Jugendring appelliert an Delegierte

5 Min
Seit über zwei Jahrzehnten ein Glanzlicht im Terminkalender des Kreisjugendrings Haßberge: das Integrative Zeltlager in Reutersbunn. Es findet 2016 vom 8. bis 17. August statt und wurde bei der Tagung angesprochen. Foto: Ralf Naumann
Seit über zwei Jahrzehnten ein Glanzlicht im Terminkalender des Kreisjugendrings Haßberge: das Integrative Zeltlager in Reutersbunn. Es findet 2016 vom 8. bis 17. August statt und wurde bei der Tagung angesprochen. Foto: Ralf Naumann
Eva Pfeil von der Präventionsstelle des Jugendamtes am Landratsamt Haßberge. Foto: Ralf Naumann
Eva Pfeil von der Präventionsstelle des Jugendamtes am Landratsamt Haßberge. Foto: Ralf Naumann
 

Der KJR Haßberge fordert auf der Herbstvollversammlung in Hofheim eine größere Bereitschaft, um ein Flüchtlingsprojekt umsetzen zu können. Bisher ist die Resonanz eher schwach.

Es ist "wichtig, dass sich möglichst viele Leute zur Mithilfe bereit-erklären." Sieben Monate ist es jetzt her, dass diese Bitte bei der Frühjahrsvollversammlung des Kreisjugendrings (KJR) Haßberge an die Delegierten der mehr als 20 Jugendverbände gerichtet wurde. Bei der Herbstvollversammlung am Donnerstagabend im Hofheimer Pfarrsaal berichtete Benjamin Gerschütz über den aktuellen Stand der Ideengemeinschaft "Junge Flüchtlinge in den Haßbergen". Und er brachte es schnell auf den Punkt: Die Resonanz auf ein Schreiben an die Mitgliederverbände mit Fragen nach konkreten Aktionen und Angeboten ist noch sehr gering. Nur zwei Antworten kamen bislang zurück.

Deshalb appellierte das KJR-Vorstandsmitglied Gerschütz, mit Dekanatsjugendseelsorger Werner Firsching und Regionaljugendseelsorger Matthias Vetter, verantwortlich für die Ideengemeinschaft, nochmals an die 35 anwesenden Delegierten, sich stärker einzubringen. Nur so könne der vor einem Jahr einstimmig angenommene Antrag des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) mit dem Titel "Willkommenskultur für jugendliche Flüchtlinge im Landkreis Haßberge" auch umgesetzt werden.

Es geht indes nicht nur um Anerkennung und Respekt der jungen Flüchtlinge, sondern auch um sinnvolle Aufgaben, Freizeitgestaltung, Integration bei Veranstaltungen, Unterstützung bei Anschaffung von Equipment (Sport, Musik), Zukunftschancen oder WLAN, wie Werner Firsching im Vorfeld sagte. Ebenso um die Beseitigung von nicht immer einfachen Barrieren, unter anderem von Sprachproblemen.


Strukturelle Änderung möglich

Arbion Gashi (Schweinfurt), Vertreter des unterfränkischen Bezirksjugendrings (BezJR) in Würzburg, wies in diesem Zusammenhang auf die Internetseite "fluechtlinge-werden-freunde.de" des Bayerischen Jugendrings (BjR) hin. Derweil stellten der Vorsitzende Daniel Fischer (Hofheim) und Geschäftsführer Frank Kupfer-Mauder die geplanten KJR-Aktivitäten für 2016 vor.

Aufgrund der zunehmenden "Bürokratisierung", die laut Fischer "fast keine Luft zum Atmen lässt" und viel Zeit in Anspruch nimmt, werde es für ihn und seine restlichen ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder immer schwerer, Schulungen, Kurse, jugendpolitische Vertretungsarbeit oder Informationsabende durchzuführen und weitere Angebote zu machen. Eines von mehreren Beispielen sei etwa die Ausstellung unzähliger Führungszeugnisse. Er kündigte an, sich deshalb strukturell anders aufstellen zu wollen.

