Nicht mehr im April, aber höchstwahrscheinlich im Mai fällt der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München eine Entscheidung über zwei Beschwerden gegen den vom Verwaltungsgericht Würzburg verhängten Baustopp für den Bau von sechs Windrädern im Sailershäuser Wald.
Diesen Zeitplan nannte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofes auf Anfrage unseres Portals. Derzeit liegen dem 22. Senat des VGH nach den Angaben aus München noch nicht alle erforderlichen Stellungnahmen vor. Das dürfte aber in Bälde der Fall sein.
Im Wald in der Nähe von Sailershausen (Stadt Haßfurt) will die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH und Co.KG zehn Windräder bauen und betreiben. Hinter der Gesellschaft stehen der Landkreis und die Kommunen im Landkreis. Das Landratsamt in Haßfurt hat das rund 47 Millionen Euro teure Projekt genehmigt. Gegen den Windradbau gibt es insbesondere im Riedbacher Gemeindeteil Kleinmünster erheblichen Widerstand.
Weithin sichtbar In einem Beschluss hatte das Verwaltungsgericht Würzburg in erster Instanz vor einigen Wochen die "aufschiebende Wirkung" von sechs Klagen (von Privatleuten aus Riedbach) gegen den Bau der Windräder "wiederhergestellt". Das bedeutete: Baustopp für die sechs Windräder (fünf bis zehn). Die weiteren vier Anlagen (eins bis vier) können weitergebaut werden. An ihnen wird gearbeitet. Zwei Türme ragen bereits weithin sichtbar über der Baumgrenze aus dem Wald. Nach Auffassung des Würzburger Gerichts hatte das Landratsamt Haßberge bei Erteilung der Änderungsgenehmigung vom 18. Juli 2014 die Belange des Tierschutzes nicht ausreichend gewürdigt. Konkret geht es um eine mögliche Uhu-Brut in dem Gebiet.
Mit seinem Beschluss, der den Baustopp nach sich zog, wollte das Würzburger Gericht offenbar verhindern, dass vollendete Tatsachen geschaffen werden, ehe in der Sache selbst ein Urteil ergeht. Es würde wenig Sinn machen, über den Bau von Windrädern zu entscheiden, wenn die Anlagen bereits stehen und die Rotoren sich drehen.
Das Landratsamt hat ebenso wie die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH und Co.KG die Darstellung des Würzburger Verwaltungsgerichts zurückgewiesen und Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in München, der zweiten Instanz, eingereicht. Damit soll erreicht werden, dass der Baustopp aufgehoben wird und die geplanten Windräder fünf bis zehn weitergebaut werden können.
Bei der Landesanwaltschaft Die beiden Beschwerden liegen dem VGH mittlerweile vor, bestätigte das Gericht in München. Die Bürgerwindpark Sailershäuser Wald GmbH und Co.KG habe ihre Beschwerde bereits schriftlich begründet, teilte der Sprecher weiter mit. Die schriftliche Begründung des Landratsamtes liege dagegen noch nicht vor.
Sie ist aber bereits formuliert und in dieser Woche an die Landesanwaltschaft weiter gereicht worden, erklärte das Landratsamt in Haßfurt dazu. Die Landesanwaltschaft ist als Unterbehörde des Innenministeriums die Vertretung des Freistaates Bayern (und damit des Landratsamtes) bei Streitsachen vor dem VGH und hat ihren Sitz direkt am Verwaltungsgerichtshof in München.
Möglicherweise bezieht der VGH in seine Entscheidung über den Baustopp auch eine Stellungnahme der Gegenseite, der Kläger, ein. Das steht aber noch nicht fest, und bisher liegt dem VGH auch nichts Schriftliches vor.
Fest steht, dass die Entscheidung des VGH unanfechtbar sein wird. Im Fall der beiden Beschwerden kann keine weitere Instanz angerufen werden.