Kleindiebstähle summieren sich

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Foto: Archiv/Marco Meißner
Foto: Archiv/Marco Meißner

Amtsgericht Haßfurt stellte Verfahren gegen eine 27-Jährige ein, die geklaut hatte. Zahlen muss sie trotzdem.

Es war bloß ein Kleinstdiebstahl, der am Haßfurter Amtsgericht verhandelt wurde: Eine 27-jährige Frau hatte eine Wachsdecke, ein Tuch und ein USB-Ladekabel im Gesamtwert von 17,39 Euro mitgehen lassen. Das Verfahren wurde ohne Verurteilung eingestellt, aber für diese Bagatelle muss die strafrechtlich bislang unbelastete Frau als Auflage 120 Euro zahlen. Wenn man sich allerdings klarmacht, dass durch solche Kleindiebstähle ein jährlicher Schaden entsteht, der in die Tausende geht, kann man nicht von einer Lappalie sprechen.

Der genannte Vorfall ereignete sich am Vormittag des 6. September 2016 kurz vor 9 Uhr. Die verheiratete Frau war zusammen mit Mann und ihren zwei Kleinkindern in einem Drogeriemarkt in Haßfurt einkaufen. Als die Familie bereits an der Kasse vorbei war und das Geschäft verlassen wollte, ertönte die Alarmanlage - weil einer der geklauten Artikel mit der Diebstahlsicherung versehen war.
Wie in solchen Fällen üblich, holte die Filialleiterin die Polizei. Die Diebin gab alles zu und musste eine so genannte Fangprämie von 50 Euro an den Markt bezahlen.


Hausverbot ausgesprochen

Vor die Wahl gestellt, die Waren im Laden zu lassen oder zu bezahlen und mitzunehmen, zückte der Ehemann die Geldbörse. Nachdem der Polizist die Personalien festgestellt hatte und die Anzeige wegen Diebstahls aufgenommen war, erhielt die Familie Hausverbot und zog ab.

Bereits Ende September erhielt die junge Mutter Post vom Staatsanwalt. Laut Strafbefehl sollte sie zwölf Tagessätze zu je zehn Euro zahlen. Dagegen legte sie mit Hilfe ihres Verteidigers Hans Andrè Einspruch ein, wodurch es zu der öffentlichen Verhandlung kam. Durch die nun erfolgte Einstellung muss die Frau mit der 120-Euro-Auflage zwar genau so viel zahlen wie im Strafbefehl und darüber hinaus auch ihren Rechtsanwalt, aber es erfolgt kein Eintrag im Bundeszentralregister und sie behält so ihre "weiße Weste".

Die als Zeugin geladene Verkäuferin erläuterte nach der Verhandlung unserem Reporter einige interessante Details: Durch die täglich am Feierabend vorgenommene Inventur erkennen die Mitarbeiter sofort, was und wie viel am Tag von unehrlichen Kunden gemopst wurde.


Immenser Schaden

Übers Jahr gerechnet, sagte die Frau, entstehe ein immenser Schaden von zig Tausenden. Um dem Treiben Einhalt zu gebieten, habe ihr Arbeitgeber professionelle Detektive beauftragt.