Die Gemeinde Pommersfelden schafft Platz für neuen Wohnraum in Steppach und Sambach.
Jetzt musste es in vielen Gemeinden schnell gehen: Nur noch bis zum Jahresende 2019 kann laut Baugesetzregelung bei Ausweisung von Baugebieten das vereinfachte Verfahren (nach Paragraf 13 b) angewendet werden. Diese Möglichkeit wollte sich auch die Gemeinde Pommersfelden nicht entgehen lassen. Mit dem Fokus auf die künftige Entwicklung wurden in der Sitzung Beschlüsse für weitere Bebauungspläne in Steppach und Sambach einstimmig gefasst. Kurz vor dem angekündigten Ende seiner Amtszeit hat Bürgermeister Hans Beck (WB Sambach) damit noch die Weichen für die weitere Entwicklung der 3159-Einwohner-Gemeinde gestellt.
Nun kann sich Pommersfelden mit dem Satzungsbeschluss als Abschluss des Bauleitverfahrens bis zum Jahresende 2021 Zeit lassen. Die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren sah die Verwaltung sowohl in Steppach als auch in Sambach gegeben: Die Ausweisungen müssen sich direkt an bereits bebaute Wohnbauflächen anschließen. Die Grundfläche muss weniger als 10 000 Quadratmeter betragen und der Ausweisung muss eine entsprechende Nachfrage zugrunde liegen, die anderweitig nicht gedeckt werden kann.
Nach wie vor gebe es in der Gemeinde eine starke Nachfrage nach Bauplätzen, stellte in der Sitzung Bürgermeister Beck fest. Zwar wurden die Baugebiete "Kühtrieb II" in Pommersfelden und die "Hohlleite II" in Limbach erst vor kurzem ausgewiesen. Durch verbindliche Anfragen seien jedoch die beiden künftigen Wohngebiete bereits "so gut wie ausverkauft", teilte die Verwaltung mit.
Die Nachfrage ist hoch
Eine rasante Bauentwicklung war auch in den Wohngebieten "Steppach Nord I und II" festzustellen. Nun soll im unmittelbaren Anschluss an die vorhandene Bebauung in Richtung Norden ein weiterer, dritter Bauabschnitt angegliedert werden. Bei einer Bruttofläche von 24 500 Quadratmetern betrage die zu schaffende Grundfläche weniger als 10 000 Quadratmeter, so dass die Voraussetzungen für das vereinfachte Verfahren greifen, war von der Verwaltung zu hören.
Der Unterschied zwischen der Bruttofläche und der Grundfläche unterhalb der 10 000-Quadratmeter-Grenze war Anlass für Fragen aus dem Gremium. Letztendlich wird aber erst das Planungskonzept darüber genaue Auskunft geben können. Soweit ist man in Pommersfelden aber noch nicht: Vorerst müssen Angebote von Ingenieurbüros eingeholt werden. Da auch die Grundstücke noch nicht im Eigentum der Gemeinde sind, wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Eigentümern in Verhandlungen zu treten.
Fast genauso verhält es sich mit dem nun beschlossenen Bebauungsplan für ein Wohnquartier "Hofleite II" in Sambach. Nordwestlich von Sambach soll im direkten Anschluss an das Baugebiet "Hofleite I" in nördlicher Richtung ein weiteres Baugebiet auf einer Bruttofläche von 18 800 Quadratmetern, letztendlich jedoch mit einer Grundfläche von weniger als 10 000 Quadratmetern geschaffen werden.