Der Start in Eltmanns neues Zahlen-Zeitalter

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Sichtlich froh sind Kämmerer Ernst Rippstein (rechts) und Kassenleiter Thomas Fichtner (links) über die erfolgreiche Umstellung des Haushalts der Stadt Eltmann von der Kameralistik auf die Doppik. Dafür haben sie und ihre Kollegen viel Zeit und Kraft aufbringen müssen. Foto: gg
Sichtlich froh sind Kämmerer Ernst Rippstein (rechts) und Kassenleiter Thomas Fichtner (links) über die erfolgreiche Umstellung des Haushalts der Stadt Eltmann von der Kameralistik auf die Doppik. Dafür haben sie und ihre Kollegen viel Zeit und Kraft aufbringen müssen. Foto: gg

Die Stadt Eltmann geht mit der neuen Buchführung Doppik ins neue Haushaltsjahr. Nach Haßfurt ist Eltmann die zweite Gemeinde im Landkreis mit diesem Rechnungswesen. Die Umstellung kostet viel Zeit und Kraft - und Überstunden.

Keine Weihnachtsferien hat es für den Kämmerer und die Kassenververwaltung im Eltmanner Rathaus gegeben, sondern Überstunden - sogar bis in die Silvesternacht. Grund war die Umstellung des bisher üblichen Kameralhaushaltes auf die Doppik, mit der das gesamte Vermögen der Kommune systematisch erfasst und transparent gemacht wird.
Nach dem Landkreis Haßberge und der Stadt Haßfurt ist Eltmann die dritte Kommune im Landkreis Haßberge, die diesen Schritt vollzieht. Den manche Kommunalpolitiker sogar als revolutionär bezeichnen.

Viel Lob

Bürgermeister Michael Ziegler (CSU) zeigte sich voll des Lobes über das Engagement seiner Mitarbeiter in der Kämmerei und Kassenverwaltung.
Seit etwa drei Jahren ist Eltmann nach seinen Angaben mit der Umsetzung dieser Verwaltungsaufgabe beschäftigt - und das habe viel Zeit gekostet, weiß Ziegler.
Besonders ist der Bürgermeister davon angetan, dass die Mitarbeiter selbst den Anstoß zu dieser Umstellung gegeben haben. Sie standen jederzeit voll dahinter.

"Erstmalig wird nämlich hier in Form einer Inventur das gesamte Vermögen einer Kommune systematisch erfasst und festgestellt, wie hoch der Wert der einzelnen Positionen ist. Dazu gehören zum Beispiel die Schulen, Kindertagesstätten, Grundstücke, Gebäude, Grünflächen, Wälder ebenso wie die Fahrzeuge, Büroausstattungen und Einrichtungsgegenstände. Auf der Grundlage einer solchen Bilanz kann dann sachlich über die Verschuldung der Stadt diskutiert werden, da immer auch die diesen Schulden gegenüber stehenden Vermögenswerte im Blick bleiben. Diese sogenannte Ergebnisrechnung übernimmt damit die Funktion der Gewinn- und Verlustrechnung einer kaufmännischen Buchführung", betont Bürgermeister Ziegler.

Alles in den Büchern

Kämmerer Ernst Rippstein und Kassenleiter Thomas Fichtner bestätigen, dass für die Einführung der Doppik mit einem enormen Aufwand die Abschreibungen für Straßen, Schulen oder Kindergärten ermittelt werden mussten. Sie sind nun froh, dies alles bis Jahresende in die Bücher gebracht zu haben.

"Natürlich", so Ziegler, "soll auch im doppischen Rechnungswesen der Kommunalhaushalt ausgeglichen sein, und zwar auf drei Ebenen. Im Ergebnishaushalt sollen die Erträge mindestens die Aufwendungen decken. Im Finanzhaushalt sollen die Einzahlungen mindestens ausreichen, um die Auszahlungen leisten zu können, und in der Bilanz soll kein negatives Eigenkapital ausgewiesen werden. Mit der Eröffnungsbilanz kann auf jeden Fall sehr schnell die Frage aufgeworfen werden, was sich die Kommune noch leisten kann oder will."

Bisher hat der Haushalt der Stadt zum großen Teil nur Investitionsmaßnahmen und deren Finanzierung innerhalb eines Jahres abgebildet und nicht den Stand des Vermögens. Finanzielle Lasten, die erst in Zukunft kassenwirksam werden (wie die Sanierung von Altlasten oder die Pensionsverpflichtungen etwa), tauchten im bisherigen Kameralhaushalt nicht auf. Dies werde nun anders sein, schildert Ziegler, und damit müssen sich auch die Gremien intensiv befassen. Allen voran der Stadtrat.

An einem einfachen Beispiel lässt sich verdeutlichen, wie die Doppik funktioniert. Die Kommune plant die Anschaffung eines neuen Dienstautos, dessen Kaufpreis 20 000 Euro beträgt. Die Nutzungsdauer liegt bei zehn Jahren. Im Ergebnishaushalt wird als Aufwendung jedoch nur die Abschreibung für das erste Jahr in Höhe von 2000 Euro als "Verbrauch" (Wertminderung) verbucht. Damit das Auto überhaupt gekauft werden darf, muss im Finanzhaushalt aber der komplette Kaufpreis im Anschaffungsjahr - also die 20 000 Euro - veranschlagt werden.