Weil einem 24-Jährigen der Besitz von Haschisch nicht zweifelsfrei nachzuweisen war, stellte das Amtsgericht in Haßfurt das Verfahren gegen ihn ein.
Der mit leuchtend rotem Irokenschnitt auf der Anklagebank sitzende Arbeitslose (24) regte sich furchtbar auf: "Ich weiß überhaupt nicht, warum ich hier bin. Es ist eine einzige Frechheit, dass mir unterstellt wird, ich hätte Rauschgift gehabt. Einfach lächerlich, aber der Staatsmacht wird halt mehr geglaubt als einem Punker."
Dass dies nicht zutraf, zeigte sich spätestens beim Urteil: Amtsrichterin Ilona Conver verkündete nach dem Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten" einen Freispruch, weil ihr die Beweislage zu dünn war.
Es war am Freitagabend des 2. September dieses Jahres um 22 Uhr, als sich sechs oder sieben Personen bei der alten Lagerhalle des Haßfurter Bahnhofes gemütlich niederließen. Dort, so die Einlassung des Beschuldigten, hätten er und seine Kumpels ein paar Bier getrunken. Doch zwei Polizisten in Zivil kam die ganze Sache spanisch vor und sie beschlossen, in einem Überraschungscoup die Gruppe der jungen Müßiggänger zu kontrollieren.
Beamte waren sich sicher
Zu allererst, schilderte einer der damals beteiligten Beamten im Zeugenstand, habe man die Situation "eingefroren". Mit welchen Worten das genau geschah, kam nicht zur Sprache, aber naheliegend ist die Aufforderung: "Keiner rührt sich von der Stelle!" Sodann forderten sie eine Streife zur Unterstützung an. Als kurz drauf die Streifenbesatzung vor Ort war, begann die systematische Durchsuchung der Männer.
Schön der Reihe nach wurde einer nach dem anderen gefilzt, der Beschuldigte zuletzt - und bei keinem etwas Verbotenes gefunden. Doch auf dem Platz, an dem der 24-Jährige gesessen hatte, lag ein 4,7 Gramm schwerer Haschischbrocken offen da. Für den Ermittlungsbeamten stand daraufhin zweifelsfrei fest, dass der Angeschuldigte direkt drauf gesessen haben musste.
"Aus Fehlern gelernt"
Der Vorsitzenden aber reichte das nicht zu einer Verurteilung, denn es könne nicht ausgeschlossen werden, so ihre Überlegung, dass die Droge einem der anderen gehört habe. Eine Einstellung des Verfahrens wiederum kam für die Staatsanwaltschaft nicht in Frage. Vermutlich, weil im Bundeszentralregister bereits acht Vorstrafen stehen. Zwei davon sind einschlägig, also ebenfalls Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Gereizt meinte der Angeklagte nach Verlesung seiner bisherigen kriminellen Karrierre: "Ja, ich war im Knast und habe aus meinen Fehlern gelernt!" Jetzt, fuhr der Arbeitslose aus dem Maintal fort, kümmere er sich um seine Freundin und sein kleines Kind. Die Staatsanwaltschaft ließ offen, ob sie gegen den Richterspruch Rechtsmittel einlegt.