Windkraft Der Investor für zwei bei Schlüsselfeld geplante Windräder erzielte mit einer Klage gegen das Landratsamt einen Teilerfolg: Die Behörde muss ihren Genehmigungsbescheid ändern - sehr zum Bedauern der Gemeinde.
von unserem Redaktionsmitglied
Jutta Behr-GRoh
Schlüsselfeld — Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat einen Teil der Auflagen "kassiert", die das Landratsamt Bamberg an die Genehmigung zweier Windräder auf Schlüsselfelder Gebiet geknüpft hat. Die Behörde muss Zugeständnisse beim nächtlichen Lärmschutz machen und verzichtet darüber hinaus auf ihre Forderung an den Bauherrn, die Mastfüße in einer dunklen Farbe streichen zu lassen.
Die Wind Works Development GmbH aus Mülheim an der Ruhr hatte gegen diese und weitere Nebenbestimmungen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt geklagt. Das Unternehmen, das zwei Windräder zwischen Aschbach und Wüstenbuch bauen will, erreichte vor dem Verwaltungsgericht (VG) in Bayreuth jetzt einen Teilerfolg.
Aufeinander zugegangen Dort befasste sich die Zweite Kammer unter Vorsitzendem Richter Otto Schröppel mit der Angelegenheit. Ein Urteil gab es nicht, weil sich die streitenden Parteien in der mündlichen Verhandlung aufeinander zubewegt haben. Das teilte auf Anfrage Dietmar Lang mit, stellvertretender Pressesprecher des VG Bayreuth. Danach habe die Kammer die Klage als "in der Hauptsache erledigt" erklärt.
Für das Landratsamt nahm unter anderem Uta von Plettenberg teil, die Leiterin des Geschäftsbereichs Soziales, Familie, Jugend, Gesundheit. Man habe als Genehmigungsbehörde Zugeständnisse machen müssen, sagte sie auf Anfrage. Die Hinweise der Richter seien eindeutig gewesen. Hätte das Landratsamt auf seinen Auflagen zum Nachtbetrieb und der Farbe des Mastfußes beharrt, wäre es nach ihrem Dafürhalten "hintenruntergefallen".
So sieht es auch der Schlüsselfelder Bürgermeister, Johannes Krapp. Er wohnte der Verhandlung beim Verwaltungsgericht als Vertreter der beigeladenen Kommune bei. Krapp bedauert, dass die Auflagen aufgeweicht werden müssen. Der Stadtrat stand nach seinen Worten hinter den vom Landratsamt festgelegten Bedingungen an den Investor: "Es war der maximale Schutz der Bürger, der gewährleistet werden sollte."
Krapp erinnerte daran, dass es dem Stadtrat nicht leicht gefallen war, dem Bau der Windräder zuzustimmen. Es sind die ersten, die auf Schlüsselfelder Gebiet errichtet werden sollen. Umso mehr hätte das Gremium "inhaltlich und in der Vorgehensweise" den Bescheid des Landratsamts begrüßt.
Wieder auf der Tagesordnung Nun steht das Thema voraussichtlich am 23. Juli wieder auf der Tagesordnung des Stadtrats. Weil das Landratsamt seinen Bescheid ändern muss, muss auch das zuständige Gremium ihn erneut beraten und verabschieden.
Lärmschutz bei Nacht Knackpunkt in der Diskussion dürfte der Lärmschutz in den Nachtstunden sein, den das Landratsamt nach Auffassung der Verwaltungsrichter zu streng gefasst hatte. Die Genehmigungsbehörde legte denselben Maßstab zu Grunde, der für allgemeine Wohngebiete gilt, so Plettenberg. Doch die Zweite Kammer des Verwaltungsgerichts befand, dass Bürger, die an einem Ortsrand wohnen, damit rechnen müssten, dass es bei ihnen durch größere Vorhaben im unbebauten Außenbereich auch einmal lauter zugeht.
Der zweite Punkt, in dem die Richter sich auf die Seite des klagenden Unternehmens stellten, war die Sache mit dem dunkel gefärbten Mastfuß der Windräder. Das sei eine vorsorgliche Auflage zum Vogelschutz gewesen, heißt es. Das Landratsamt Bamberg beruft sich auf eine in einer Fachzeitschrift veröffentlichten Studie, wonach Vögel häufiger gegen weiße Masten fliegen und dann sterben würden, als gegen solche, die dunkel angestrichen sind. Den Richtern erschien die Untersuchung nicht aussagekräftig genug.
Bei anderen von der Wind Works Development GmbH monierten Nebenbestimmungen im Genehmigungsbescheid teilten die Richter wiederum die Meinung des Landratsamts. So rüttelten sie nicht an der Höhe des Geldbetrags, der vom Investor für den späteren Rückbau der Anlage hinterlegt werden muss. Das Unternehmen fand die Summe zu hoch und wollte laut Plettenberg den bei einer Demontage anfallenden Schrott quasi gegengerechnet wissen.