommen", sagte der Geschädigte, ein angehender IT-Fachmann. Er habe alles voll mitbekommen, sei angeheitert gewesen. Im Krankenhaus wurde die Nasenbeinfraktur festgestellt. So erstattete er bei der Polizei in Haßfurt Anzeige. Drei Wochen hatte er Schmerzen, berichtete er, fordert aber zivilrechtlich kein Schmerzensgeld.
Fünf Einträge
Richterin Ilona Conver stellte fest, dass der Angeklagte im Bundeszentralregister fünf Einträge hat: Körperverletzung, Nötigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Anklagevertreter forderte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung sowie die Auflage, dem Geschädigten ein Schmerzensgeld von 500 Euro zu zahlen, dazu 80 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Die Verletzung sei nicht unerheblich, auch die Vorbelastung könne nicht unberücksichtigt bleiben, sagte Bauer. Verteidiger Alexander Wessel hielt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten für angemessen, die Alkoholisierung sei zu berücksichtigen. Zu dem Kopfstoß habe er sich wohl nur wegen Stress hinreißen lassen.
"Zweifelsfrei vorsätzlich"
Auf ein letztes Wort verzichtete der 23-Jährige. Das Gericht blieb in seiner Strafzumessung dazwischen, setzte 60 Arbeitsstunden an und 500 Euro, die an den Geschädigten zu zahlen sind.
"Es war zweifelsfrei eine vorsätzliche Körperverletzung ohne jegliche Rechtfertigung", sagte Conver. Die Vorahndungen hätten ihm eine Lehre sein müssen. "Die Verletzung beim Geschädigten war gravierend, reißen Sie sich am Riemen, Sie sind erwachsen und da wird scharf geschossen. Hoffentlich muss ich Sie hier nicht wieder sehen."