Urteil im Fall der an Silvester erschossenen Janina (11) in Unterschleichach: Das Gericht in Bamberg hat den Angeklagten aus Unterfranken verurteilt.
Urteil im Fall Janina: Roland E. (54), der Mann, der in der Silvesternacht in Unterschleichach aus dem Landkreis Haßberge in Unterfranken die Schülerin Janina (11) erschossen hat, muss wegen Mordes für 12 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Dieses Urteil hat Manfred Schmidt, Vorsitzender Richter der Zweiten Strafkammer am Landgericht Bamberg, am Donnerstag verkündet. Der Richter sagte, der Todesschütze habe den Eltern den unwiederbringlichen Verlust ihres Kindes zugefügt.
Ohne größere Gefühlsregung vernimmt der Angeklagte das Urteil gegen ihn. Richter Schmidt begründet sein Mordurteil ausführlich. Fast eine Stunde erklärt er, welche Gründe für die Strafkammer ausschlaggebend gewesen seien. Demnach habe Roland E. sich vor der Tat aus "Wut, Ärger und Frust über seine unbefriedigende Scheiß-Lebenssituation" in den Keller begeben, um sich die Waffe, einen Revolver der Marke Taurus Brasil Kaliber 22, zu holen, führt der Richter aus.
Fall Janina: So begründet der Richter das Mordurteil
Schmidt schildert, wie der Angeklagte dann in Richtung der Gruppe gefeuert hat. Damit habe er billigend in Kauf genommen, dass eine Person getroffen werden konnte. "Ihm war klar, dass ein Schuss mit dieser Waffe jederzeit eine tödliche Wirkung haben konnte", fügt der Richter an. Die Tat erfülle zudem zwei Merkmale von Mord. Und zwar zum einen Heimtücke, weil E. die Arglosigkeit von Janina ausgenutzt habe. Zum anderen handelte er aus niederen Beweggrund. Auslöser des Todesschusses war demnach das Aufwachen des Angeklagten wegen des Lärms vor seinem Haus. Dann begann der 54-Jährige zu feuern und zerstörte so wegen einer Belanglosigkeit das Lebensrecht des Mädchens.
Schmidt ergänzt: "Auf der einen Seite steht also ein eigenbrötlerischer Angeklagter und auf der anderen Seite war die fröhliche, lebensfrohe Janina. Die vorliegende Tat war ein reiner Willkürakt", so der Vorsitzende Richter.
Das Urteil des Gerichts folgt dem Gutachten eines Psychiaters, der in der Verhandlung nicht ausschloss, dass der Schütze zum Tatzeitpunkt erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt war. Dadurch habe sich der Strafrahmen verschoben. Bei einem Mordurteil folgt dann nicht lebenslange Haft, sondern eine Gefängnisstrafe zwischen drei und 15 Jahren. Das Gericht habe den Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" angewandt, führt Schmidt aus. "Wir gehen nicht davon aus, dass er keine Reue hat", meint er weiter. "Wir halten ihn auch nicht für einen eiskalten Menschen." Dennoch nahm er Janinas Eltern das Kind.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten lebenslang gefordert. "Die Sinnlosigkeit und Absurdität dieses Verbrechens ist schwer zu ertragen", hatte Oberstaatsanwalt Otto Heyder in seinem Plädoyer erklärt und eine Verurteilung wegen Mordes gefordert. Roland E. habe heimtückisch und aus Eigensucht gehandelt.
Fall Janina: Täter muss in Haft
Am Tag vor der Urteilsverkündung hatte der Täter noch erklärt: "Ich bitte die Eltern um Verzeihung." Doch er wandte den Blick allein zum Richter - nicht zu Janinas Mutter und Vater. Zuvor hatte er erklären lassen, aus Verärgerung geschossen zu haben - aber nicht in Richtung von Menschen. Schon beim Prozessauftakt hatte er jede Tötungsabsicht bestritten. Sein Verteidiger forderte, ihn wegen fahrlässiger Tötung zu verurteilen, hilfsweise wegen Totschlags. Dass sein Mandant das Mädchen getötet hat, stehe auch für ihn fest.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Maurer vor, an Silvester in Unterfranken, im Dorf Unterschleichach, mit einem Revolver auf eine Gruppe Feiernder geschossen haben. Dabei hatte Janina tödliche Verletzungen erlitten. Auch eine Notoperation konnte das Kind nicht retten.
Janinas Mutter: Tränen vor Gericht
Die Mutter des Mädchens hatte am Mittwoch unter Tränen vor Gericht von ihrer Trauer berichtet. "Die Lücke wird sich nie schließen", sagte sie. "Vor einem Jahr noch waren wir eine glückliche Familie, Janina hat sich sehr auf ihren kleinen Bruder gefreut." Seit dem Tod ihrer Tochter sei das Leben ein Kampf. Als die Elfjährige starb, war ihr Bruder neun Wochen alt. "Ich kann nicht die Mutter sein, die ich war", sagte die Frau. "Es wird von Tag zu Tag schlimmer."
