Rechtzeitig den Anbieter wechseln: So lässt sich bei der Kfz-Versicherung viel Geld sparen
Autor: Teresa Hirschberg
LKR Haßberge, Mittwoch, 28. Oktober 2020
Der 30. November gilt jedes Jahr als Stichtag für Autobesitzer, die ihre derzeitige Kfz-Versicherung kündigen möchten. Individuelle Faktoren und Unterschiede zwischen den Anbietern beeinflussen jedoch den Preis einer Police.
Corona hat auch die Mobilität verändert: Manche Menschen fahren mehr Auto, weil sie öffentliche Verkehrsmittel scheuen, andere fahren weniger, weil sie mehr Zeit zuhause verbringen. Beide Fälle wirken sich auf die Kfz-Versicherung aus, weshalb sich heuer ein Preisvergleich besonders lohnt. Bei einer Überprüfung des Tarifs oder einem Anbieterwechsel können oft mehrere hundert Euro gespart werden.
Wer seine bestehende Kfz-Versicherung demnächst kündigen möchte, sollte sich den 30. November im Terminkalender rot einkreisen: "Das ist grundsätzlich immer noch der offizielle Stichtag für die Kündigungsfrist", erklärt Theresa Braun, die als Versicherungsvermittlerin der Raiffeisen-Volksbank auch für den Landkreis Haßberge zuständig ist.
Aufs Rechnungsdatum achten
"Was aber nur wenige wissen: Wenn der Versicherer die Rechnung erst nach dem 30. November, also im Dezember, zustellt, gilt eine Sonderkündigungsfrist." Der 30. November sei generell Anhaltspunkt für alle Versicherungen, die ihren Vertrag zum 1. Januar auslaufen lassen - inzwischen gebe es aber auch vermehrt Anbieter, bei denen dies unterjährig der Fall ist, weist Braun hin. Daher gilt: Immer zuerst im eigenen Vertrag nachschauen, welche Fristen vereinbart wurden.
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Da die Vielzahl an Optionen nicht einfach zu durchschauen ist, haben die Verbraucherzentrale Bayern und die Stiftung Warentest das Thema Autoversicherungen regelmäßig auf der Agenda. Das sind die aktuell wichtigsten Tipps zum Kfz-Versicherungswechsel:
1. Nachfragen: Bevor man wechselt, kann man beim eigenen Versicherer nach preiswerteren Einstufungen fragen und den bestehenden Vertrag optimieren. Es gibt durchaus Optionen, die beim Sparen helfen: Etwa wenn man sich auf eine bestimmte Werkstatt, Kilometerleistung und Selbstbeteiligung oder die jährliche Zahlung der Rechnung einlässt. Ein Argument gegen einen Wechsel kann auch sein, dass man sich beim bisherigen (teureren) Anbieter gut aufgehoben fühlt und im Schadensfall bereits optimal betreut wurde.
2. Preise: Der Preis einer Police hängt stark von individuellen Merkmalen wie Alter, Beruf, Wohnort und dem Auto ab. Vor allem kommt es auf den Versicherer und den Tarif an. Durch die Corona-Einschränkungen gab es weniger Unfälle, was bei den Anbietern Spielraum für eine neue Preisgestaltung schafft. Finanztest hat aktuell 160 Tarife für Kfz-Haftpflicht und Kasko von 71 Versicherern untersucht und günstige Tarife mit guten Leistungen gefunden. Für einen Audi A 4 Avant bezahlt ein Ehepaar, beide 45 Jahre alt, beispielsweise 376 Euro jährlich beim günstigsten Anbieter. 1145 Euro wären es beim teuersten Tarif. Eine 70-jährige Opelfahrerin bekommt dagegen Haftpflicht mit Vollkasko für 527, im teuersten Fall für 1126 Euro.
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3. Vergleich: Als günstige Anbieter wurden im Test sowohl bei Haftpflicht als auch bei Kasko Axa Easy, DA Deutsche Allgemeine und Huk 24 ermittelt. Bei Vergleichsportalen ist zu beachten, dass sie eventuell Provisionen erhalten und nicht alle Anbieter gelistet sind. Finanztest bietet eine Analyse für den individuellen Bedarf - Abruf für zwei Autos für eine Dauer von 13 Monaten für 7,50 Euro - online unter www.test.de/kfz-versicherungsvergleich.
