Das Landratsamt in Haßfurt legt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg ein, das einen Baustopp für sechs von zehn Windrädern im Sailershäuser Wald veranlasst hat. Wo ist die Uhu-Brut?
Das Landratsamt Haßberge hat sich eingehend mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Würzburg zu dem verfügten Baustopp für sechs geplante Windräder im Sailershäuser Wald auseinandergesetzt. Die Behörde in Haßfurt, die den Bau und Betrieb aller zehn Windkraftanlagen genehmigt hat, teilt nicht die Auffassung des Gerichts und wird deshalb gegen den Beschluss aus Würzburg vorgehen, wie aus einer Mitteilung des Landratsamtes deutlich wird.
In einem Beschluss hatte das Gericht die "aufschiebende Wirkung" von sechs Klagen gegen den Bau der Windräder "wiederhergestellt". Das bedeutet: Baustopp für die sechs Windräder (fünf bis zehn). Die weiteren vier Anlagen (eins bis vier) können weitergebaut werden. An ihnen wird gearbeitet.
Nach Auffassung des Gerichts hat das Landratsamt bei Erteilung der Änderungsgenehmigung vom 18.
Juli 2014 die nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erforderliche Vorprüfung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Die Belange des Tierschutzes seien nicht ausreichend gewürdigt worden, meint die vierte Kammer, da es bereits vor Erlass der Änderungsgenehmigung konkrete Hinweise auf eine Uhu-Brut im Einzugsbereich der Windkraftanlagen gegeben habe. Auf diese Aspekte könnten sich, so das Gericht, die Antragsteller berufen.
Das Landratsamt betont jetzt dagegen, dass es bei seiner Entscheidung die Ergebnisse der im Antragsverfahren bereits durchgeführten Umweltverträglichkeitsprüfung und deren Bewertung zugrunde gelegt habe. Soweit das Gericht bemängelt, dass in Bezug auf ein mögliches Uhu-Vorkommen das Ergebnis der Prüfung nicht nachvollziehbar ist, "kann dem nicht gefolgt werden", schreibt das Amt.
Bereits bei dem im Ausgangsverfahren stattgefundenen Erörterungstermin habe der Gutachter festgestellt, dass er allen Hinweise auf Schwarzstörche und Uhus nachgegangen sei. Dabei hätten sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die unter Artenschutz stehenden Schwarzstörche oder Uhus dort leben.
Die angeblichen Uhu-Sichtungen waren laut Landratsamt zu dem Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung "weder fachlich bestätigt noch in einer Art und Weise gesichert, die die Durchführung weiterer Ermittlungen aufgedrängt hätten".
Das Landratsamt stellt fest, dass es selbst und insbesondere die Untere Naturschutzbehörde (eine Teilbehörde des Landratsamtes) jedem Hinweis nachgegangen sei und dies bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt habe.
Wörtlich schreibt die Behörde: "Alle Hinweise waren nicht derart substantiiert, dass sich hieraus wirkliche Anhaltspunkte für weitergehende Ermittlung ergeben hätten. Ein Brutnachweis in der Beeinträchtigungszone der Windkraftanlagen konnte nicht festgestellt werden."
Das Landratsamt Haßberge wird deshalb gegen die Entscheidung des Verwaltungsge-richts Beschwerde einlegen.
Gegen die Beschlüsse des Gerichts in Würzburg hat die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH und Co.KG, die die Anlagen bauen und betreiben will, bereits Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München eingelegt. Per Eilantrag reagierte die Gesellschaft, hinter der der Landkreis Haßberge steht. Der Baustopp bleibt aber vorläufig weiter bestehen.