Fall Janina: So erlebte sein Schützenverein den Verdächtigen Roland E.

2 Min
Diese Sicht auf die Stelle, wo Janina von einer Kugel in den Kopf getroffen wurde, könnte der Tatverdächtige Roland E. von seinem Garten aus gehabt haben. Den genauen Standort des Schützen ermittelt die Polizei derzeit allerdings noch. Foto: Andreas Lösch
Diese Sicht auf die Stelle, wo Janina von einer Kugel in den Kopf getroffen wurde, könnte der Tatverdächtige Roland E. von seinem Garten aus gehabt haben. Den genauen Standort des Schützen ermittelt die Polizei derzeit allerdings noch. Foto: Andreas Lösch

Mit einem Kleinkaliberrevolver soll Roland E. die elfjährige Janina erschossen haben. Als Sportschütze besaß er legal Waffen. Der Vorsitzende des Vereins, bei dem E. Mitglied war, äußert sich zum Waffenbesitz. Dazu nimmt auch das Landratsamt in Haßfurt Stellung.

+++ 11-Jährige Janina an Silvester erschossen: Urteil im Mordprozess

Ob ein anderer Umgang mit Waffenbesitzern die Tat von Unterschleichach verhindern hätte können, ist eine spekulative Angelegenheit. Dennoch: Möglichkeiten zu strengeren Auflagen wären vorhanden.

Das sieht sowohl Richard Karg, der Vorsitzende des Krieger- und Soldatenvereins Unterschleichach/Fatschenbrunn so (in dem der unter Mordverdacht stehende Roland E. Mitglied war), als auch Monika Göhr, die Pressesprecherin des Landratsamtes des Kreises Haßberge in Haßfurt. Allerdings obliegt es nicht der Behörde, hier selbst tätig zu werden: "Da ist der Gesetzgeber gefordert zu prüfen, ob eine Verschärfung der Zuverlässigkeitsprüfung eine solche Tat eventuell verhindern könnte", erklärt Göhr.

Im Fall der in der Silvesternacht durch einen Schuss aus einem Kleinkaliberrevolver getöteten Janina jedenfalls konnte das geltende Recht das Unfassbare nicht verhindern. Roland E. war als im Verein gemeldeter Schütze legal in den Besitz seiner vier Handfeuerwaffen gekommen, weil er als Sportschütze einen Bedarf geltend machen konnte. Er musste auch eine staatliche Prüfung ablegen. Als zuverlässig galt er laut Landratsamt ebenso: Bei den im Dreijahresrhythmus erfolgenden Überprüfungen von Bundeszentralregister, zentralem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und Polizeiregister gab es keine Eintragungen.


80 Mitglieder

Dass Roland E. zwar im etwa 80 Mitglieder zählenden Krieger- und Soldatenverein Verein gemeldet war und Beiträge gezahlt hat, aber seit Jahren nicht mehr im Schießsport aktiv war, bestätigt Richard Karg. Seiner Erinnerung nach ist der 53-jährige Tatverdächtige 1995 dem Verein beigetreten. Für Karg ist die Tat der Silvesternacht unerklärlich und er bedauert die Vorfälle sehr. "Wie kann jemand nur so etwas machen?", fragt er. Wenn jemand auf Menschen schießt, weil er sich durch den in der Silvesternacht erwartbaren Lärm gestört fühlt, sei das unbegreiflich. "Er ist laut Polizei in den Keller gelaufen, um seine Waffe zu holen. Da hatte er noch genügend Zeit zu überlegen: Was mache ich hier?"

Den Schützen kennt der 70-jährige Karg schon lange, denn Roland E. ist in Unterschleichach aufgewachsen. Die vergangenen Jahre sei er nicht aktiv gewesen. Man habe ein gewisses Vertrauen in seine Mitglieder und innerhalb einer Dorfgemeinschaft. Ob man etwas hätte bemerken können? Jetzt könne man das behaupten, aber nun der "Prellbock sein" will Karg nicht. Wenngleich er sagt, es wäre sinnvoll, dass jemand seine Waffen abgebe, wenn er nicht mehr als Sportschütze aktiv ist.


Weiter passives Mitglied

In Paragraf 15, Absatz 5 des Waffengesetzes heißt es: "Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen." Ausgeschieden aus dem Verein ist Roland E. nicht. Somit hat das Landratsamt als Waffenbehörde keinen Anlass gesehen, den Waffenbesitz zu beanstanden. Drei Jahre, nachdem jemandem eine Waffenbesitzkarte ausgestellt wurde, wird laut Monika Göhr noch einmal überprüft, ob derjenige noch den Bedarf für eine Waffe hat, also ob er zum Beispiel als Schütze aktiv ist. Das sei auch bei Roland E. geschehen. Ein weiteres Mal erfolge so eine Bedarfsüberprüfung allerdings nicht.