Eine 34-jährige Frau wurde vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Die Zweifel überwogen im Prozess am Amtsgericht Haßfurt.
Dass vor fast zwei Jahren in einem Haßfurter Elektronikmarkt zwei Tablets im Wert von rund 1400 Euro geklaut worden sind, war beim Abspielen der Überwachungskamera deutlich zu erkennen. Auch, dass es sich dabei um die Tat einer dreiköpfigen Diebesbande - bestehend aus zwei Männern und einer Frau - handelte. Nur, ob es sich bei der Frau, die auf dem Videoausschnitt zu sehen war, um die Dame handelte, die gerade auf der Anklagebank des Amtsgerichts in Haßfurt saß, diese Frage ließ sich nicht eindeutig beantworten. Nach dem Grundsatz "In dubio pro reo - im Zweifel für den Angeklagten" wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt und der Staatskasse sämtliche Kosten auferlegt.
Der etwas dubiose Fall ereignete sich am Nachmittag des 28. November 2014. Dabei gingen die drei Diebe gezielt und planmäßig vor. Zwei standen Schmiere und der dritte griff in einem günstigen Moment zu.
Da die Wegnahme nicht sofort bemerkt wurde, konnte die Bande unbehelligt entwischen.
Auf ihre Spur kam die Polizei erst, als einem aufmerksamen Beamten in Gemünden am Main auffiel, dass es in einem dortigen Geschäft einen völlig gleichartigen Diebstahl gegeben hatte.
Als die Ermittler das Autokennzeichen des Trios überprüften, stießen sie auf einen in Frankfurt wohnenden Osteuropäer. Der hatte zwar aus Gefälligkeit den Wagen von zwei Landsleuten bei der Kfz-Stelle zugelassen, gehörte jedoch nicht zu der Diebesbande, wie die Kameramitschnitte zeigten. Doch seine 34-jährige Frau geriet in Verdacht, weil eine gewisse Ähnlichkeit zu der gefilmten Diebin bestand.
Der Polizist aus Gemünden erklärte im Zeugenstand, dass die Polizei die beiden männlichen Langfinger aus den Augen verloren habe.
Während einer von ihnen zwischenzeitlich in seine Heimat abgeschoben worden sei, sei der andere untergetaucht, sagte er.
"Ich bin heute zum ersten Mal in meinem Leben in Haßfurt", beteuerte die Angeklagte. Ihr Rechtsanwalt Wilhelm Herrmann ergänzte, dass seine Mandantin an dem fraglichen Tag ihren Mann aus einem Frankfurter Krankenhaus abgeholt habe. Zeugen, die dieses Alibi hätten bestätigen können, waren aber nicht vorhanden.
Wiederholt studierten die Juristen im Gerichtssaal in Haßfurt den Filmmitschnitt, verglichen immer wieder die Gesichter. Und kamen zu keinem eindeutigen Ergebnis. Da die Tat vor fast zwei Jahren geschah, war die Aufnahme natürlich alles andere als aktuell.
Eine Ähnlichkeit war zwar vorhanden, aber niemand hätte seine Hand dafür ins Feuer gelegt, dass es sich um die Person auf der Anklagebank handelt.
Was vielleicht den Ausschlag zugunsten der klein gewachsenen Beschuldigten gab, war der Eindruck, dass die gefilmte Frau größer erschien. Die Zweifel waren so groß, dass das Gericht in Haßfurt darauf verzichtete, ein teures Gutachten bei einem biometrischen Sachverständigen einzuholen, und das Strafverfahren ohne Auflagen einstellte.