Spanner filmte heimlich in der Freibad-Umkleide

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Das Amtsgericht in Haßfurt
Das Amtsgericht in Haßfurt

Ein 35-jähriger Mann hat in Eltmann heimlich eine Frau in der Freibad-Umkleide abgelichtet. Wegen der "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches" durch Bildaufnahmen verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldstrafe.

Die Verhandlung gegen den 35-jährigen angeklagten Handwerker am Amtsgericht in Haßfurt beschränkte sich auf die Rechtsfolge. Das heißt, der Beschuldigte gab gleich zu Beginn des Strafprozesses zu, den höchstpersönlichen Lebensbereich einer 24-Jährigen aus dem Landkreis durch Bildaufnahmen verletzt zu haben. Er hatte gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Haßfurt nur Einspruch eingelegt, um die Höhe der Geldstrafe mit der Hilfe seines Verteidigers Michael Bramme zu senken. An der Sache gab es nichts zu deuteln.

Dabei hätten alle Anwesenden gerne erfahren, was den geschiedenen Mann dazu getrieben hat, eine junge Mutter heimlich in einer Umkleidekabine des Freibads in Eltmann zu filmen. Zumal der Mann dabei ziemlich perfide vorging. Für seine unerlaubten Aufnahmen bediente er sich James Bond-Methoden: Er befestigte einen Kugelschreiber mit eingebauter Kamera und Speicherkarte an seiner Badetasche und schob diese unter der Kabinenwand durch. Auf diese Weise verletzte er die Privatsphäre der jungen Frau im August 2012 gleich vier Mal.

Kugelschreiber mit Kamera

Der Mann und sein Opfer hatten bis dahin nie mehr als ein "Hallo" miteinander gewechselt. "Wir waren beide jeden Tag im Schwimmbad und haben uns gegrüßt", erzählte die junge Frau nach der Verhandlung. Die 24-Jährige besuchte das Bad mit ihren beiden Kindern.

Der Angeklagte muss sein Opfer also beobachtet haben und ihr dann zu den Umkleidekabinen gefolgt sein. Dort ging er in die Kabine neben sie und filmte sie beim Umziehen. Die junge Frau wurde erst misstrauisch, als eines ihrer Kinder sie wiederholt auf den Kugelschreiber aufmerksam machte. Daraufhin erzählte sie dem Bademeister von ihrem Verdacht.

Als der Kugelschreiber das nächste Mal unter der Kabinenwand auftauchte, schnappte sie sich den Stift und rannte damit zum Bademeister. Der gab den Fall an die Polizei weiter. Die Ermittlungen kamen ins Rollen und endeten gestern mit dem Prozess in Haßfurt.

Mittlerweile hat der Angeklagte 500 Euro Schmerzensgeld an die junge Frau gezahlt. "Mein Mandant hat beharrlich versucht, sich mit dem Opfer auszusöhnen", betonte Rechtsanwalt Michael Bramme vor Gericht. Die junge Frau habe die Entschuldigung aber bis dato nicht angenommen.

Geringere Strafe

Amtsrichter Roland Wiltschka hielt dem Angeklagten zu Gute, dass er sich wiederholt entschuldigt hatte, alles zugab und nicht vorbestraft ist. "Ich weiß nicht, was mich da geritten hat", sagte der 35-jährige Handwerker gestern mehrmals.

Ursprünglich hatte der Angeklagte einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je 25 Euro bekommen. Sein Verteidiger Michael Bramme erwirkte schließlich eine Strafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Euro. Das Urteil des Amtsgerichts ist bereits rechtskräftig.