Eine 19-Jährige musste sich in Haßfurt vor dem Amtsgericht in Haßfurt (Jugendgericht) wegen Trunkenheit am Steuer verantworten. Mit 1,28 Promille im Blut fuhr sie am Morgen nach einer Party in Schlangenlinien nach Hause. Die Polizei ertappte sie dabei, und das Gericht bestrafte sie jetzt.
Sie wollte vernünftig sein und schlief ein paar Stunden. Doch das nützte ihr nichts. Der Alkoholpegel war noch immer zu hoch, um ein Fahrzeug zu bedienen. Ein 19-Jährige stand in Haßfurt vor Gericht. Ihr wurde Trunkenheit im Straßenverkehr zur Last gelegt.
Im Juni dieses Jahres fuhr sie mit ihrem Auto von einer Party im Steigerwald etwa 20 Kilometer nach Hause. Es war am Morgen gegen 10 Uhr. Sie fuhr in Schlangenlinien. Eine Polizeistreife beobachtete, wie sie dabei fast von der Fahrbahn abkam. Die Polizeibeamten hielten sie wegen der auffälligen Fahrweise an und kontrollierten sie.
Dabei stellte sich ihre starke Alkoholisierung heraus. Bei einem Bluttest kam heraus, dass die Angeklagte über 1,28 Promille Alkohol im Blut hatte. Davon war die Angeklagte selbst ganz überrascht.
Sie musste ihren Führerschein abgeben.
Alkoholgehalt war ihr nicht bewusst In der Verhandlung schilderte die Angeklagte die Partynacht. Sie habe mit ihren Freunden Cocktails getrunken, die sie nicht selbst gemischt hat. Ihr sei dabei nicht gewusst gewesen, dass der Alkoholgehalt der Getränke beträchtlich gewesen war.
Dennoch wollte sie erst einmal ausnüchtern, bevor sie die Heimfahrt in Richtung Haßfurt im eigenen Auto antrat. Nach der Partynacht schlief sie zwei bis drei Stunden und beschloss dann, nach Hause zu fahren. "Ich fühlte mich gut. Ich dachte, ich könnte schon wieder fahren", erklärte die Angeklagte vor dem Gericht. Es sei nicht ihre Absicht gewesen, betrunken zu fahren. "Wenn ich das gewollt hätte, wäre ich schon in der Nacht gefahren", sagte die 19-Jährige und entschuldigte sich abschließend für die Tat.
Tat war "sehr naiv" Der Vertreter der Jugendhilfe empfahl, die Angeklagte nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen, obwohl die Tat "schon sehr naiv" war. Die Staatsanwaltschaft forderte, eine Geldbuße in Höhe von 350 Euro an gemeinnützige Einrichtungen zu entrichten, und weitere fünf Monate Sperrfrist für ihre Fahrerlaubnis.
"Wer mit dem Auto fährt, muss sich behandeln lassen wie ein Erwachsener", erklärte der Richter Martin Kober in seiner Urteilsbegründung. Das Urteil bleibt jedoch "am unteren Rand": fünf Monate Führerschein-Sperrfrist und 30 Tagessätze zu je zehn Euro Geldstrafe.