Wozu hatte Herr E. einen Revolver Taurus Brasil Kaliber .22 im Keller? Wenn dieser Mann "zum Tatzeitpunkt erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt" war, warum war er dann im Besitz einer scharfen Waffe samt Munition? Warum hat die Waffenbehörde bei ihrer Zuverlässigkeitsprüfung die verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht bemerkt? Wer verkauft einem offensichtlich Irren Munition? Warum meldeten seine Vereinskameraden die Debilität des späteren Mörders nicht der Waffenbehörde? Antwort: Entweder war Herr E. gar nicht in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt sondern nur zu feige zu seinen brutalen Handeln zu stehen oder Waffenbehörde und Vereinskameraden haben versagt und haben zumindest eine moralische Mitschuld am Tod von Janina. Für mich gäbe es nur zwei mögliche Urteile: Entweder lebenslange Haft oder Landeskrankenhaus. Eine Mischung aus beidem ist meiner Meinung nach Unsinn (Teilzeit-Schwachsinnigkeit, heute zuverlässig, morgen steuerungsunfähig, dann wieder verhandlungsfähig). Ich wünsche mir, dass bei dem Prozess gegen den Motoradfahrer Alpi konsequenter untersucht und geurteilt wird. Auch hier ist zu hinterfragen, warum der Angeklagte so lange ohne Fahrerlaubnis unbehelligt durch Bremen jagen konnte und sein Motorrad, das spätere Mordwerkzeug, nicht vor der Tat eingezogen wurde.
Heinrich
Tja, dann kann man sich ja darauf einstellen, dass der Mörder sich bei guter Führung in ca. 8 Jahren wieder auf freiem Fuß befindet. Ein paar Stunden zusätzlich mit dem Psychiater und nach 6-7 Jahren wird er eventuell schon Freigänger. Nee, mehr sag' ich jetzt nicht dazu.......
semistar
Das sind Urteile, die keiner haben möchte!
Da können wir uns ja jetzt schon mal ungefähr vorstellen, was der Attentäter von Berlin zu erwarten hat, wenn er gefasst wird! So ein Urteil ist geradezu eine Ermutigung das Gesetz selbst in die Hand zu nehmen oder auch Terroranschläge zu verüben, weil allzu viel hat man in dieser Bundesrepublik ja nicht zu befürchten....
Wozu hatte Herr E. einen Revolver Taurus Brasil Kaliber .22 im Keller? Wenn dieser Mann "zum Tatzeitpunkt erheblich in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt" war, warum war er dann im Besitz einer scharfen Waffe samt Munition? Warum hat die Waffenbehörde bei ihrer Zuverlässigkeitsprüfung die verminderte Zurechnungsfähigkeit nicht bemerkt? Wer verkauft einem offensichtlich Irren Munition? Warum meldeten seine Vereinskameraden die Debilität des späteren Mörders nicht der Waffenbehörde?
Antwort: Entweder war Herr E. gar nicht in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt sondern nur zu feige zu seinen brutalen Handeln zu stehen oder Waffenbehörde und Vereinskameraden haben versagt und haben zumindest eine moralische Mitschuld am Tod von Janina. Für mich gäbe es nur zwei mögliche Urteile: Entweder lebenslange Haft oder Landeskrankenhaus. Eine Mischung aus beidem ist meiner Meinung nach Unsinn (Teilzeit-Schwachsinnigkeit, heute zuverlässig, morgen steuerungsunfähig, dann wieder verhandlungsfähig). Ich wünsche mir, dass bei dem Prozess gegen den Motoradfahrer Alpi konsequenter untersucht und geurteilt wird. Auch hier ist zu hinterfragen, warum der Angeklagte so lange ohne Fahrerlaubnis unbehelligt durch Bremen jagen konnte und sein Motorrad, das spätere Mordwerkzeug, nicht vor der Tat eingezogen wurde.
Tja, dann kann man sich ja darauf einstellen, dass der Mörder sich bei guter Führung in ca. 8 Jahren wieder auf freiem Fuß befindet.
Ein paar Stunden zusätzlich mit dem Psychiater und nach 6-7 Jahren wird er eventuell schon Freigänger.
Nee, mehr sag' ich jetzt nicht dazu.......
Das sind Urteile, die keiner haben möchte!
Da können wir uns ja jetzt schon mal ungefähr vorstellen, was der Attentäter von Berlin zu erwarten hat, wenn er gefasst wird!
So ein Urteil ist geradezu eine Ermutigung das Gesetz selbst in die Hand zu nehmen oder auch Terroranschläge zu verüben, weil allzu viel hat man in dieser Bundesrepublik ja nicht zu befürchten....