Hans Michelbach, Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Coburg/Kronach, sieht das Eingeständnis des Ministeriums kritisch. "Statt offiziell nach hinten zu gehen, um sich Luft zu verschaffen, müsste es das Ziel sein, den Fertigstellungstermin beizubehalten. Das würde den Verantwortlichen auch Druck machen", sagt der Abgeordnete.
Diesbezüglich stehe Michelbach auch mit dem Bauamt ständig in Kontakt. Er gibt die Hoffnung nicht auf, das Ende der Baustelle noch im Jahr 2019 zu erleben. Diesbezüglich habe er im Spätherbst auch einen Termin mit der zuständigen Ministerialrätin. Und in Richtung Bauamt sagt er. "Die Ausschreibung muss forciert werden. Sie muss ja nicht mehr neu ausgearbeitet werden, das wurde ja schon einmal ausgeschrieben."
Uwe Zeuschel vom Bauamt betont, dass seine Behörde keinen Druck von außen benötigt, um ihre Arbeit zu machen. "Unabhängig davon, ob wir von irgendeiner Seite befeuert werden, sind wir interessiert, den Bau schnell abzuschließen."
Jedoch müsse sich Zeuschel auch an Gesetze halten - etwa die Haushaltsordnung des Bundes und des Freistaats Bayern. Sogenannte Bonus-Malus-Regelungen, wobei Baufirmen Zusatzleistungen erhalten, wenn sie schneller fertig sind, dürfe es nur bei hochsensiblen Autobahnbaustellen mit extremer Verkehrsbelastung von mehr als 100 000 Fahrzeugen am Tag und starker Unfallgefahr geben. Zeuschel: "In Zeyern haben wir ja eine funktionierende Straße. Dazu bräuchte es schon gewichtigere Gründe."
Auch "Lerchenhoftrasse" dauert
In seinem Schreiben an Hans Michelbach ging Verkehrsminister Scheuer auch auf den Stand der Bundesstraße 173 im Bereich Johannisthal ein. Am 17. Juli hatte es eine mündliche Verhandlung am Verwaltungsgerichtshof München gegeben, weil noch drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der so genannten Lerchenhoftrasse vorlagen. Scheuer schreibt von Zweifeln des Gerichts, ob bei der Trassen-Entscheidung alle Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten richtig abgewogen worden sind. "Die Planfeststellungsbehörde wurde aufgefordert, sich gegenüber dem VGH bis zum 10. August 2018 nochmals schriftlich zu erklären. Nach Auswertung wird der VGH über den weiteren Verlauf des Verfahrens entscheiden."
Die VGH-Pressesprecherin Christina Schnölzer bestätigt diese Einschätzung. Bei dem mündlichen Verfahren im Juli sei eine private Klage erledigt worden. Eine zweite Privatklage und die des Bundes Naturschutz (BN) seien inzwischen in das schriftliche Verfahren übergegangen.
Das bedeutet, dass aller Voraussicht nach keine weitere mündliche Verhandlung mehr stattfindet, sondern der Austausch der Stellungnahmen nur noch auf schriftlichem Weg über den VGH vorgenommen wird. Wenn diese noch laufende Phase abgeschlossen ist, dann wird der VGH den Beteiligten ein Ergebnis mitteilen.
Bis es soweit ist, dürfte es allerdings noch einige Zeit dauern. "Es ist ein sehr komplexes und auch sehr umfangreiches Verfahren", erklärt Schnölzer. "Wann darüber entschieden wird, ist noch nicht absehbar."