33-jähriger Marihuana-Gärtner kommt mit einer Bewährungsstrafe davon

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Weil er in seiner Wohnung eine kleine Marihuana-Plantage gezüchtet hatte, verurteilte ihn das Gericht zu einer noch nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe.

Zwölf Vorstrafen stehen im Bundeszentralregister, fünf davon sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, einige Male war er bereits in Haft. Bei dieser Vorgeschichte musste der 33-Jährige froh sein, dass er nicht wieder eingebuchtet wird. Weil er in seiner Wohnung eine kleine Marihuana-Plantage mit 14 Pflänzchen gezüchtet hatte, verurteilte ihn das Schöffengericht am Haßfurter Amtsgericht in einer Fortsetzungsverhandlung zu einer noch nicht rechtskräftigen Freiheitsstrafe, deren Vollstreckung für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird.
Laut Anklageschrift, verlesen von Staatsanwalt Peter Bauer, ging es zudem darum, dass der Angeklagte zwischen Mai und September 2015 an einen 24-jährigen Informanten drei Mal eine Tüte mit getrocknetem Marihuana verkauft haben soll. Jedes Mal sollen dabei 100 Gramm zu einem Kaufpreis von 8,50 Euro pro Gramm den Besitzer gewechselt haben. Dieser Informant, der ebenfalls tief im Drogensumpf steckt, wurde zwischenzeitlich vom Amtsgericht in Bayreuth zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt.
Bereits am ersten Verhandlungstag hatte dieser Ex-Freund im Zeugenstand das wiederholt, was er der Polizei erzählt hatte: Dass der in Haßfurt vor den Schranken des Gerichts stehende Angeklagte ein Dealer sei. Die Art und Weise, wie der mutmaßliche Aussteiger als Zeuge seine Aussage gemacht hatte, weckte sowohl beim Verteidiger Alexander Wessel als auch beim Schöffengericht indes erhebliche Zweifel an dessen Glaubwürdigkeit. Da es sich um das Handeltreiben, also um schwerwiegende Beschuldigungen, drehte, wurde vor drei Wochen die Sitzung unterbrochen, um den Kripobeamten aus Bayreuth als Zeugen vorladen zu können.
Dessen Vernehmung aber brachte keine Klarheit. Von daher ließ der Staatsanwalt den Vorwurf des Rauschgifthandels fallen. Übrig blieb das, was die Ermittler bei einer Hausdurchsuchung seiner im Bereich der Kreisstadt befindlichen Wohnung am 25. September aufgefunden hatten. Neben der schon erwähnten Kleinplantage waren das vor allem einschlägige Utensilien: eine Feinwaage, spezielle Lampen, ein Lüfter und Blumendünger. Daneben lagen kleinere Mengen an bereits abgeernteten Pflanzenresten und einige kleinere Brocken Haschisch. Diese Asservate werden vernichtet, lediglich einige Golfschläger und ein Paar Samuraischwerter, die als Dekoration dienten, bekommt der Arbeiter zurück.
Als der 33-Jährige erwiderte, dass das, was er in seiner Freizeit mache, doch niemanden etwas angehe, antwortete ihm der Staatsanwalt in scharfem Ton: "Solange Sie nichts Strafbares anstellen!"
Da sich der Mann auch von wiederholten Haftstrafen nicht davon abhalten ließ, weitere Straftaten zu begehen, plädierte der Ankläger auf eine erneute, sofort vollstreckbare Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten. Der Jurist warf dem Beschuldigten zudem vor, für seinen kleinen Sohn, der ihn regelmäßig besucht, ein schlechtes Vorbild zu sein.
Die Verteidigung dagegen wies darauf hin, dass ihr Mandant sich die letzten drei Jahre nichts habe zuschulden kommen lassen, und hielt eine kurze Bewährungsstrafe von vier Monaten für ausreichend. Das Schöffengericht verhängte neben der bereits genannten Strafe einige Auflagen: Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre, der Verurteilte muss sich bei einem Bewährungshelfer melden, vier Termine bei der Suchtberatung wahrnehmen und 80 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.