Monate nach der Ankündigung seines Rückzugs hat Burgpreppachs skandalumwitterter Bürgermeister Karlheinz Denninger nun Fakten geschaffen. Der ehrenamtlich tätige Bürgermeister, gegen den die Staatsanwaltschaft ermittelte, hat seinen Rücktritt eingereicht.
Das wurde bei der Sitzung des Marktgemeinderats am 6. November bekannt. Am 20. November wird das Gremium über das weitere Vorgehen befinden.
Bürgermeister Karlheinz Denninger hat sein Rücktrittsgesuch eingereicht. Das Landratsamt muss in dieser Angelegenheit nicht zustimmen, da ist allein der Gemeinderat zuständig. Die nächsten beiden Wochen bis zum 20. November wird die Angelegenheit entsprechend der Gemeindeordnung ruhen, ehe der Marktgemeinderat von Burgpreppach in einer weiteren Ratssitzung entscheiden muss, ob er den Rücktritt annehmen wird. Diese zweiwöchige Frist hat laut Auskunft der Pressesprecherin am Landratsamt, Monika Göhr, den Hintergrund, dem Amtsinhaber die Möglichkeit zu verschaffen, seinen Schritt nochmals zu überdenken und das Rücktrittsgesuch gegebenenfalls zurückzunehmen.
Der Bürgermeister war 2002 als Nachfolger von Winfried Elting zum Ersten Bürgermeister gewählt worden und hatte bei seiner Wiederwahl im März 2008 58,5 Prozent der Wählerstimmen auf sich vereinigt.
Als wär's eine Marginalie Die Nachricht, auf die viele im Markt und im Landkreis Haßberge gewartet hatten, wurde bei der jüngsten Sitzung des Gremiums nur am Rande angesprochen, fast beiläufig, als gehe es um nichts Bedeutendes. Denninger hatte in den vergangenen Monaten mit seiner privaten Insolvenz, einer Zwangsräumung seines Sägewerks und Privathauses, dem Verschwinden von Inventar des versteigerten Anwesens, Auffälligkeiten beim Kanalanschluss seines Anwesens und bei den zugehörigen Abrechnungen für Schlagzeilen gesorgt. Gegen ihn war Anzeige erstattet worden, und eine große Mehrheit der Mitglieder im Ratsgremium hatte ihn nach einer "konspirativen Sitzung" aufgefordert, sein Amt niederzulegen.
Denninger hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe stets bestritten und von einer Hetzkampagne gesprochen, dann aber doch signalisiert, er werde dem Druck nachgeben. So hatte der 70-Jährige seinen Rücktritt bereits am 18. Juni angekündigt, damit "Ruhe im Gemeinderat einkehrt und das Tagesgeschäft wieder in den Mittelpunkt gerückt wird".
Der Ehrensold entscheidet Dann allerdings hatte der Vater zweier erwachsener Kinder offenbar auf Zeit gespielt. Als Grund gab er an, er wolle Projekte, die ihm am Herzen liegen, selbst noch abschließen oder zumindest so weit auf den Weg bringen, dass die Gemeinde gut dastehe, wenn er seine Aufgabe in andere Hände übergibt.
Tatsächlich aber hatte sein Abwarten vermutlich eher finanzielle Gründe, denn nun steht ihm der volle Ehrensold zu. Dabei kommt ihm eine Ausnahmeregelung im Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) zugute. Offiziell wäre Denninger erst am 30. April 2014 zwölf Jahre im Amt und dann den gesetzlich verbrieften Anspruch auf einen Pflichtehrensold durch die Gemeinde Burgpreppach. In Artikel 59 Absatz 3 KWBG steht nun aber, dass die Frist von mindestens zwölf Jahren Bürgermeistertätigkeit bereits dann als erfüllt angesehen wird, wenn weniger als sechs Monate Amtszeit fehlen.
Schwappach übernimmt Mit Denningers Zögern ist ein weitere Entscheidung bereits gefallen. Hätte er den Rücktritt im Sommer vollzogen, wäre der Gemeinderat vor dem Dilemma gestanden, eine vorgezogene Neuwahl durchführen zu müssen. Da die Frist bis zur Kommunalwahl nun weniger als einem halbes Jahr ausmacht, fällt diese Option weg. Damit steht fest, dass der Zweite Bürgermeister, der frühere Bankdirektor Helmut Schwappach (Gemeinwohl) die Aufgabe nun für den Rest der Amtsperiode kommissarisch übernehmen wird. Die Wahl von Denningers findet zum regulären Wahltermin am 16. März statt.
Burgpreppachs Bürgermeister Denninger hat, worauf seine erbittertsten Gegner schon lange warteten, seinen Rücktritt eingereicht.
Der Artikelschreiber (dessen Beitrag von wenig Sachkenntnis getrübt ist) hätte sich die Attribute „skandalumwittert“ etc. getrost sparen können, weil Denninger trotz des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens als unbescholtener Mann gilt. Die gemachten Vorwürfe wie „Private Insolvenz“ usw. sind bedeutungslos.
Das bisherige Verhalten des Gemeinderats war albern. Denninger hingegen hat gut reagiert. Sein Ehrensold ist ihm nun sicher. Dazu bedarf es keiner „Ausnahmeregelung“, wie der Autor meint. Das ist ganz „normales Recht“. Der Gemeinderat, der jegliches Maß an Anstand missenließ, kann dumm aus der Wäsche gucken.
Eine außerplanmäßige Bürgermeisterneuwahl findet nicht statt. Bis zum März nächsten Jahren werden sich die Gemüter soweit beruhigt haben, dass die Vernünftigen die Oberhand gewinnen und in Burgpreppach wieder Eintracht einkehrt.