Ein 55-Jähriger hatte keinen Versicherungsschutz für seinen Traktor, unternahm aber trotzdem eine Transporttour. Der Nachbar schwärzte ihn an.
Das Zitat von Friedrich Schiller: "Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem Nachbarn nicht gefällt!" ist inzwischen zu einer verbreiteten Redensart geworden. Der jüngste Prozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt hatte wieder einmal seinen Ausgangspunkt in einem heftigen Nachbarschaftsstreit. Vor dem Gericht stand ein 55-jähriger Mann, angeklagt wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Ein Nachbar hatte ihn bei der Polizei angeschwärzt, als er mit seinem Traktor über eine öffentliche Straße fuhr. Das Verfahren wurde schließlich ohne Verurteilung und ohne Geldauflage eingestellt.
Laut der von Staatsanwalt Peter Bauer verlesenen Anklageschrift soll der Traktorfahrer am 22. und am 29. April dieses Jahres in einer Ortschaft im Maintal mit seinem Schlepper auf einer öffentlichen Straße unterwegs gewesen sein - ohne dass das Fahrzeug haftpflichtversichert gewesen sei. Für dieses Vergehen sollte der strafrechtlich unbescholtene Bürger laut Strafbefehl des Staatsanwalts eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 30 Euro, mithin 900 Euro, zahlen. Weil er dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zu der Gerichtsverhandlung in Haßfurt.
Der Angeklagte erklärte zu den Vorwürfen, dass sie insofern richtig seien, als er an den fraglichen Tagen mit seinem seit 2011 abgemeldeten Traktor Steine aus einer Baugrube geholt habe und dabei ein sehr kurzes Stück auf einer öffentlichen Straße ohne Verkehr, quasi auf einer "toten Straße", gefahren sei. Für den Nachbarn war das offenbar ein gefundenes Fressen, denn der habe schon lange "die Messer gewetzt", so der Angeklagte.
Wie er weiter erläuterte, hatte er geplant gehabt, den Bulldog wieder zuzulassen und sich deshalb eine Deckungszusage von einer Versicherungsgesellschaft besorgt. Dieses Schreiben legte er dem Gericht vor.
Komplexe Rechtslage
Der Versicherungsschutz bestand damit zwar im Grundsatz, bezog sich aber nur auf die Fahrt zu der Zulassungsstelle und nicht auf eine Transportfahrt. Das Vertragsrecht im Versicherungswesen sei äußerst kompliziert, informierte die Vorsitzende Richterin Ilona Conver. So könne man davon ausgehen, dass bei einem etwaigen Unfall mit dem Beklagten als Unfallverursacher die Versicherung zwar gezahlt, ihn aber anschließend in Regress genommen hätte.
Versprechen
Juristisch zu prüfen wäre eventuell sogar ein Kennzeichenmissbrauch oder die Hinterziehung von Kfz-Steuer. Da sich der 55-Jährige bislang nie etwas zuschulden kommen ließ und hoch und heilig versicherte, dass es zu diesem "Theater mit dem Nachbarn" nicht noch mal kommen werde, stellte das Gericht das Strafverfahren mit Zustimmung des Staatsanwalts ein. Die Kosten trägt die Staatskasse.
Hat sich der biedere Nachbar auch mal Gedanken gemacht, ob er selbst in allen Sachen gesetzestreu verhält?
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steinen werfen. (Auch ein uraltes und wahres Sprichwort).
Aber endlich einmal ein(e) Richter(in) die ein vernünftiges Urteil spricht.
Denn das ist mal:
recht_so