Dennoch ist der Terminplan wieder gut gefüllt. Glanzlicht dürften sicher die mittlerweile fünften "Haßberger Spieletage" sein, die vom 2. bis 6. März - wieder in Kooperation mit der kommunalen Jugendarbeit - in der Haßfurter Stadthalle ausgetragen werden. Geplant sind zudem ein Informationstag zum Zuschusswesen (18. Februar), eine Jugendbegegnungsfahrt nach Israel (Osterferien) sowie am 16. April ein Erste-Hilfe-Kurs.

Ein Vorbereitungstag für das traditionelle Integrative Zeltlager in Reutersbrunn (8. bis 17. August) findet diesmal am 9. Juli statt. Zuvor wird vom 24. bis 26. Juni ein Seminar für Ferienprogramm- und Gruppenbetreuer im Schullandheim Reichmannshausen angeboten, ehe am 7. Juli bei einem Seminarabend das Thema "Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit" im Mittelpunkt steht. In Zusammenarbeit mit der Regionalstelle für kirchliche Jugendarbeit Haßberge werden zwei Veranstaltungen angeboten: am 10. Mai ein Seminarabend zum Thema "Prävention sexueller Gewalt in der Jugendarbeit" sowie im Herbst ein "Juleica"-Grundlagenseminar.


Neue "72-Stunden-Aktion"

Die Tagesfahrt für ehrenamtliche Leiter in der Jugendarbeit ist 2016 für den 10. September vorgesehen. Nachdem die geplante Mehrtagesfahrt nach Budapest heuer krankheitsbedingt kurzfristig ausfiel, gibt es am Sonntag, 6. Dezember, ein Ersatzangebot, wenn es von 7 bis um 22 Uhr ins "Palm-Beach" nach Stein bei Nürnberg geht. Die mindestens 16 Jahre alten Teilnehmer können sich ausschließlich unter ehrenamtsfahrt@kjr-has.de anmelden.

BDKJ-Vorsitzender Johannes Lang wies wieder auf eine "72-Stunden-Aktion" hin mit dem Titel "Engel gesucht, die mit uns die Welt besser machen". Sie findet vom 2. bis 5. Juni statt. Drei Jahre nach der gelungenen bundesweiten Premiere sollen sich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Dekanat wieder für das Gute engagieren und innerhalb von drei Tagen ein soziales, politisches, ökologisches oder interkulturelles Projekt durchführen. Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.kja-regio-has.de oder telefonisch unter 09521/619620.

Einstimmig wurde der Haushaltsplan für 2016 verabschiedet. Es sind Ausgaben in Höhe von 125 400 Euro vorgesehen. Der Zuschuss des Landkreises beträgt wieder 80 000 Euro.

Recht am eigenen Bild: Haßberge-Jugendamt bringt Licht ins Dunkel

Die Formulierung ist eindeutig. "Jeder Mensch hat das uneingeschränkte Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit", heißt es im Artikel 2 des Grundgesetzes. Daraus ergeben sich unter anderem das Datenschutzrecht sowie das Recht am eigenen Bild. Demnach ist es "nicht gestattet, beliebig personenbezogene Daten zu veröffentlichen", machte Eva Pfeil von der Präventionsstelle des Jugendamtes am Landratsamt Haßberge bei der Vollversammlung des Kreisjugendringes deutlich.

Ein Schwerpunktthema war nämlich das sehr komplexe Bild- und Urheberrecht in der Kinder- und Jugendarbeit - "durchaus ein schwieriges Thema, das viele Fragen aufwirft. Meines Erachtens gibt es keine Ideallösung, die übernommen werden kann und für jeden Einzelfall gleich gut passt", lautete ihr Fazit. Fakt ist, dass in Vereinen, bei Festen, bei Ferienfreizeiten, bei Wettkämpfen, bei Gruppenstunden, beim Training oder bei Mitgliederversammlungen viel fotografiert und mit dem Smartphone auch gefilmt wird.


