Für das "BürgerNet Pettstadt", das im Zusammenwirken mit den Bamberger Stadtwerken entstehen soll, erließ der Gemeinderat eine Betriebssatzung. Zu Werkleite...
Für das "BürgerNet Pettstadt", das im Zusammenwirken mit den Bamberger Stadtwerken entstehen soll, erließ der Gemeinderat eine Betriebssatzung. Zu Werkleitern des künftigen Eigenbetriebs wurden Kämmerer Roland Hack und der Gemeindeangestellte Michael Schönhofer bestellt. Alexander Hummel äußerte die Sorge, dass die beiden schon jetzt stark ausgelasteten Bediensteten durch die weiteren Aufgaben überbeansprucht werden könnten. Auch Gerhard Sterzer (SPD) hatte Bedenken. Wieviel Arbeit noch auf die beiden Werkleiter der "BürgerNet Pettstadt" zukommt, ist derzeit ungewiss. Roland Hack und Bürgermeister Jochen Hack (FWG) meinten aber, dass das Gröbste schon bewältigt wurde. Man verständigte sich darauf, dass die zwei Werkleiter bei Überbelastung Alarm geben. Zu gegebener Zeit wird auch der Gemeinderat nachfragen.
Die Beschäftigung einer zusätzlichen Kraft soll aus Kostengründen tunlichst vermieden werden. Überdies seien jetzt die Techniker und die Berater der Stadtwerke am Zuge, hieß es.
Bürgermeister Hack informierte den Gemeinderat nach der Ausschreibung der Gewerke, dass die Tiefbauarbeiten den geplanten Kostenrahmen einhalten werden. Anfang März werden die Pettstadter in zwei Bürgerversammlungen umfassend über das geplante Glasfasernetz informiert. Anschließend haben sie Gelegenheit, sich zu günstigen Konditionen für die Breitbandanlage anzumelden.
Wenn die Aurach ausufert
Hauptsächlich die Grundbesitzer in den Ortsteilen Schadlos und Neuhaus sind von der förmlichen Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Aurach betroffen.
Die Flächen, die bei einem "100-jährigen Hochwasser" theoretisch überflutet werden können, sind zwar schon seit 2008 im Flächennutzungsplan der Gemeinde Pettstadt vorläufig gesichert, doch nun werden die Eigentumsrechte erheblich eingeschränkt. Baumaßnahmen dürfen im Überschwemmungsgebiet nicht mehr durchgeführt werden. Zahlreiche Auflagen zum Natur- und Umweltschutz sind zu beachten. Betroffene Landwirte, Haus- und Grundbesitzer sollten sich in der Gemeindeverwaltung informieren, wie sich die Bestimmungen zum Schutz des Überschwemmungsgebietes auswirken. Die Räte erhoben gegen die vom Landratsamt vorgelegte Verordnung keinen Einwand.