Alexander Müller Der promovierte Mediziner Markus Ipta ist in seiner Praxis in Kasendorf als praktischer Arzt, Arzt für Palliativmedizin und für die hausärz...
Alexander Müller
Der promovierte Mediziner Markus Ipta ist in seiner Praxis in Kasendorf als praktischer Arzt, Arzt für Palliativmedizin und für die hausärztliche Versorgung tätig. Er führt den Kulmbacher Hospizverein seit März 2015. In seiner Funktion als Hospizvereins-Vorsitzender sprach er am Mittwoch vor rund 100 Zuhörern auf Einladung der Fachverlage und der Bayerischen Rundschau über das Thema Patientenverfügung aus medizinischer Sicht.
Möglichst vieles regeln
Wer sicher gehen will, dass nach einem Unfall oder bei schweren Krankheiten seinem Willen gefolgt wird, wenn er sich selbst nicht mehr äußern kann, sollte eine schriftliche Patientenverfügung vorbereiten, in der möglichst vieles geregelt ist, betonte Ipta.
Sofern es nur eine mündliche Verfügung gibt, müssen die Mediziner konkrete Angaben haben, damit sie gilt - indem beispielsweise Angehörige erklären, wie und bei welcher Gelegenheit sich der Patient geäußert hat.
Gibt es weder eine mündliche, noch eine schriftliche Patientenverfügung, müssen die Ärzte den mutmaßlichen Willen des Patienten ergründen. Auch hier wird nach Anhaltspunkten entschieden.
Der Vorsitzende des Hospizvereins zählte eine Reihe von Punkten auf, die in einer schriftlichen Verfügung behandelt werden sollten. Dazu gehören die Beschreibung der konkreten Situation, in der sie Anwendung finden soll, ebenso wie die Definition von medizinischen Maßnahmen.
Auch über Wiederbelebung und künstliche Beatmung sollte nachgedacht werden - genauso wie über den Ort der Behandlung, der das eigene Zuhause ebenso sein kann wie ein Krankenhaus, eine Palliativstation oder ein Hospiz.
Ein stationäres Hospiz gibt es in der Region in Bayreuth. Eine Initiative zugunsten Kulmbachs sei, so Markus Ipta, am Verteilungsschlüssel gescheitert, der festlege, für welche Einrichtungen die laufenden Kosten vom Staat getragen würden.
Über Roboter nachdenken
Angesichts der fortschreitenden Technik empfahl Ipta auch festzulegen, in welchem Umfang man Pflege durch Roboter akzeptieren wolle. Sinnvoll sei es schließlich, einen Bevollmächtigten zu benennen, der die Patientenverfügung durchzusetzen helfen könne.
Schließlich riet der Mediziner, in die Patientenverfügung auch eigene Wertvorstellungen hineinzuformulieren. Diese könnten den behandelnden Ärzten später helfen, eine Entscheidung im Sinne des Patienten zu treffen. Bei der Formulierung einer Patientenverfügung sei es stets sinnvoll, sich von einem Notar oder einem Arzt beraten zu lassen.