Weißenohe erwägt Solarpflicht

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Kann eine Gemeinden seinen Bewohnern den Einsatz einer Solaranlage vorschreiben? Einem grünen Gemeinderat aus Weißenohe schwebt genau dies vor.

Die Energieregion, die aus den Gemeinden Weißenohe, Igensdorf, Hiltpoltstein und Gräfenberg besteht, nannte der Weißenoher Gemeinderat Norbert Weber (Die Grünen) als Grund für seine Forderung, eine Solarpflicht für die Häuser im neuen Bebauungsgebiet "Weber" festzulegen.
Auch ob und wie Altbauten dann mit ins Boot geholt werden könnten, will man in Weißenohe überlegen. Möglicherweise sollen finanzielle Anreize geschaffen werden. Drei Wochen zuvor, beim offiziellen Startschuss der Energieregion hatten die vier Bürgermeister der vier Gemeinden die Freiwilligkeit der Nutzung regenerativer Energien noch betont. Keine drei Wochen später sind aus Weißenohe nun ganz andere Töne zu hören.


Fader Beigeschmack

Mit ihrer Solarpflicht oder der dem Zwang, regenerative Energien zu nutzen, wäre Weißenohe die erste Gemeinde im Landkreis. Klimaschutzmanager Dominik Bigge kennt Vergleichbares eher aus dem Bundesland Baden Württemberg.
Einen faden Beigeschmack hinterließ der Vorschlag jedenfalls bei etlichen Bürgern, die selbst in einer der Gemeinden leben. Ganz so einfach scheint es doch nicht zu sein. "Bei Altbauten geht es keinesfalls. Sie haben Bestandschutz", erklärt Holger Strehl, Pressesprecher des Landratsamts in Forchheim. Da könne auch rückwirkend nicht eingegriffen werden. Allerdings greift auch bei Altbauten die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Diese schreibt in einem mehrseitigen Berechnungsmodell den Primärenergiebedarf in einem Neubau vor. Und ferner schreibt sie vor, dass bei einem Altbau mit Bestandsschutz nicht einfach ein Heizkessel wieder eingebaut werden darf, sondern einer, der der EnEV entspricht. "Ein Öl-Brennwert-Gerät wäre dann möglich", nennt Bigge als Beispiel. Wenn Fenster ausgetauscht werden, müssen auch diese der Verordnung entsprechen. "Wenn saniert wird, dann nach dem neuesten Stand der Technik", erklärt Bigge. Eine Solarpflicht könne nicht durchgedrückt werden. Auch nicht, wenn durch eine Energieregion ganze Straßenzüge nach einer Art regenerativer Energien umgerüstet werden soll.
"Eine Verpflichtung geht nicht. Auch ein Anschlusszwang an Nahwärme geht nicht. Man muss den Bürger motivieren", sagt Bigge. Durch finanzielle Anreize seitens der Gemeinde beispielsweise.
Bei den Neubauten sehe es aber anders aus. Für ein Neubaugebiet gebe es mehrere Möglichkeiten. So sei es durchaus Praxis, dass die Gebäude so ausgerichtet sein sollen, dass sie die Möglichkeit einer Solarnutzung zu haben. Um den in der EnEV vorgeschriebene Wert zu erreichen, müsse man sich ohnehin Gedanken machen, welche regenerative Energie man nutze. Das könne eine Photovoltaikanlage sein, eine Wärmepumpe oder eine starke Dämmung.
"Wer als Bauherr das Berechnungsmodell nicht einhält, handelt ordnungswidrig", sagt Bigge.


Von nachrangiger Bedeutung

Ein Bauvorhaben ohne Einhaltung der EnEV würde ohnehin nicht genehmigt werden. Aus diesem Blickwinkel betrachtet, findet Bigge die Verpflichtung, eine regenerative Energie in einem neuen Baugebiet zu nutzen, nachrangig.
Dass zusätzlich zu der ohnehin bestehenden Verpflichtung eine Solaranlage Pflicht wäre, hat noch keine Kommune im Landkreis festgesetzt.