Wohnen im Alter in Langensendelbach

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Das Projekt "Wohnen im Alter", das Senioren ein eigenständiges Leben ermöglichen soll, stand in der Gemeinderatssitzung in Langensendelbach auf der Tagesordnung. Zahlreiche Investoren und Konzeptentwi...

Das Projekt "Wohnen im Alter", das Senioren ein eigenständiges Leben ermöglichen soll, stand in der Gemeinderatssitzung in Langensendelbach auf der Tagesordnung.

Zahlreiche Investoren und Konzeptentwickler hatten im Vorfeld ihre Projekte dem Gremium vorgestellt. Die Verwaltung hatte die Vor- und Nachteile der vorgestellten Projekte herausgearbeitet und in einer Sondersitzung beraten. Als Fazit stellten die Räte, dass mit dem gemeindeeigenen Grundstück sorgfältig umgegangen werden müsse. Vor einer Entscheidung müssten der Bedarf, die Strukturen und Kosten ermittelt werden, damit das Grundstück nicht vorschnell an einen Investor verkauft wird.

Machbarkeitsstudie

So solle die Verwaltung zusammen mit der Bezirksregierung von Oberfranken und Fachbereichen die Möglichkeit der Eigenleistung mit Fördermitteln und Darlehen für Langensendelbach beleuchten und Kosten ermitteln, erklärte Bürgermeister Oswald Siebenhaar (UWB). Eine Machbarkeitsstudie werde von der Regierung gefördert. Dazu soll in der nächsten Gemeinderatssitzung ein Grundsatzbeschluss gefasst werden, der Grundlage für den Förderantrag ist.

Hierzu hatte die Verwaltung Christoph Reichl vom Sachgebiet Wohnungswesen bei der Regierung von Oberfranken als Referenten eingeladen. Reichl informierte über die Fördermöglichkeiten zum kommunalen Wohnraumförderprogramm sowie die einkommensorientierte Förderung. Das bedeutet, dass die Differenz der Erstvermietungsmiete zur zumutbaren Miete der Mieter als Zuschuss vom Wohnungsamt erhält, vorausgesetzt, er überschreitet bestimmte Einkommensgrenzen nicht.

Die zumutbare Miete im Landkreis Forchheim (Nettokaltmiete) liegt bei 5,20 Euro pro Quadratmeter. Circa 60 Prozent der Bevölkerung fallen unter diese Einkommensgrenze, wobei im ländlichen Raum überwiegend die unteren Einkommen davon betroffen sind wie Rentner, Alleinerziehende, Berufsanfänger und Leistungsbezieher.

Wohnungsraumprogramm

"Dieses Wohnungsraumprogramm", erklärte Reichl, "können nur Kommunen in Anspruch nehmen." Die Gemeinde erhält 30 Prozent Zuschuss auf die Gesamtkosten plus 60 Prozent Darlehen. Es besteht aber auch die Möglichkeit des Ersterwerbs ("Kaufen statt Bauen").

Das Gremium beschloss einstimmig, eine Machbarkeitsstudie erstellen zu lassen. Die Verwaltung wurde beauftragt, Angebote einzuholen, mit der Regierung abzustimmen und den Förderantrag einzureichen. wi