Sein Einzelcoaching lief gar nicht gut

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Wenn der "Lappen" weg ist, muss mancher zum "Idiotentest": Ein MPU-Coach stand jetzt vor dem Haßfurter Amtsgericht. Betrügerische Absicht ließ sich aber nicht nachweisen. Foto: dpa/Oliver Berg
Wenn der "Lappen" weg ist, muss mancher zum "Idiotentest": Ein MPU-Coach stand jetzt vor dem Haßfurter Amtsgericht. Betrügerische Absicht ließ sich aber nicht nachweisen. Foto: dpa/Oliver Berg

Hatte eine Trainer in betrügerischer Absicht Kunden abgezockt? Das Verfahren gegen einen Krankenpfleger wurde mit Geldauflage eingestellt.

Die meisten Betroffenen, die nach einer Trunkenheitsfahrt ihren Führerschein verloren haben, müssen eine psychologisch-medizinische Untersuchung (MPU) erfolgreich bestehen, um ihren "Lappen" wiederzukriegen. Damit dies gelingt, suchen viele professionelle Hilfe und Unterstützung. Genau dies bot ein 59-jähriger Krankenpfleger in Form von Einzelcoaching an. Jetzt musste er sich wegen Betrugs vorm Haßfurter Amtsgericht verantworten.


Keine Beweise für Betrug

Dass er dabei einige seiner Kunden in betrügerischer Absicht übers Ohr gehauen hatte, ließ sich aber auch nach mehrstündiger Verhandlung in Haßfurt nicht zweifelsfrei nachweisen. Weil ein zumindest geringfügiges Fehlverhalten im Raum stand, wurde das Verfahren mit einer 750-Euro-Geldauflage eingestellt.


Seit über 20 Jahren tätig

In seiner Einlassung erklärte der außerhalb des Landkreises Haßberge lebende Mann, dass er seit über 20 Jahren diese Dienstleistung anbietet und viele seiner Klienten mit Erfolg durch diese, im Volksmund "Idiotentest" genannte Prüfung gebracht habe.

Die Tätigkeit war als Firma angemeldet, und der Coach hatte sich die Nebentätigkeit von seinem Arbeitgeber genehmigen lassen. Für seine Beratung, Betreuung und Einzelschulung verlangte er zwischen 750 und 850 Euro. Dabei kalkulierte er mit einem Arbeitsaufwand von rund acht Stunden. Was darüber hinausging, erläuterte der Angeklagte dem Gericht, habe er nie extra berechnet.

Zu der Verhandlung wegen Betruges kam es, weil drei seiner Kunden dermaßen unzufrieden waren, dass sie ihn bei der Polizei anzeigten. Im Zeugenstand schilderten die Geschädigten lang und breit, wie der Erstkontakt zustande kam und wie oft der von ihnen Beauftragte dann aktiv geworden sei.


Leistung mangelhaft?

Es kristallisierte sich heraus, dass der Beschuldigte sehr wohl tätig geworden war - nur die Frage, ob diese Einzelgespräche dem entsprachen, was zwischen Kunde und Dienstleister vereinbart worden war, ob der Mann also die versprochene Leistung vollständig erbrachte, diese Frage blieb letztlich ungeklärt.

Der eloquente Beschuldigte gab zu, dass bei einem der konkret vorgebrachten Vorwürfe etwas dran sei.


Attest vom Arzt

In der fraglichen Zeit sei er durch einen Sturz von der Leiter krank und arbeitsunfähig gewesen, belegte der Pfleger mit einem entsprechenden ärztlichen Attest. Deshalb erklärte er sich bereit, in diesem Fall zumindest einen Teil der bezahlten Vergütung zurückzuzahlen.

Amtsrichterin Ilona Conver wies darauf hin, dass nach deutschem Recht die mangelhafte und ungenügende Erbringung einer Leistung im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages eine zivilrechtliche Angelegenheit sei: Insofern wurden die Geschädigten auf den Privatklageweg verwiesen, wo sie ihre zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche anmelden können.

Ilker Özalp als Vertreter der Anklage und Rechtsanwalt Stefan Seidel einigten sich schließlich auf die oben genannte Einstellung mit Geldauflage, wobei der Betrag gesplittet wird.


Ein Geschädigter erhält 450 Euro

450 Euro erhält einer der Geschädigten, die restlichen 300 Euro gehen an den Kreisverband Haßberge des Bayerischen Roten Kreuzes. Mit der Zahlung des Geldes ist die strafrechtliche Seite erledigt, ob der Mann zivilrechtlich auf Schadensersatz verklagt wird, ist offen.