Vor dem Haßfurter Amtsrichter musste sich ein 30-Jähriger wegen Körperverletzung verantworten. Er hatte einem Jüngeren einen Kopfstoß versetzt und die Nase gebrochen. Das Opfer hat heute noch gesundheitliche Probleme.
Der zweite Weihnachtsfeiertag begann für einen 28-Jährigen aus dem Landkreis Haßberge mit viel Blut und Schmerzen. Bei einem Discobesuch wurde dem jungen Mann in den frühen Morgenstunden durch einen gezielten Kopfstoß die Nase gebrochen. Strafbar als Körperverletzung.
"Auf einmal tauchte der Typ vor mir auf und hat mich fixiert. Dann schlug er zu", sagte der 28-Jährige als Zeuge vor dem Amtsgericht Haßfurt aus.
Der Angeklagte, ein 30-jähriger Arbeiter aus dem Landkreis Haßberge, hatte gegen den Strafbefehl wegen Körperverletzung Einspruch eingelegt. Darin war er zu 45 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt worden.
Seine Tat gab er zwar zu, sagte aber auch: "Ich wollte es nicht so stehen lassen, als hätte der nichts gemacht", erklärte er Richter Roland Wiltschka.
Dann berichtete er, dass der Geschädigte einem Kumpel von ihm die Mütze vom Kopf gezogen hätte.
Diese hätte er auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht zurück gegeben und sich schließlich provozierend vor ihm aufgebaut. Als der Mützendieb zum Schlag ausholen wollte, habe er "aus Reflex" den Kopfstoß gemacht.
Zwei Bekannte des Angeklagten bestätigten diese Aussage. Die mit dem 28-Jährigen befreundete Zeugin dagegen blieb dabei, dass die Attacke wie aus dem Nichts kam. Auch die Entschuldigung des Angeklagten wollte der junge Mann nicht annehmen. "Ich kann nicht verstehen, dass jemand willkürlich so gewalttätig wird", entgegnete er wütend, als der Angeklagte das Wort an ihn richtete.
"Höllische Schmerzen" Die Nase habe er sich ohne Narkose und unter "höllischen Schmerzen" im Uniklinikum Würzburg richten lassen. Bei dem Bruch seien die Nerven geschädigt worden, so dass die Nase heute noch kribble.
Auch die Narbe der einen Zentimeter großen Platzwunde sei noch zu sehen. Darum werde er seinen Angreifer zivilgerichtlich auf Schmerzensgeld verklagen.
Vor dem Amtsgericht Haßfurt endete die Verhandlung damit, dass der Angeklagte seinen Einspruch auf die Rechtsfolge beschränkte. Die Höhe der 45 Tagessätze wurde dem Einkommen angepasst und auf 20 Euro reduziert.