Der Stadtrat Ebermannstadt will östlich der Oberen Bayerischen Gasse Bauland ausweisen. Bedingung ist aber, dass die Stadt im Besitz sämtlicher Flächen ist, bevor ein Bebauungsplan-Verfahren in die Wege geleitet wird. Bürger sind nicht abgeneigt.
Josef Hofbauer In einem Rahmenplan hat der Stadtrat Ebermannstadt festgelegt, wo Bauland ausgewiesen werden kann. Wichtig dabei: Grundstücksspekulationen soll vorgebeugt werden. Gleichzeitig soll dem Wunsch junger Familien und Einheimischer nach einem eigenen Heim Rechnung getragen werden. Das Zauberwort dafür heißt bedarfsgerechnete Baulandausweisung in Abschnitten.
Bauamtsleiter Herbert Bloß und Stadtplaner Alexander Ebert erinnerten, dass alle in Frage kommenden Grundstückseigentümer, deren Flächen für eine Bebauung in Frage kommen, einen entsprechenden Fragebogen bekommen hätten. 70 Eigentümer - das entspricht einem Anteil von 60 Prozent - hätten den Fragebogen ausgefüllt zurückgeschickt. 67,2 Prozent dieser Grundstücksbesitzer hätten sich grundsätzlich damit einverstanden erklärt, dass aus ihren Flächen Bauland werden soll. 24,3 Prozent seien noch unentschlossen und nur 8,5 Prozent wünschten keine Entwicklung.
Bürgermeisterin Christiane Meyer (NLE) betonte, dass insgesamt 19 Grundstücke mit einer Fläche von 30 400 Quadratmetern östlich der Oberen Bayerischen Gasse zu Bauland gemacht werden sollten. Drei Grundstücke mit einer Fläche von 6 500 Quadratmetern befänden sich bereits im Besitz der Stadt. Dies entspreche immerhin einem Flächenanteil von 21,4 Prozent.
Drei Viertel sind einverstanden
Von den übrigen 16 Grundstücken (23 900 Quadratmeter) hätten sich knapp 75 Prozent der Eigentümer grundsätzlich bereit erklärt, ihre Grundstücke im Rahmen des Baulandmodells zu entwickeln. Weitere Informationen wünschten vier Grundstückbesitzer, die einen Anteil von 6 100 Quadratmetern im betroffenen Areal halten.
Wie eine solche Bebauung aussehen könnte verdeutlichten Entwürfe des Team-Büros Markert. In der dichtesten Bebauung mit einer durchgängigen Erschließungsstraße und Parzellen in einer Größenordnung zwischen 450 und 550 Quadratmetern könnten auf dem vorgesehenen Areal über 30 Wohnhäuser entstehen. "Dies orientiert sich an den heutigen Gegebenheiten" verdeutlichte Stadtplaner Ebert. Die Alternativplanungen sehen Häuser für zwei, drei und vier Familien vor, lassen aber auch Mietwohnungsbau und Geschoss-Wohnungsbau zu. Hierbei wird auf eine durchgehende Erschließung verzichtet, stattdessen werden Gebäudeareale durch Stichstraßen und Hofräume erschlossen. Die Dichte der Bebauung hängt von der beabsichtigten Nutzung ab. "Es kommt darauf an, was der Stadtrat beschließt", so Stadtplaner Ebert.
Grundstücke sichern
Der nächste Schritt: Die Stadt will versuchen in den Besitz der Grundstücke zu gelangen. Entsprechende Muster-Kaufverträge hat Frank Sommer, Fachanwalt für Verwaltungsrecht bereits ausgearbeitet. Der Plan: Die Stadt erwirbt die Grundstücke zu dem Preis, der für Ackerland bezahlt wird. Dann werden alle Flächen zusammengelegt, die Erschließungsflächen abgezogen und die Hälfte der Flächen geht an den jeweiligen Grundstücksbesitzer als Bauland zurück. Dabei fällt keine Grunderwerbsteuer an. Die restlichen Flächen vergibt die Stadt Ebermannstadt nach festgelegten Kriterien zu Vorzugskonditionen im Rahmen des Bauland-Modells. Der Erlös wird den Grundstücksbesitzern anteilsmäßig gutgeschrieben.
Jetzt müssen die Grundstücksbesitzer der vorgeschlagenen Vorgehensweise nur noch zustimmen. Und zwar bald, denn erst wenn die Kaufverträge mit der Stadt unterschrieben sind, kann ein Bebauungsplan nach dem vereinfachten Bauleitplan-Verfahren aufgestellt werden. Dafür gibt es eine Frist bis 31. Dezember. Kann dieser Zeitraum nicht eingehalten werden, müsste ein normales Bauleitplan-Verfahren eingeleitet werden, was aber zu einer neuerlichen Verzögerung führen würde, informierte Bauamtsleiter Bloß. Außerdem würden dann Ausgleichsflächen gefordert, die das Bauen verteuerten.