Am Donnerstag hatten es Richter Stefan Hoffmann und Staatsanwältin Franziska Winkler am Amtsgericht mit einem abwiegelnden Angeklagten zu tun. Dieser, ein 4...
Am Donnerstag hatten es Richter Stefan Hoffmann und Staatsanwältin Franziska Winkler am Amtsgericht mit einem abwiegelnden Angeklagten zu tun. Dieser, ein 46-jähriger Arbeitsloser aus Bad Staffelstein, wurde im Oktober 2016 in einer Lichtenfelser Gaststätte unangenehm. Was für den Mann nicht der Rede wert war, reichte für ein Urteil wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
"Ich bin in die Wirtschaft nei und wollt' zwei Bier (...) und habe das nach einer halben Stunde immer noch nicht gekriegt und weil ich vorher schon ein, zwei getrunken hab', hab' ich ihm zwei Watschn gegeben", erinnerte sich der 46-Jährige an seinen Ärger. Dreimal, so die Anklage der Staatsanwaltschaft, habe er dem Wirt des Lokals mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, nachdem er den Mann am Hals gepackt hatte. Vor dem Verhandlungssaal hatte sich der Bad Staffelsteiner bei seinem Opfer entschuldigt. Der Wirt in den 50er Lebensjahren nahm die Entschuldigung an und sollte im Lauf des Verfahrens keinen Belastungseifer entwickeln.
Im Gegenteil: Mitunter schien der Mann wenig Verständnis dafür zu haben, dass der Fall so aufgerollt wird. Erst Staatsanwältin Winkler, die die Entschuldigung auf dem Flur mitbekommen und goutiert hatte, klärte den Wirt darüber auf, dass es "ein öffentliches Interesse" daran gebe, den Streitsuchenden zu bestrafen.
Und Richter Hoffmann rief dem 55-Jährigen ins Gewissen, dass er "nichts beschönigen braucht". Bald gestand der Zeuge in seiner Aussage ein, dass die Ohrfeigen geschmerzt hätten. "Aber gering."
Damit war er auf der Linie des Angeklagten, der seinen "Watschn" höchstens einen "seelischen Schmerz" bescheinigte, denn für körperliche Schmerzen hätten sie doch zu wenig Wucht besessen. Bei den "Watschn" habe es sich weniger um "Watschn" als vielmehr um "angedeutete Schellen" gehandelt. Allerdings, so der Bad Staffelsteiner, habe er sie in keinem nüchternen Zustand ausgeteilt.
Hüne schlief am Tisch ein
"Ich hatte schon einiges getrunken an dem Tag, so einen Dreiviertel-Liter Wodka und ein paar Flaschen Bier." Der Geschädigte selbst hatte auch noch genaue Erinnerungen an den damaligen Tag, so sprach er davon, dass der Täter "mit einem Kumpel von hünenhafter Gestalt" sein Lichtenfelser Gasthaus betreten habe. Der Hüne aber habe bald seinen Kopf auf den Tisch gelegt und sei - vermutlich durch Rausch - eingeschlafen.
Im Grunde, so der Mann, habe er darauf vertraut, dass - falls er diese neuen Gäste lang genug ignorierte - sie von selber gehen würden. Doch es kam anders: "Er hat geschimpft und mir - aber net doll - auf den Backen geschlagen und gesagt: ,Ich mach dich fertig!'"
Dann folgte der Blick ins Bundeszentralregister des Angeklagten und Entrüstung bei Staatsanwältin Franziska Winkler. "Sie haben schon zehn Mal (vor allem unter Alkoholeinwirkung) andere Leute angegangen, trotzdem machen Sie das immer wieder", hielt sie dem Beschuldigten vor. "Eine Geldstrafe reicht nicht mehr, eine Freiheitsstrafe ist unumgänglich." Die erhielt der Mann aber nicht. Richter Hoffmann verhängte eine sechsmonatige Haftstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Allerdings mit Auflagen. Vier Jahre wird die Bewährungszeit dauern, 60 Arbeitsstunden muss der Verurteilte leisten und sich überdies einer Drogentherapie unterziehen und Kontakt zur Suchtberatung halten.