Ein Gramm Marihuana hat einen 19-jährigen Mann in große Schwierigkeiten gebracht. Vom Gericht in Haßfurt bekam er eine Geldstrafe aufgebrummt.
"Eine fast schon unglaubliche Naivität", bescheinigte der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich einem noch sehr jugendlich wirkenden 19-jährigen Angeklagten bei einem Drogenprozess am Amtsgericht in Haßfurt. Wie auch vielen anderen war dem Burschen nicht bewusst, welches Risiko er auf sich nahm, als er bei einem Gelegenheitskauf in Tschechien ein einziges Gramm Marihuana für acht Euro erwarb. Die Konsequenzen: fristlose Kündigung seiner Ausbildung und Führerscheinentzug, polizeiliche Vernehmung, Anklage des Staatsanwalts und nun eine rechtskräftige Verurteilung des Jugendgerichts am Amtsgericht zu 600 Euro Geldzahlung.
Vor Gericht ließ sich Jugendrichter Martin Kober die genauen Tatumstände schildern: Am 11. Januar dieses Jahres befand sich der Heranwachsende im Rahmen seiner Ausbildung im Blockunterricht in einer oberfränkischen Stadt nahe der tschechischen Grenze. Während dieser Zeit weilten die Azubis in einer gemeinsamen Unterkunft. Wer dann auf die Schnapsidee kam, nach Tschechien zu fahren und sich mit Stoff zu versorgen, kam nicht zur Sprache.
Böse Konsequenzen
Für den Angeklagten aus dem Maintal hatte das vermeintlich lockere oder sogar lustige Abenteuer jedenfalls böse Konsequenzen: Man erwischte ihn und einige Kumpels beim Kiffen in seinem Zimmer und dadurch blieb die ganze Sache an ihm hängen.
Der mit seinem Anwalt Hans Andree vor dem Jugendgericht erschienene Angeschuldigte machte einen eher kleinlauten und geknickten Eindruck. Ohne Umschweife räumte der 19-Jährige seinen Fehltritt ein und beteuerte, sobald als möglich seine abrupt unterbrochene Ausbildung in seinem "Traumberuf" (laut Angeklagtem) fortsetzen zu wollen.
Angeblich jetzt clean
Auf Nachfrage von Staatsanwältin Kathrin Thal erklärte er, dass er alle zwei Wochen zum Suchtberater gehe. Mittels Drogenscreenings im Abstand von acht Wochen will er nachweisen, dass er jetzt clean ist - die Voraussetzung dafür, dass er wieder an eine Fahrerlaubnis von der Kfz-Zulassungsstelle kommt.
Aufgrund der "jugendtypischen Tatumstände" empfahl die Jugendgerichtshilfe, das mildere Jugendstrafrecht anzuwenden. Diesen Vorschlag griff die Vertreterin der Anklage in ihrem Plädoyer auf. Sie kreidete dem jungen Mann aber an, dass er bereits zwei kleinere Vorstrafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hat. Vor diesem Hintergrund überlegte sie laut, ob es nicht Zeit für einen ernsthaften Warnschuss sei und man an freiheitsentziehende Maßnahmen denken müsse. Schließlich rang sie sich aber doch dazu durch, eine Geldbuße in Höhe von 900 Euro zu beantragen.
Lehrgeld
Sein letztes Wort nutzte der Heranwachsende nochmals zu der Beteuerung, dass er sich vom Drogenkonsum abgewendet habe. Diese Versicherung fiel beim Richter offenbar auf fruchtbaren Boden, denn er reduzierte den geforderten Geldbetrag auf die genannten 600 Euro. Das Lehrgeld muss der Verurteilte innerhalb der nächsten beiden Monate an den Jugendhilfefonds Haßberge überweisen. Wenn er sich nicht erneut etwas zuschulden kommen lässt, wird die Jugendsünde in fünf Jahren aus dem Bundeszentralregister gelöscht.