Ein 37-Jähriger aus dem Landkreis fuhr über Monate mit der Bahn nach Hessen, um Heroin einzukaufen. Das ging so lange gut, bis ihn ein Kunde verpfiff. Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung.
Regelmäßige Bahnfahrten nach Frankfurt am Main sind nicht verboten. Auch nicht das Mitführen kleiner Plastiktütchen oder der Besitz großer Geldbeträge in gebündelten, kleinen Scheinen. Doch wenn ein mehrfach vorbestrafter Drogensüchtiger regelmäßig so verreist, werden die Beamten der Bundespolizei stutzig.
Anfang 2012 dokumentierten die Polizisten Dutzende solcher Fahrten eines 37-Jährigen aus dem Kreis Haßberge. Bei den Kontrollen hatte er Geldbeträge zwischen 450 und 1300 Euro bei sich. Viel Geld für einen Mann, der seit mindestens fünf Jahren Hartz IV bezieht. Drogen konnten bei den Kontrollen aber nie sichergestellt werden.
Erst am 28. Dezember 2012 erhielten die Beamten den entscheidenden Hinweis - von einem Kunden des Drogendealers. Der war kurz nach einer Drogenübergabe am Bahngleis Polizeibeamten bei einer Routinekontrolle ins Netz gegangen. Auf der Wache gab der Arbeiter aus dem Kreis Haßberge nicht nur ein halbes Gramm Heroin, sondern auch den Namen seines Dealers heraus.
Nachdem der 37-Jährige zum ursprünglichen Verhandlungstermin im März nicht erschienen war, wurde er zu der Gerichtsverhandlung am gestrigen Dienstag von einer Polizeistreife chauffiert. Blass und abgemagert hörte er sich dort die Vorwürfe der Staatsanwältin Katharina Völker an, die ihm den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in 17 Fällen vorwarf. "Das hat nichts mit Handel zu tun, wenn ich meinen Konsum decke", versuchte sich der 37-Jährige im Anschluss zu verteidigen.
Viel Geld, keine Arbeit "Warum fährt man sonst mit so einem Haufen Geld nach Frankfurt am Main?", hakte Amtsrichter Roland Wiltschka nach. Doch er konnte dem Angeklagten nur wenig entlocken. Dabei wirkte der Amtsrichter fast besorgt. "Sie sehen nicht gut aus!", konfrontierte er den Angeklagten. "Momentan bin ich ja auch drauf", entgegnete der knapp und unbewegt. Roland Wiltschkas Versuche, zu ihm Zugang zu finden, rauschten scheinbar ungehört an dem Mann vorbei.
"Wann hat das denn bei Ihnen angefangen?", versuchte es der Richter weiter. "Das müssten Sie doch am besten wissen", antwortete der Angeklagte. Die Akten schließlich ergaben Genaueres.
1997 stand der damalige Auszubildende einer Stadt im Landkreis erstmals wegen Drogen vor Gericht. 2002 verurteilte ihn Richter Roland Wiltschka wegen des Erwerbs und Handels zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten, die er größtenteils in Therapieeinrichtungen verbrachte.
Nur wenig später wurde der junge Mann wieder rückfällig und verbüßte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Von 2003 bis 2012 blieb er straffrei.
"Jetzt kann ich Ihnen wieder eine Strafe geben. Das nützt Ihnen doch nichts", redete Wiltschka dem Mann weiter ins Gewissen. Der wirkte schließlich doch betroffen, als er wegen des vorsätzlichen Erwerbs und Handels mit Betäubungsmitteln in 17 Fällen zu zehn Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Die Strafe ist auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. "Gehn Sie nun zur Entgiftung?", fragte Wiltschka abschließend. Der Angeklagte nickte: "Ich muss halt schau' und was mach'."