Die Stadt weist 29 Stellflächen aus, und nur dort dürfen künftig Autos stehen. Ansonsten kann es Knöllchen geben, erfuhr der Stadtrat.
Falsches Parken auf dem Marktplatz in Königsberg kann in nicht allzu weiter Zukunft eventuell teuer werden. Das gab Bürgermeister Claus Bittenbrünn (FW) in der Sitzung des Stadtrates am Dienstagabend bekannt.
In den zurückliegenden Tagen wurden auf dem Marktplatz die Voraussetzungen für eine neue Parkregelung geschaffen. Mittels Nägeln wurden 29 Parkboxen angelegt. Und nur auf den gekennzeichneten Flächen ist zukünftig das Parken erlaubt. Genauere Informationen will die Stadt in den kommenden Tagen an die Bürger geben, erfuhr der Stadtrat.
Königsberg ist eine von fünf Kommunen, die Anfang Juli die kommunale Parküberwachung in ihren Orten gestartet haben. Neben Königsberg sind die beiden Städte Zeil und Ebern sowie die beiden Gemeinden Knetzgau und Sand mit im Boot. Die Parküberwachung übernimmt ein privater Dienstleister. Die Federführung hat die Gemeinde Knetzgau.
In deren Räumen ist eine Art Geschäftsstelle eingerichtet. Mit der kommunalen Parküberwachung erhoffen sich die fünf Städte und Gemeinden mehr Disziplin auf den öffentlichen Flächen. Appelle an die Vernunft der Autofahrer haben bisher wenig gebracht. Deshalb geht es jetzt an den Geldbeutel. Aber, so betonen die fünf Kommunen übereinstimmend: Es geht ihnen nicht ums Geld, sondern um eine wesentlich bessere Parkmoral in den Orten.
Für das Seniorenheim
Neben dem Thema Parken besprach der Stadtrat weitere Tagesordnungspunkte. Es ging zum Beispiel um den geplanten Bau eines Seniorenwohnheims in Königsberg. Der Stadt ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Bau des von "Senivita" geplanten Seniorenwohnheims auf der Freifläche am Lauerbach in Königsberg baldmöglichst begonnen werden kann.
Verzögert wird das Projekt immer noch aus naturschutzrechtlichen Gründen, da auf der dortigen Wiese Pflanzen und eine Schmetterlingsart entdeckt wurden, die unter Naturschutz stehen. Mittels Gutachten und einer bei der Regierung von Unterfranken in Würzburg eingereichten Ausnahmegenehmigung hofft die Stadt auf eine baldige Zusage für einen Baubeginn.
Voran geht es demnächst im Baugebiet "Obere Mühle" in Königsberg links der Straße Richtung Unfinden. Dort wird in den kommenden Wochen mit dem Bau der Erschließungsmaßnahmen begonnen.
Da für die Städtebauförderung jeweils für das Berichtsjahr und die folgenden drei Jahre die Höhe der Ausgaben anzugeben ist, für die eine Förderung beantragt wird, werden im Haushalt der Stadt für Maßnahmen in der Altstadt von Königsberg für die Jahre 2017 und 2018 jeweils insgesamt 20 000 Euro an freiwilligen Leistungen für
eigene oder private Maßnahmen eingestellt. Auf Grund des Stabilisierungskonzeptes der Stadt waren von 2013 bis 2016 keine freiwilligen Leistungen vorgesehen.
Stadt soll anschieben
Dazu wies auch die zuständige Stelle an der Regierung von Unterfranken darauf hin, dass bei einer Summe von weniger als 50 000 Euro ab 2019 die Fortsetzung der Städtebauförderung in der Altstadt von Königsberg auf dem Spiel steht. Ebenso sollte sich die Stadt bemühen, eigene oder private Maßnahmen einer Gesamtsanierung anzuschieben.
Einstimmig wurde der Beschluss gefasst: "Die Bedarfsanträge für private Maßnahmen der Städtebauförderung sind wie in den vorgestellten Bedarfsanträgen zu beschließen. Für die Bauberatung der Bauherren durch den beauftragten Architekten Bergmann sind jeweils jährlich 5000 Euro vorzusehen.
Die Stadt Königsberg wird sich weiter bemühen, für eigene oder private Maßnahmen einer Gesamtsanierung geeignete Objekte unterstützend zu begleiten beziehungsweise geeignete Möglichkeiten zu suchen. Die entsprechenden Mittel werden im jeweiligen Haushalt der Stadt eingestellt."
Aufschub
Und noch einmal ging es um das Thema Geld. Die Europäische Union hat das Umsatzsteuerrecht geändert. Mit dieser Anpassung werden juristische Personen des öffentlichen Rechts (wie die Kommunen) durch die Neufassung ab 2017 umsatzsteuerpflichtig. Das hat erhebliche Auswirkungen zum Beispiel auf die Liegenschaften oder den Abwasserbereich und führt in manchen Bereichen zu höheren finanziellen Belastungen für die Bürger.
Der Gesetzgeber hat aber zur Anpassung an die neue Situation die Möglichkeit geschaffen, eine Übergangsfrist bis 2021 in Anspruch zu nehmen, um zu überprüfen, in welchen Bereichen auf kommunaler Ebene eine Umsatzsteuer anzusetzen ist. Diese Option des Aufschubs bis 2021 wurde vom Gremium einstimmig beschlossen.