Ausnahmen bestätigen die Regel

Doch was ist erlaubt, was nicht? Pfeil beschäftigt sich im Rahmen der Medienarbeit mit der Thematik und schaffte es, ein bisschen Licht ins Dunkel zu bringen. Eines wurde schnell deutlich: Wer Bilder ohne Zugriffsbeschränkung verbreiten oder öffentlich zugänglich machen will, benötigt die Zustimmung aller erkennbar abgebildeten Personen. Und dieses "Recht am eigenen Bild" gilt unabhängig davon, wo die Bilder veröffentlicht werden. "Egal ob online, in der Zeitung, im Fernsehen. Der Gedanke dahinter ist, dass andere nicht ungefragt in die Öffentlichkeit gezogen werden dürfen", sagte die 27-Jährige. Doch Ausnahmen bestätigen die Regel - wie etwa bei "Personen der Zeitgeschichte". Zum Beispiel Prominente, Personen, bei denen "anerkanntes Interesse der Allgemeinheit" besteht oder Bilder, bei denen Personen lediglich "Beiwerk" sind. Außerdem bei Demonstrationen, Versammlungen, Konzerten ("Einer von vielen") oder dient mit einem "künstlerischen Wert" einem höheren Interesse der Kunst.


Schwarzer Balken reicht nicht

Probleme gibt es laut Pfeil auch immer wieder bezüglich der Erkennbarkeit der abgebildeten Person für Andere. Nicht immer reicht ein schwarzer Balken, um eine Person unkenntlich zu machen. Es genüge schon eine "Erkennbarkeit im kleineren Kreis", die sich nicht nur aus den Gesichtszügen ergeben kann, sondern auch aus weiteren Merkmalen. Schon Bewegungen, auffällige Tätowierungen, die Umgebung oder der Haarschnitt würden ausreichen, um dennoch erkennen zu können, um wen es sich auf einem Foto handelt.

Um Bilder ohne rechtliche Konsequenzen veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten oder ausstellen zu dürfen, müssen einige Dinge beachtet werden. Ganz wichtig: "Erlaubnis einholen". Dies sei möglich durch eine "ausdrückliche Erklärung" oder eine "mündliche Zusage". Auch ein eindeutiges Lächeln in die Kamera geht als Zustimmung durch. "Im Zweifelsfall muss der Nachweis für das Vorliegen der Einwilligung erbracht werden." Zur eigenen Absicherung sollte deshalb "eine schriftliche Einwilligung eingeholt werden", rät Pfeil.

Wie schaut es aus, wenn sich minderjährige Kinder oder Jugendliche als "Fotografen" betätigen, beispielsweise während einer Gruppenstunde oder in ihrer Freizeit selbst Bilder und Filme etwa per "WhatsApp" versenden oder diese auf Facebook hochladen? "Auch hierfür wird ein Einverständnis benötigt", betont Pfeil. "Das ist ein großes, schwieriges Thema", verwies sie auf die Abtretung der Bildrechte, etwa an Facebook. Grundsätzlich gilt: Bei Minderjährigen bedarf es zusätzlich der Einverständniserklärung der Eltern. Und sie empfahl, zu Beginn einer Aktivität oder einer Freizeit das "Recht am eigenen Bild" mit den Kindern und Jugendlichen zu thematisieren: "Fotos und Videos dürfen ohne Einwilligungen nicht versendet beziehungsweise hochgeladen werden", betonte die Rednerin.


Ohne Vorwarnung

Bezüglich Urheberrechtsverletzungen betonte sie, dass unter anderem die Zusammenstellung fremder Werke (wie etwa Foto-Collagen und Video-Remixes) oder die Nutzung fremder Musik für einen eigenen Film nicht grundsätzlich verboten ist. Der Urheber müsse zuvor aber um Erlaubnis gefragt werden. "Die Gefahr ist groß, für Urheberrechtsverletzungen im Internet belangt zu werden", mahnte sie daher.

Gerade in der Film- und Musikbranche würden Rechteinhaber sehr strikt vorgehen mit Abmahnungen ohne Vorwarnung, Entfernung der Inhalte und Unterlassungserklärungen. "Wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, kommt nicht nimmer gleich Post vom Anwalt", sagte Pfeil. "Falls doch, sollte man sich schnellstmöglich Rat bei einem spezialisiertem Anwalt oder in einer Verbraucherzentrale holen."