Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge sprang auf den Rücken eines Security-Mitarbeiters und schlug auf ihn ein. Dabei hatte ihm der Mann zwei Stunden vorher noch helfen wollen. Nun ging es um die Körperverletzung.
Am Ende blieb es bei dem Urteil: Ein 23-Jähriger aus dem Landkreis Haßberge wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 30 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt. Amtsrichter Roland Wiltschka sah die Straftat an der Grenze zur gefährlichen Körperverletzung und lehnte die vom Verteidiger geforderte Einstellung des Verfahrens gegen den jungen Mann strikt ab. "Das kann ich nicht machen. Die Brutalität nimmt überhand", sagte der Richter.
Von hinten angegriffen Der 23-jährige Mann hatte einen Security-Mitarbeiter einer Diskothek im Landkreis von hinten angegriffen und ihm mit der Faust zwei bis drei Mal auf den Hinterkopf geschlagen. "Wo sind wir denn?", warf Richter Roland Wiltschka dem Angeklagten vor.
"Das war eine öffentliche Veranstaltung und Sie springen dem Mann auf den Rücken und trommeln auf ihn ein!"
Der 32-jährige Security-Mitarbeiter wird den Vorfall in der Nacht zum 28. Oktober nicht so schnell vergessen. Die Faustschläge hallten knapp eine Woche lang als Kopfschmerzen nach. Sein Angreifer dagegen will sich an nichts mehr erinnern können.
Das Gedächtnis seines Mandanten setze erst wieder zu dem Zeitpunkt ein, als die Handschellen von der Polizei abgenommen wurden, gab Rechtsanwalt Peter Frank an.
Der junge Mann hatte zur Tatzeit zwar 1,8 Promille, war aber immerhin so fit, dem Security-Mitarbeiter auf den Rücken zu springen.
Besoffen in die Hose gemacht Die Wege der beiden Männer hatten sich erstmals gegen 0 Uhr gekreuzt.
Bei einem Kontrollgang entdeckte der Security-Mitarbeiter aus Oberfranken den Angeklagten schlafend vor der Diskothek. "Er lag da und hatte alle Viere von sich gestreckt", erzählte er.
Soweit nichts ungewöhnliches. Doch als der Oberfranke den Schläfer eine Stunde in unveränderter Position vorfand, machte er sich Sorgen. "Er hatte sich in die Hose gemacht, zitterte am ganzen Körper, und sein Puls war im Keller", gab er vor Gericht an. Deshalb habe er einen Krankenwagen alarmieren wollen. Doch dann kamen Freunde des 23-Jährigen, die ihm versicherten, sich um den Betrunkenen zu kümmern. Der 32-Jährige gab nach, untersagte dem 23-Jährigen aber den Zutritt in die Disko.
Noch mal in die Disko Ein Security-Kollege, der den Angeklagten hingegen als Stammgast kannte, ließ ihn wenig später wieder ein.
"Eine halbe Stunde danach haben sie ihn wieder rausgeschmissen und ihm die Schuhe hinterhergetragen", sagte der Geschädigte. Er war inzwischen zur angrenzenden Straße gegangen. Dort unterhielt er sich mit einem Gast, als ihn der 23-Jährige plötzlich von hinten ansprang.
"Es tut mir einfach bloß leid. Ich weiß nicht, warum ich das gemacht habe", entschuldigte sich der Angeklagte (auf den Wink seines Anwalts hin) bei dem 32-Jährigen. Der reagierte kühl: "Das war unter aller Sau was du gemacht hast. Wir wollten dir nur helfen und haben uns Sorgen gemacht." Auch bei Richter Wiltschka kam die Entschuldigung nicht wirklich an: "Ich würde mich an Ihrer Stelle schämen...."