Autofahrer stand zweifach unter Strom

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Ein 30-Jähriger, der betrunken und unter Drogeneinfluss einen Unfall verursacht hatte, kam mit einer Bewährungsstrafe vor dem Amtsgericht davon.

Als der 72-jährige Mercedes-Fahrer am 31. Januar dieses Jahres die Ringstraße in Knetzgau befuhr, kam ihm auf seiner Fahrbahn plötzlich frontal ein Audi A6 entgegen. Da der Rentner nicht ausweichen konnte, rammte ihn das entgegenkommende Fahrzeug am linken Kotflügel. Die Unfallursache: Der Audi-Fahrer (30) stand unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Da er vorbestraft ist und zum Unfallzeitpunkt unter Bewährung stand, konnte er von großem Glück sagen, dass er bei seinem Strafprozess vor dem Amtsgericht in Haßfurt eine erneute "allerletzte Chance" (so Richterin Ilona Conver) bekommt und die fünfmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung ausgesetzt wird.

Der Unfall geschah an dem Sonntagnachmittag kurz vor 4 Uhr. Der Senior erklärte im Zeugenstand, dass der Platz auf der Straße eigentlich leicht gereicht hätte, um aneinander vorbei zu kommen. Nach dem Zusammenstoß, erläuterte seine Frau, die damals auf dem Beifahrersitz saß, dass der Audi erst mal mit quietschenden Reifen um die Kurve gefahren sei. Erst als sie laut schimpfend ausgestiegen und ihm hinterhergerufen habe, dass sie das Autokennzeichen gesehen habe, habe der Unfallverursacher sein Auto gestoppt.

Ein Polizist, der zur Unfallstelle kam, bemerkte die "Fahne" des Audi-Fahrers. Die um 17.20 entnommene Blutprobe enthielt 0,66 Promille Alkohol. Außerdem ergab die Analyse in einem Labor in Bonn, dass auch Rauschgift im Spiel war.

Dazu gab der arbeitslose Unglücksfahrer folgende Erklärung ab: An dem besagten Feiertag habe er kurz nach Mittag lediglich zwei Dosen Bier mit je 0,33 Liter konsumiert. Und der Drogenkonsum, versicherte er hoch und heilig, sei rund vier bis fünf Tage vorher gewesen.

Ein Sachverständiger aus der medizinischen Fakultät erläuterte allgemeinverständlich die festgestellten Alkohol- und Drogenwerte. In punkto Alkohol, rechnete der Experte, habe der Beschuldigte zum Unfallzeitpunkt rund 0,8 Promille intus gehabt. Dieser Wert könne bei dem Körpergewicht des Mannes nie und nimmer durch die geringe Menge an Bier hervorgerufen worden sein. Insofern sei das, was der Unfallfahrer angegeben habe, nichts anderes als eine Schutzbehauptung.

Interessant waren auch seine Ausführungen zum Drogenkonsum. Die Analyse in einem speziellen Labor hatte einen Wert von 49,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutplasma ergeben. Dies, so der Gutachter, sei einer der höchsten in dem Labor jemals gemessenen Drogenwerte. Da die THC-Konzentration innerhalb weniger Stunden auf unter 15 Nanogramm pro Milliliter absinke, müsse sich der Mann zwangsläufig kurz vor dem Unfall einen oder mehrere Joints reingezogen haben. Der Unfallhergang sei typisch für einen akut Bekifften, weil es in diesem Zustand typische Ausfallerscheinungen gebe: Sowohl die Geschwindigkeit als auch die Abstände könnten nicht mehr richtig eingeschätzt werden.

In dem nun zu Ende gehenden Jahr 2016 wurde der Arbeitslose bereits zweimal vom Amtsgericht Schweinfurt wegen Drogendelikten verurteilt. Staatsanwalt Ralf Hofmann kreidete ihm insbesondere an, dass er am 26. Januar, also genau fünf Tage vor dem Autounfall, wegen Handeltreibens und Besitz von Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden war. Offenbar, so der Ankläger, habe dieser Urteilsspruch keinerlei Wirkung auf den Hartz-IV-Bezieher entfaltet.

In Erwägung dieses Gesichtspunktes sah Hofmann keinen Spielraum mehr für eine nochmalige letzte Chance und forderte eine Haftstrafe von fünf Monaten. Der Rechtsanwalt Ulrich Spieß schilderte die persönliche Situation seines Mandanten. Nachdem seine Lebensgefährtin und Mutter von drei Kindern im Alter zwischen sechs und neun Jahren ins westliche Ausland ausgereist sei, kümmere sich der Arbeitslose um die Kleinen. Um die Betreuung nicht zu gefährden, bat der Anwalt das Gericht um Nachsicht.


Mehrere Auflagen

Neben der Bewährungsstrafe enthält der Richterspruch eine Reihe von Auflagen: Dem Verurteilten wird für ein Jahr sein Führerschein abgenommen, er muss sich bei einem Bewährungshelfer melden, sechs Beratungstermine bei der Suchtberatung absolvieren und seine Drogenabstinenz durch regelmäßige Urinkontrollen und Haarproben nachweisen. Ob der Staatsanwalt gegen das Urteil in Berufung geht, blieb vorerst offen.