Er klaute Schnaps, schlug eine Glastür ein und boxte einer Polizistin in den Bauch - dennoch kam der 28-Jährige mit einer Bewährungsstrafe davon.
Am Ende war es das umfassende und vorbehaltlose Geständnis, das dem 28-Jährigen den Gang hinter Gittern ersparte. Er habe sofort "die Hosen runtergelassen", wodurch das Hohe Gericht auf eine aufwendige Beweisaufnahme verzichten konnte, erklärte Amtsrichterin Ilona Conver in ihrer Urteilsbegründung bei einem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt.
Verurteilt wurde der momentan im Landkreis Würzburg lebende Mann zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung. Ein ausgesprochen mildes Urteil für vierfachen Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte - zumal wenn man bedenkt, dass er bereits neun Vorstrafen auf dem Kerbholz hat.
Bisher acht Straftaten
Acht einzelne Straftaten listete Staatsanwalt Daniel Heppt auf, als er die Anklageschrift vorlas. Im Januar 2016 erwischte man den Angeklagten dreimal im Edeka-Markt in einer Stadt im Norden des Landkreises, als er jeweils einige Packungen Zigaretten mitgehen ließ. Einmal ertappte man ihn in der Shell-Tankstelle - dort hatte er es auf eine Flasche Jägermeister abgesehen. Neben diesen Diebereien hatte er in einem Landgasthof eine Glastür eingeschlagen und dabei Schaden von 250 Euro angerichtet. Im März demolierte er bei dem Versuch, in die Wohnung der Mutter einzudringen, den elektrischen Antrieb an einem Hoftor - hier betrug der Schaden sogar 1500 Euro. Den Vogel schoss er Anfang April 2016 ab, als er einer Polizeibeamtin, die ihm einen Platzverweis erteilen wollte, mit der Faust in den Bauch boxte.
Offenbar ständig blau
"Es stimmt alles", gab der 28-Jährige ohne Umschweife zu und ergänzte, dass er sich an die meisten Situationen nicht mehr genau erinnern könne, weil er damals ständig blau gewesen sei. Überhaupt muss das Jahr 2016 für den Mann eine rabenschwarze Zeit gewesen sein, lebte er doch nach seinem Aufenthalt in dem Haßgaustädtchen fast ein halbes Jahr auf der Straße.
Um sich ein Bild von der Persönlichkeit des momentan als Reinigungskraft arbeitenden Angeschuldigten zu machen, befragte ihn die Vorsitzende zu seinem bisherigen Lebenslauf. Dabei erfuhr man, dass der Mann noch acht jüngere Geschwister hat und dass das Jugendamt ihn mit zwölf Jahren in ein Heim einwies, weil in der Familie eine völlige Verwahrlosung drohte. In diesem Heim hatte er die ersten ausgiebigen Erfahrungen mit Alkohol und Drogen.
Umfangreiches Vorstrafenregister
Schon früh geriet er auf die schiefe Bahn. Mit 16 Jahren stand der Schwerenöter das erste Mal wegen Diebstahls vor dem Kadi und mit 21 Jahren sperrte man ihn für längere Zeit ins Gefängnis. Das umfangreiche Vorstrafenregister bezeichnete der Staatsanwalt als "richtige Latte". Da die bisherige Haft offenbar keine Wirkung erreicht habe, wie er meinte, forderte er eine zu verbüßende Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.
Pflichtverteidiger Michael Harms hingegen betonte, dass sich sein Mandant eine Arbeitsstelle gesucht habe und mit einem anderen Mann eine eingetragene Partnerschaft begründet habe. Zudem wolle er den angerichteten Schaden sobald wie möglich wieder gutmachen. Insofern würde ein erneuter Gefängnisaufenthalt diese positiven Ansätze "konterkarieren". Dieser Argumentation schloss sich die Strafrichterin im Wesentlichen an. Wie zu erwarten, nahm die Verteidigung das Urteil an, der Staatsanwalt aber wird prüfen, ob er in Berufung geht.