4. E-Autos: Für E-Autos bieten einige Versicherer dieselben Tarife wie für Verbrenner, andere haben spezielle E-Tarife entwickelt. Laut Finanztest sollten Akku, Tierbiss, Bedienfehler, Ladekabel und Wallbox versichert sein, zudem wird ein Schutzbrief als Pannenhilfe empfohlen. Eine Übersicht über die Leistungen und Tarife gibt es unter www.test.de/e-auto-versicherung. Im aktuellen Test wurde für einen Tesla Model 3 als günstigste Versicherung Huk24 mit Haftpflicht plus Vollkasko für 697 Euro ermittelt, der teuerste Tarif beträgt im Vergleich 2919 Euro. Bei einem VW ID.3 Pure kommt man im günstigsten Fall mit 284 Euro bei Verti davon; der teuerste getestete Tarif liegt bei 945 Euro.
5. Kündigung: Die meisten Kfz-Versicherungen laufen bis Jahresende, weshalb das Kündigungsschreiben bis zum 30. November beim Versicherer sein muss. Laufen Policen unterjährig aus, endet die Kündigungsfrist einen Monat vor dem Termin, an dem der Vertrag geschlossen wurde. Wenn die Beitragsrechnung spät zugestellt wird und eine Erhöhung beinhaltet, gilt ein Sonderkündigungsrecht bis einen Monat nach Zugang des Schreibens. Für die Kündigung reicht ein formloses Schreiben aus. Entsprechende Musterbriefe gibt es unter www.verbraucherzentrale.de. Am besten die Kündigung per Einschreiben versenden und um eine Bestätigung bitten.
6. eVB und SFR: Wer wechseln will, lässt sich vom neuen Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) zuschicken. Damit und dem Fahrzeugschein sowie -brief kann bei Neufahrzeugen die Anmeldung bei der Zulassungsstelle erfolgen. Bei schon angemeldeten Fahrzeugen ist dieser Schritt überflüssig. Für jedes unfallfreie Jahr kommt der Kunde in eine bessere Schadensfreiheitsklasse (SF), was den Beitrag reduziert. Nach einem Unfall rutscht man in eine teurere Klasse. Manchmal lohnt es sich, einen kleinen Unfall selber zu bezahlen, um die günstigere Variante zu behalten. Vor einem Wechsel sollte man sich von der bisherigen Versicherung schriftlich bestätigen lassen, welche SF dem neuen Anbieter gemeldet wird.
7. Rabatte: Preisnachlässe sind meist an bestimmte Auflagen gebunden. Diese sollte man nur in Anspruch nehmen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen dauerhaft zu gewährleisten sind, beispielsweise das Abstellen des Autos in einer Garage, die Kilometer-Leistung oder die Bindung an eine Werkstatt. Andernfalls kann sich die Beitragsersparnis durch Rückstufungen oder gar Vertragsstrafen ins Gegenteil kehren.
8. Haftpflicht: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und reicht bei älteren Autos oft schon als alleiniger Versicherungsschutz aus. Die Haftpflicht übernimmt nach einem Unfall, den der Fahrer verschuldet hat, die Schäden des anderen. Finanztest zufolge sollte diese 100 Millionen Euro und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person betragen. Empfohlen wird auch die erweiterte Haftpflichtdeckung für Mietwagen im Ausland, die sogenannte "Mallorca-Police".
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9. Kasko: Bei günstigeren und gebrauchten Autos reicht meist eine Teilkasko. Wichtig ist die individuelle Situation: Kann man einen Totalschaden auch ohne Geld vom Versicherer verkraften und aus eigener Tasche ein neues Auto finanzieren? Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl, Einbruch, Glasbruch, Unwetter, Brand und Kurzschluss. Hinzu kommen Wildschäden, in einigen Tarifen auch Schäden durch Schnee- und Dachlawinen. Eine Vollkasko lohnt sich am ehesten für Neuwagen und teure Gebrauchte ab etwa 15 000 Euro. Sie enthält die Teilkaskoleistungen sowie die Bezahlung von Schäden am eigenen Auto - auch bei selbst verschuldeten Unfällen - und greift zusätzlich bei Vandalismus.
10. Rechnung: Fällt im Januar die Rechnung für den neuen Vertrag wider Erwarten höher aus, empfehlen die Verbraucherschützer, den Beitrag unter Vorbehalt dennoch vollständig zu zahlen. Andernfalls riskiert man den Versicherungsschutz. Durch eine Zahlung unter Vorbehalt erkennt man den Betrag nicht als bindend an. Danach kann man noch eingehend prüfen und Geld zurückfordern.
von Teresa Hirschberg und Irmtraud Fenn-Nebel