Nach dem Pflegedienstleiter ist seit Donnerstag auch die Geschäftsführerin der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf wieder auf freiem Fuß
Helle Aufregung im Itzgrund: Am Donnerstag war die Geschäftsführerin der Seniorenresidenz Schloss
Gleusdorf, die seit Ende November in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Bamberg saß, in einem "großen BMW", so eine Augenzeugin, in Richtung Gleusdorf fahrend erkannt worden. Sie lebt in der Gemeinde im Landkreis Bamberg, wo vor Weihnachten auch die Exhumierung der Leiche einer einstigen Heimbewohnerin vorgenommen worden war.
Im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen die Heimleitung der Seniorenresidenz Schloss Gleusdorf (Kreis Haßberge), der unter anderem Totschlag durch Unterlassung zur Last gelegt wird, wurde nach dem Pflegedienstleiter im Januar nun auch die Geschäftsführerin aus der Untersuchungshaft entlassen.
Beide waren bei Hausdurchsuchungen Ende November festgenommen worden. Hatte beim Pflegedienstleiter die Beschwerdekammer des Landgerichts Bamberg die Freilassung unter Auflagen verfügt, war es nun der Strafsenat des Oberlandesgerichts Bamberg, der den Haftbefehl außer Vollzug setzte.
In der Tat ist der Haftbefehl, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft Bamberg im Zusammenhang mit den Hausdurchsuchungen vom Amtsgericht Bamberg erlassen und auch vom Landgericht Bamberg im Januar überprüft worden war, nun vom Strafsenat der nächsthöheren Instanz, dem Oberlandesgericht Bamberg, außer Vollzug gesetzt worden, so dass sich die 57-Jährige, die ihren Geburtstag am 2. Januar im Gefängnis "feierte", auf freiem Fuß befindet.
Über Auflagen war am Freitagnachmittag nur in Erfahrung zu bringen, dass sie das Pflegeheim nicht betreten darf. Ansonsten war bei der Justiz in Bamberg niemand mehr zu erreichen, der erschöpfend Auskunft hätte geben können.
Wieder ein Zeichen, dass das Justiz-System gründlich reformiert werden muss. Sich hinschleppende Ermittlungen, sich hinschleppende Verfahren, am Ende wie so oft Mickey-Mouse-milde-Urteile, Haftentlassung nach 2/3 der zu büßenden Haft. Alles nichts Neues, immer wieder wiederholt sich das. Was ist aus der Obduktion der armen Stanka S. geworden?
Zwei Paar Stiefel
Nicht das Justiz-System als solches steht am Pranger, sondern die Staatsanwaltschaft, die die „Einsperrerei“ veranlasst hat.
Nun müssen die Gerichte (Amtsgericht und Landgericht) nach Gesetz und Recht entscheiden. Deren Ergebnisse sind abzuwarten.
Justiz, Justiz!
Nach dem Pflegedienstleiter wurde nun auch die Heimleiterin aus der Untersuchungshaft entlassen. Das besagt nicht mehr und nicht weniger, dass die Staatsanwaltschaft mit der „Einsperrerei“ übereilt gehandelt und übermäßig stark in die Privatsphäre der beiden eingegriffen hat.
Warten wir den Prozess ab, dann werden wir sehen, was an der ganzen Sache „dran“ ist.
@ andreas stenglien a + b
mei mei mei da ziehts einem aber scho die schuh aus
Warum,
kwz, zieht’s Ihnen die Schuh aus? Wollen Sie kein ordentliches Gerichtsverfahren, in dem die Strafprozessordnung angewendet wird? Wollen Sie sich aufgrund der aus der Zeitung gewonnen Erkenntnisse selber ein Urteil bilden und die beschuldigten Leute einfach verdonnern? Dann müssen Sie den Rechtsstaat abschaffen. Das werden Sie aber allen Ernst doch nicht wollen. Oder?