Weil ein 48-Jähriger Formulare falsch ausgefüllt hatte, geriet er mit dem Gesetz in Konflikt. Der Angeklagte hatte Glück: Das Amtsgericht in Haßfurt stellte das Verfahren ein.
Das Ausfüllen von behördlichen Formularen hat bereits manchen Bürger in die Verzweiflung getrieben. Doch Beamtendeutsch hin oder her: Verständnis-Schwierigkeiten sind keine Entschuldigung für falsche Angaben. Das musste ein 48-jähriger Mann aus dem Landkreis Haßberge schmerzlich erfahren. Ihm hatten einige falsch gesetzte Kreuzchen eine Anklage wegen Falscher Versicherung an Eides Statt und Betrug eingebracht. Das Verfahren vor dem Amtsgericht Haßfurt wurde jedoch schließlich gegen eine Geldauflage von 500 Euro vorläufig eingestellt.
Mehrere Konten verschwiegen Im Juni 2007 hatte der Familienvater gegenüber dem Gerichtsvollzieher falsche Angaben gemacht. Unwissentlich, wie er vor Richter Roland Wiltschka im Prozess am Mittwoch vor dem Amtsgericht in Haßfurt mehrfach betonte. Bei den Angaben zu den Vermögensverhältnissen hatte der Angeklagte mehrere Konten nicht angegeben beziehungsweise falsche Kreuzchen gesetzt.
Bei der Gerichtsverhandlung stellte sich aber heraus, dass die insgesamt sieben Konten gekündigt, gepfändet oder im Minus waren. "Sie haben objektiv falsche Angaben gemacht", redete Richter Wiltschka dem 48-Jährigen ins Gewissen. Da aber auch die korrekte Offenlegung der Vermögensverhältnisse keinen Zugriff auf weiteres Vermögen ermöglicht hätte, sei der Schaden gering, sagte der Richter weiter.
Geschichte um ein Motorrad Neben der Falschen Versicherung an Eides Statt stand auch der Vorwurf eines Betrugs im Raum. Im Februar 2007 hatte der Angeklagte von einem Autohändler einen gebrauchten Kleinwagen im Wert von 1650 Euro erworben. Da er kein Geld hatte, um zu bezahlen, bot er dem Autohändler sein Motorrad als Sicherheit an. Der akzeptierte und holte sich das gebrauchte Zweirad. Allerdings wusste er nicht, dass das Kraftrad bereits vom Finanzamt gepfändet worden war. "Beim Autokauf war das Motorrad noch nicht verpfändet", widersprach der Angeklagte dem Vorwurf.
Verfahren eingestellt Und tatsächlich: Laut den Unterlagen der Finanzbehörde klebte der Kuckuck erst sechs Tage später auf der Maschine. Dem Autohaus scheint dadurch trotzdem kein Schaden entstanden zu sein. Jedenfalls keinen, von dem die Geschäftsführerin wüsste. Die war als Zeugin geladen, erinnerte sich aber kaum an den Zwischenfall und hatte auch kein Interesse daran, irgendwelche Forderungen geltend zu machen. "Da war irgendwas mit dem Finanzamt, aber das ist schon so lange her", erklärte die Geschäftsfrau im Zeugenstand. Damit ließ sich der Vorwurf des Betrugs offenbar nicht länger aufrecht erhalten.
Richter Roland Wiltschka stellte das Verfahren deshalb gegen eine Geldauflage von 500 Euro gegen den 48-Jährigen ein.