Auch der Landkreis hat nach den Empfehlungen des Paul-Ehrlich-Instituts die Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca gestoppt. Die Impfungen seien vorsorglich ausgesetzt, teilte das Landratsamt gester...
Auch der Landkreis hat nach den Empfehlungen des Paul-Ehrlich-Instituts die Impfungen mit dem Vakzin von AstraZeneca gestoppt.
Die Impfungen seien vorsorglich ausgesetzt, teilte das Landratsamt gestern mit.Der Impfstoff wurde sichergestellt und geht zurück. Alle weiteren Termine, bei denen dieser Impfstoff verimpft worden wäre, wurden abgesagt.Die Termine für Impfungen mit Biontech oder Moderna bleiben bestehen.
Sobald es weitere Informationen des Bundesgesundheitsministeriums dazu gibt, wie weiter zu verfahren sei, werde der Landkreis informieren.
Und er warnte gestern: Personen, die den Impfstoff von AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen, etwa mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen sollten sich unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben!
Der Inzidenzwert des Landkreises Coburg liegt derweil seit dem vergangenen Freitag, 12. März, mehrere Tage in Folge unter 50. Wie das Landratsamt mitteilt, gelten daher ab heute weitere Lockerungen in bestimmten Bereichen:
Sport: Kontaktfreier Sport ist in Gruppen von bis zu zehn Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren möglich. Der Betrieb und die Nutzung von Sportplätzen, Fitnessstudios, Tanzschulen und anderen Sportstätten ist nur unter freiem Himmel erlaubt.
Handel: Die Öffnung von Geschäften mit Kundenverkehr ist nun auch wieder ohne Terminvereinbarung, unter Einhaltung unter anderem folgender Auflagen möglich: Der Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen den Kunden muss eingehalten werden. Für die ersten 800 Quadratmeter ist ein Kunde pro zehn Quadratmetern erlaubt. Beträgt die Verkaufsfläche mehr als 800 Quadratmeter ist ein zusätzlicher Kunde pro 20 Quadratmeter erlaubt. Für alle Kunden gilt unabhängig von der Anzahl und unabhängig von der Größe des Verkaufsraums FFP2-Maskenpflicht.
Kultur: Der Besuch von Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekten der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen, zoologischen und botanischen Gärten ist ohne vorherige Terminbuchung möglich. red