Wie durch ein Wunder unverletzt

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Das Auto, dass am Mittwoch unterhalb des Staffelberges gefunden wurde, sorgte für einen groß angelegten Rettungseinsatz von Polizei, Feuerwehr, BRK und Luftrettung. Nun ist bekannt, wie es zu dem kuriosen Unfall kam.

Thomas Heuchling

Bad Staffelstein — So etwas hat Gerald Storath von der Polizei Bad Staffelstein noch nicht erlebt: Eine Frau fährt mit ihrem Auto vom Plateau des Staffelberges, stürzt in die Tiefe, steigt - nur mit wenigen Kratzern - aus und geht nach Hause.
So die Kurzversion, des ungewöhnlichen Vorfalls. Dieser ereignete sich in der Nacht zum Mittwoch auf dem Staffelberg und löste am Mittwochnachmittag eine umfangreichen Einsatz zahlreicher Rettungskräfte aus.


Für Verkehr gesperrt

Der Polizeibericht zeichnet eine Geschichte, bei der die Frau unglaublich viel Glück gehabt hat: In der Nacht zum Mittwoch sucht die 40-Jährige ihren 16-jährigen Sohn. Der nach ihren Angaben gerne auf dem Staffelberg seine Zeit verbringt. Deshalb habe sie sich mit ihrem Pkw auf die Suche nach ihm begeben und fuhr auf das Plateau.
Dabei ist der Berg für den normalen Verkehr gesperrt. Für Autofahrer, die keine Genehmigung haben, ist am Waldparkplatz bei Romansthal Endstation. Die Wege zum Berg dürfe nur der landwirtschaftliche Verkehr nutzen. Zudem habe der Wirt der Staffelberg-Klause eine solche Genehmigung. Ausnahmen könne man für Hochzeiten oder ähnliches bei der Stadt beantragen, erklärt Storath.


Auf der Suche nach dem Sohn

Während die Frau mit dem Auto ihren Sohn suchte, habe es laut Polizeibericht stark geregnet. Die Sicht war sehr schlecht. Deshalb verlor sie wohl die Orientierung und fuhr in der Nähe des Gipfelkreuzes über die Felskante in den Abgrund.
Ihr freier Fall wurde nach circa zwölf Metern durch die Krone einer größeren Kiefer abgefedert. Dabei bog sich der Baum ähnlich wie eine Wippe bis zum Boden, so dass der Pkw relativ sanft auf dem Gelände unterhalb der Felsen aufsetzte. Er rollte einmal langsam seitlich um seine eigene Achse und kam auf den Rädern wieder zum Stehen. Anschließend ist er noch circa 50 Meter weiter in das Unterholz gefahren, wo er letztendlich zum stehen kam.
Die Fahrerin habe noch die Handbremse angezogen und den Fahrzeugschlüssel mitgenommen. Sie stieg so gut wie unverletzt aus ihrem Fahrzeug. So steht es im Polizeibericht von Gerald Storath. Auf den Ablauf angesprochen sagt er: "Die Frau muss einen riesen Schutzengel gehabt haben." Er habe selbst mit der 40-Jährigen gesprochen und halte ihre Geschichte für glaubwürdig. Nachdem sie ihr Auto, einen VW Caddy, nur mit einigen Kratzern verlassen hatte, sei die Frau nach Hause und schlafen gegangen. Erst am nächsten Morgen habe sie einen Termin mit ihrem Anwalt gehabt, um den Vorfall zu besprechen. Um das Unfallauto kümmerte sie sich zunächst nicht.


Groß angelegte Suche

Das entdeckte am späten Mittwochnachmittag eine Wandergruppe. Sie meldeten der Polizei einen roten Pkw in einem Waldstück unterhalb des Staffelbergs. Da die Polizei zu diesem Zeitpunkt Personenschäden nicht ausschließen konnte, wurde ein groß angelegter Sucheinsatz angekurbelt. Doch weder im Fahrzeug noch in der Umgebung fanden die Einsatzkräfte verletzte Personen. Die 40-jährige Fahrerin des Pkws konnte die Polizei schließlich zuhause antreffen.
Polizeihauptkommissar Storath vermutet, dass die Frau nachts und bei Regen gar nicht gemerkt habe, dass sie vom Staffelberg gefahren ist. Gegen sie wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Bis 21 Uhr am Mittwoch habe die Bergung des Autos aus dem Unterholz gedauert, sagt Lutz Schneider, Kreisbrandmeister und Pressesprecher. In der Art habe auch er so etwas noch nicht erlebt. Ein solcher Einsatz kostet viel Geld. Wer zahlt suchende Hubschrauber, Polizei und Feuerwehr?


Versicherungen müssen prüfen

Es sei ein frühes Stadium für eine Aussage, aber dennoch gibt Stefan Liebl, stellvertretender Pressesprecher der Versicherungskammer Bayern, eine vorsichtige Einschätzung: Der Schaden am Auto werde im Rahmen einer Kfz-Vollkaskoversicherung geprüft. Bei den Kosten der Rettung und Bergung des Autos müsse die Haftpflicht prüfen. Das Befahren der für den Normal-Verkehr gesperrten Wege sieht Liebl nicht als Minderungsgrund. Ob die Versicherungen in diesem kuriosen Fall wirklich zahlt, dazu will Liebl keine Aussage treffen.