Angeklagter liefert "dicken Fisch" ans Messer

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Zwar keinen veritablen Fisch mit Kiemen und Schuppen, wie auf diesem Symbolbild zu sehen, aber einen "dicken Fisch" in der Drogenszene hat der Angeklagte ans Messer geliefert. Archivfoto: dpa
Zwar keinen veritablen Fisch mit Kiemen und Schuppen, wie auf diesem Symbolbild zu sehen, aber einen "dicken Fisch" in der Drogenszene hat der Angeklagte ans Messer geliefert. Archivfoto: dpa

Ein 34-Jähriger, der wegen Drogendelikten in Haßfurt vor Gericht stand, profitiert beim Strafmaß von seiner Kooperation mit den Behörden.

"Die Hausdurchsuchung bei mir im Sommer 2015", sagte der Angeklagte (34 Jahre) in seinem letzten Wort, "war einerseits das Schlimmste, andererseits aber auch das Beste, was mir passieren konnte." Damit brachte er zum Ausdruck, dass dieses Ereignis eine Zäsur in seinem Leben markiert - denn seitdem hat er einen Schlussstrich unter seine Drogenkarriere gezogen. In seiner Vernehmung bei der Polizei ließ er die sprichwörtliche Hose runter, packte aus und lieferte seinen Drogenlieferanten, einen ziemlich großen Fisch aus der Drogenszene, ans Messer. Diese Aufklärungsarbeit honorierend, verurteilte das Schöffengericht am Amtsgericht in Haßfurt den Mann zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, verbunden mit einer Geldauflage von 1200 Euro.


Drogen und Drogengeld gefunden

Ein Kriminalhauptkommissar von der Schweinfurter Kripo erläuterte im Zeugenstand, wie man dem gelernten Bäcker auf die Spur gekommen war. Im Frühjahr 2015 erwischte eine Streife der Haßfurter Polizei einen Jugendlichen mit 44 Gramm Haschisch in der Tasche. Bei der Nachforschung, wo dieser Stoff herkam, landete man bei dem im nördlichen Bereich des Haßbergekreises wohnenden 34-Jährigen. In dessen Wohnung fanden die Beamten 100 Gramm Marihuana, 180 Gramm Haschisch sowie 1745 Euro "Drogengeld" in einer Dose.

Der Angeschuldigte hatte selber über viele Jahre Rauschgift konsumiert, was mit der Zeit ziemlich ins Geld geht. Wie viele andere "User" kam auch er irgendwann auf die Idee, mit dem Drogenhandel die nötige Knete für den Eigenbedarf zu erwirtschaften. Nachdem er in dem Metier eine gewisse Erfahrung gesammelt hatte, kaufte er zumeist einige "Tafeln" Haschisch mit je 100 Gramm an, zweigte eine kleinere Mange davon für den eigenen Konsum ab und verklopfte den Rest.

Laut der von Staatsanwältin Kerstin Harpf verlesenen Anklageschrift ging es um neun Fälle des unerlaubten Handel-Treibens mit Betäubungsmitteln, in vier Fällen davon um eine sogenannte "nicht geringe Menge", was strafrechtlich als Verbrechen gewertet wird. Dass es dabei um richtig viel Kohle ging, sah man an einem Verkaufsvorgang vom Mai 2015, bei dem es um 500 Gramm Hasch und 100 Gramm "Gras" ging. Der Preis für diese Drogen lag bei 4850 Euro.


Als Kronzeuge ausgesagt

Der Kripobeamte bestätigte, dass der Beschuldigte als Kronzeuge wesentlich dazu beigetragen hat, einen Drogen-Großhändler auffliegen zu lassen. Bei der oben genannten Hausdurchsuchung informierte er die Fahnder über das nächste Verkaufsgeschäft. Was dazu führte, dass man den Hintermann festnahm und in dessen Wohnung mehr als fünf Kilogramm Haschisch sicherstellen konnte. Dafür kassierte dieser Drogenbaron eine saftige Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren.

Dass der nun Angeklagte auf diese Weise der Polizei geholfen und selber bislang nicht vorbestraft ist, waren die ausschlaggebenden Gesichtspunkte für die Juristen, ihm eine Bewährung zuzubilligen. Die in den jeweiligen Plädoyers beantragten Strafen lagen ziemlich nahe beieinander. Während die Staatsanwaltschaft zwei Jahre forderte, hielt der Verteidiger Jochen Kaller ein Jahr und neun Monate für ausreichend. Da der Richterspruch in der Mitte lag, verzichteten beiden Parteien darauf, Rechtsmittel einzulegen, was zur Folge hat, dass das Urteil sofort rechtskräftig wurde.