Inzwischen die Kurve gekriegt

1 Min
Symboldbild: Arne Dedert/dpa
Symboldbild: Arne Dedert/dpa

Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 25-Jährigen wegen Beleidigung zu einer Bewährungsstrafe.

Der unrühmliche Vorfall spielte sich Anfang Dezember 2014 ab, und der 25-jährige Angeklagte konnte sich an keine Einzelheiten mehr erinnern. Die Quittung bekam er trotzdem bei einem Strafprozess am Amtsgericht Haßfurt. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Damals ging er mit starker Schlagseite in eine Spielothek im Maintal, ignorierte ein gegen ihn ausgesprochenes Hausverbot und beschimpfte einen dunkelhäutigen Gast als "Nigger". Der sechsfach vorbestrafte junge Mann kassierte für diese Beleidigung eine - nun bereits rechtskräftige - Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Monaten und zwei Wochen auf Bewährung. In diese Gesamtstrafe wurde ein vor wenigen Wochen ergangenes Urteil vom Schweinfurter Amtsgericht einbezogen.
Auf der Anklagebank präsentierte sich der aufgeweckt wirkende Angeklagte nun als geläutert. Schon im frühen Jugendalter begann seine Drogenkarriere.
Zuerst rauchte er Marihuana, dann folgten die harten Drogen Chrystal Meth, Speed und LSD. Alkohol war ohnehin ständig im Spiel. So auch im letzten Winter im Spielcasino.


Pampig und ausfällig

Obwohl sichtlich betrunken, wollte er mit einer Bierdose in der Hand zu den Spielautomaten gehen. Als die Bedienung mit Verweis auf die Hausordnung versuchte, ihn hinauszuschicken, reagierte er pampig und wurde ausfällig. Zufällig befand sich ein Bekannter der Frau vor Ort. Diesem warf der Betrunkene das Schimpfwort an den Kopf. Laut Gutachten war der Beschuldigte zur Tatzeit in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt.
Das ganze letzte Jahr, meinte der reumütige Sünder, "war eine ganz blöde Zeit". Aber seit Anfang des Jahres, beteuerte der in Nürnberg lebende Mann, habe er die Kurve gekriegt. Nachdem er zur Entgiftung in die Klinik in Werneck gegangen sei, erzählte er weiter, habe er von Februar bis Juli eine stationäre Drogentherapie erfolgreich absolviert. Nun habe er mit der von der Arbeitsagentur finanzierten Umschulung als Industriemechaniker eine beruflich vielversprechende Laufbahn eingeschlagen. Und um das Risiko eines Rückfalls zu reduzieren, sei er in der ambulanten Nachsorge einer Drogenberatung.
Strafrichterin Ilona Conver informierte, dass das Schweinfurter Amtsgericht gegen den Vorbestraften erst vor wenigen Wochen eine viermonatige Bewährungsstrafe verhängt hatte. Bei der in Schweinfurt verhandelten Sache ging es um eine tätliche Beleidigung, weil er einen Polizisten als "Scheißbullen" tituliert und ihn obendrein angespuckt hatte. Dieser Aussetzer passierte kurz nach dem Vorfall in der Spielothek. Deshalb bildeten die Juristen eine Gesamtstrafe, die die beiden Straftaten abdeckt.
Nachdem sich der Umschüler im Gerichtssaal bei den Angestellten des Spielsalons entschuldigt hatte, war der Staatsanwalt Christian Lang am Zug. Er plädierte auf eine halbjährige Bewährungsstrafe, der Verteidiger Alexander Wessel dagegen hielt fünf Monate für ausreichend.
Mit ihrem Richterspruch wählte die Vorsitzende genau die Mitte zwischen diesen Anträgen. Weitere Auflagen für den Umschüler: Er muss sich bei einem Bewährungshelfer melden, 80 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten, darf die begonnene Umschulung nicht schuldhaft abbrechen und muss auf Anweisung des Gerichts durch Haar- und Urinuntersuchungen belegen, dass er "sauber" ist.