"Ich erschlag' dich, blöder Hund"

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Das Amtsgericht Haßfurt ahndete die rüden Attacken eines 51-Jährigen gegen seinen eigenen Vater.

Dass es zwischen Vater und Sohn Ärger und Verdruss gibt, ist gar nicht so selten. Aber dass ein solcher Familienzwist zu einem strafrechtlichen Nachspiel führt, fällt doch etwas aus dem Rahmen. Ein 51-jähriger saß auf der Anklagebank des Haßfurter Amtsgerichts, weil sein 74-jähriger Vater sich von ihm bedroht und beleidigt gefühlt und daraufhin Anzeige erstattet hatte. Der arbeitslose und alkoholkranke Angeklagte kassierte eine - inzwischen rechtskräftige - Geldstrafe in Höhe von 250 Euro.

Die Tat ereignete sich bereits am 11. Juni 2015 gegen halb neun Uhr vormittags. Der Beschuldigte war damals völlig abgebrannt, schlief des Öfteren im Freien und wollte sich frische Klamotten aus seinem Elternhaus holen. Als er daheim aufkreuzte, war er wieder mal völlig blau.
In diesem Zustand, bestätigte seine als Zeugin geladene Mutter, komme es regelmäßig zu üblen Auseinandersetzungen zwischen Vater und Sohn. "Ich erschlag' dich, blöder Hund", ist ein Beispiel für die Attacken des Angeklagten gegenüber seinem Vater.

Der Arbeitslose bestritt nicht, dass er damals verbal ausrastete. Aber der rüde Umgangston mit seinem Senior, meinte er, sei an der Tagesordnung und eigentlich "ganz normal".

Bei Delikten wie Bedrohung, Beleidigung oder Verleumdung sprechen die Juristen von sogenannten Antragsdelikten. Darunter versteht man eine Straftat, der grundsätzlich nur auf Antrag des Verletzten oder Betroffenen von den Strafverfolgungsbehörden nachgegangen wird.

Dass die beiden erwachsenen Männer alles andere als vernünftig oder gar rücksichtsvoll miteinander umgehen, war im Gerichtssaal unschwer zu erkennen. Immer wieder giftete einer den andern an, ganz offensichtlich ist hier aus gegenseitigem Wut und Zorn schon ein richtiger Hass erwachsen.


Aus der Haft

Der Pflichtverteidiger Alexander Wessel erklärte, dass sein Mandant erst am Vortag aus der Haft entlassen worden sei. Im Zuge einer "Ersatzfreiheitsstrafe" musste er 16 Tage in der Justizvollzugsanstalt in Nürnberg absitzen, weil er eine Geldstrafe wegen Schwarzfahrens im Zug nicht bezahlt hatte. "Er saß in meiner Kanzlei wie ein Häufchen Elend", beschrieb der Rechtsanwalt die Verfassung des Hartz-IV-Empfängers.

Immerhin beteuerte der von einem langjährigen Alkoholmissbrauch auch äußerlich gekennzeichnete Mann, dass er baldmöglichst eine Langzeittherapie absolvieren wolle. Er legte eine Bescheinigung der Caritas vor, aus der hervorgeht, dass er in der Drogenberatung war und eine Selbsthilfegruppe besucht. "Ich warte nur noch auf die Kostenzusage und auf einen Therapieplatz", betonte der Alkoholkranke vor Gericht.

Ein zweiter Anklagepunkt wegen Körperverletzung an dem Vater wurde fallengelassen. Die Beweisaufnahme ergab, dass der Rentner praktisch nichts abgekriegt hatte.


In der Mitte

Übrig blieb die zugegebene Beleidigung in Strafeinheit mit Bedrohung. Während Ilker Özalp als Vertreter der Anklage auf 30 Tagessätze á zehn Euro plädierte, hielt der Verteidiger 20 Tagessätze für ausreichend.
Richterin Ilona Conver entschied sich für die goldene Mitte. Um zu vermeiden, dass der Verurteilte als "Ersatz" wieder hinter Gitter muss, billigte sie ihm eine großzügige Abzahlung der Geldstrafe in Form von monatlichen Raten (je 25 Euro) zu.