Weil sie die Unterschrift ihres Noch-Ehemannes auf einem Kreditvertrag über 25 000 Euro gefälscht hat, verurteilt das Amtsgericht Haßfurt eine 29-Jährige zu sieben Monaten auf Bewährung. Wiedergutmachung ist angesagt.
"Ich habe dabei nur an das Wohl meiner kleinen Tochter gedacht", sagte die Angeklagte (29) in ihrem "letzten Wort". Das Gericht nahm ihr das lautere Motiv ab, trotzdem war die gefälschte Unterschrift unter dem Kreditvertrag als Betrug zu werten.
Da es sich mit 25 000 Euro um einen beträchtlichen Schaden handelt, wurde die seit kurzem geschiedene Frau zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe mit Wiedergutmachungsauflage verurteilt.
"Intelligente Lösungen" Vor ziemlich genau einem Jahr, es war der 12. Juli 2014, traf sich die Hausfrau in ihrer Wohnung mit einem Kreditvermittler zu einem persönlichen Beratungsgespräch. Der Agent empfahl ein Darlehen von einer Bank, die im Internet damit wirbt, ihren Kunden "intelligente wie machbare Lösungen" anzubieten.
Das Gespräch endete damit, dass ein Darlehensvertrag über die besagte Summe entworfen wurde. Als Darlehensnehmer wurde der Ehemann eingetragen. Der Vertragsentwurf verblieb bei der Frau, die versprach, die noch fehlende Unterschrift ihres Gatten zu besorgen.
Zu dieser Zeit aber, erklärte die im Maintal lebende Mutter einer dreijährigen Tochter, sei die 2011 geschlossene Ehe praktisch schon gescheitert gewesen. Sie hätte ihren Noch-Ehemann nie und nimmer dazu bewegen können, den Vertrag zu unterschreiben. Deshalb, gestand sie, habe sie die Unterschrift gefälscht.
Sittenwidrig Das war zweifellos strafbar, obwohl der Vertrag in einem Nebenkriegsschauplatz auf der zivilrechtlichen Ebene möglicherweise angefochten wird. Der effektive Jahreszins von rund 16 Prozent mit einer jährlichen Zinsleistung von 4000 Euro - ohne die Tilgung - sei wohl sittenwidrig, meinte Rechtsanwalt Tilman Fischer.
Die Beschuldigte betonte, dass sie das Geld, das sie im Juli 2014 von dem noch bestehenden gemeinsamen Konto abgehoben hatte, nicht für Luxusreisen ausgegeben oder verprasst habe. Vielmehr habe sie dabei nur an ihr Kind gedacht.
Sie schilderte dem gericht, dass sie von dem Betrag eine Wohnung für sich und ihre Kleine angemietet und die notwendigen Möbel angeschafft habe. Von dem, was noch übrig war, kaufte sie sich ein Auto, um ihr Mädchen in den Kindergarten bringen und selber zur Arbeit fahren zu können.
Der Ex-Ehemann erfuhr die böse Nachricht von seiner Bank. Erst mal zögerte er, aber dann ging er doch zur Polizei und zeigte seine damals von ihm getrennt lebende Ehefrau an. Wie Verteidiger Fischer ergänzend informierte, muss das Familiengericht im Rahmen des Scheidungsverfahrens noch über den Zugewinnausgleich entscheiden. Dabei geht es vor allem um den Verkauf des bisherigen Familienhauses.
Wiedergutmachung versprochen Aus diesem Verfahren werde seiner Mandantin voraussichtlich eine erkleckliche Summe zugesprochen. Damit, versprach er, werde sie den angerichteten Schaden wiedergutmachen und bat um eine milde Strafe. Obwohl Staatsanwalt Peter Bauer in seinem Plädoyer eine einjährige Bewährungsstrafe gefordert hatte, zeigte auch er sich mit dem Richterspruch einverstanden. Da alle Parteien noch im Gerichtssaal darauf verzichteten, Rechtsmittel einzulegen, wurde das Urteil sofort rechtskräftig.