Das Amtsgericht Haßfurt verurteilte einen 36-Jährigen wegen Körperverletzung zu einer saftigen Geldstrafe. Der Täter muss mit weiteren Konsequenzen rechnen.
Oft kommt es bei schweren Schlägereien nur zu blauen Flecken und einem Veilchen. Aber in diesem Fall richtete ein einziger Faustschlag ins Gesicht eines 43-Jährigen fürchterliche Folgen an: Nasenbeinfraktur, Kieferbruch, Zertrümmerung des Jochbeins. Obwohl der 36-jährige Angeklagte zu Verhandlungsbeginn bei seinem Strafprozess am Amtsgericht in Haßfurt darauf beharrte, dass er damit nichts zu tun habe, fasste er sich nach zwei Stunden ein Herz, schilderte den Zusammenstoß und nahm den Einspruch gegen den Strafbefehl des Staatsanwalts zurück. Damit muss er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen á 50 Euro, also insgesamt 6000 Euro bezahlen.
Für den verurteilten Arbeiter ist damit noch längst nicht alles ausgestanden: Er muss die entstandenen Gerichtskosten und seinen Anwalt bezahlen und es steht ein zivilrechtlicher Prozess an, in dem er auf 10 000 Euro Schmerzensgeld verklagt wurde. Weiter muss er damit rechnen, dass die Krankenkasse ihm für die notwendige stationäre Behandlung und für die Operationen des Opfers im Krankenhaus Tausende von Euros in Rechnung stellen wird. Nimmt man alles zusammen, kostet ihn der Schlag vermutlich mehr als 25 000 Euro. Alles nur, weil er für einen Moment die Beherrschung verloren hatte.
Feier und Fußball
Die höchst unglückliche, aber folgenreiche Attacke passierte während einer privaten Geburtstagsfeier von jungen Leuten in einem kleinen Dorf in den Haßbergen. Es war der Samstag des 2. April letzten Jahres, als sich etwa ein Dutzend Gäste an einem sonnigen Tag in einem Hof zusammenfanden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich das Anwesen des Verletzten.
Wie meistens an den Wochenenden, traf der 43-Jährige sich schon am Nachmittag mit einem Freund, um vor dem Fernseher die Spiele der Fußball-Bundesliga zu schauen. Durch das geöffnete Fenster konnte man auf der Straße und in dem benachbarten Hof - in dem gerade gefeiert wurde - die deftigen und lautstarken Kommentare der beiden Fußballfans zum Spielgeschehen hören. Das wäre an sich harmlos, aber die Frau des Opfers bestätigte auf Nachfrage der Richterin Ilona Conver, dass das Nachbarschaftsverhältnis "nicht das beste" sei und dass man sich gegenseitig nicht mal grüße.
Jedenfalls gab es da schon den ersten Blickkontakt zwischen dem späteren Opfer und dem Angeklagten. Der Verletzte sagte im Zeugenstand aus, dass der 36-jährige Arbeiter ihm dabei den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt habe. Als der Fußballfan und sein Freund gegen halb neun Uhr abends das Haus verließen, kam es dann zu der Auseinandersetzung.
Erklärung
Nach zweistündiger, aber längst noch nicht abgeschlossener Beweisaufnahme entschloss sich der Täter, mit ruhiger und gefasster Stimme eine Erklärung, die praktisch ein Geständnis enthielt, abzugeben. Der untersetzt und kräftig gebaute Mann vermittelte vor Gericht nicht den Eindruck eines Schlägertyps und ist auch anderweitig in keiner Weise vorbestraft. Er schilderte den Ablauf so, dass er durch Schimpfwörter provoziert worden sei. Nach einem gegenseitigen aggressiven Geschubse habe er wohl "für einen kurzen Moment" die Selbstkontrolle verloren, was dazu führte, dass ihm die Hand ausgerutscht sei.
Für den schwer verletzten 43-Jährigen hatte die Gewalttat verhängnisvolle Folgen. Nach der ersten medizinischen Versorgung im Krankenhaus musste er eine ganze Woche in stationärer Behandlung bleiben und sich sechs Tages später wegen diverser Knochenbrüche im Gesicht operieren lassen.
Mit dem Geständnis ersparte der Beschuldigte seinen Freunden einen Zeugenauftritt vor Gericht. Falls die versucht hätten, den Angeklagten wider besseren Wissens zu entlasten, wären sie wohl in Teufels Küche gekommen - Staatsanwalt Peter Bauer hatte vorsorglich angekündigt, die Zeugen vereidigen zu lassen und gegebenenfalls wegen Meineides zu belangen.