von unserer Mitarbeiterin Sylvia Hubele Forchheim — Für die Erteilung eines historischen Kennzeichens gibt es klare Kriterien, stellt Sascha Brenner fest. Das begehrte Kennzeichen ...
von unserer Mitarbeiterin Sylvia Hubele
Forchheim — Für die Erteilung eines historischen Kennzeichens gibt es klare Kriterien, stellt Sascha Brenner fest. Das begehrte Kennzeichen mit dem "H" gibt es nur, wenn an dem Fahrzeug keine größeren Umbauten vorgenommen wurden: "Nur zeitgenössisches Tuning ist erlaubt." Die Originalität der Autos sei wichtig, auch wenn diese trotzdem vom Tüv auf Verkehrssicherheit geprüft werden und die entsprechenden Abgaswerte einhalten müssen.
Mehr als nur verkehrstüchtig Der Zustand eines historischen Fahrzeuges muss auf einer Skala von 1 (Neuwagen) bis 5 (Schrott) mindestens eine 3 erhalten. Für normale Fahrzeuge dagegen reiche ein Zustand von 4- aus, erzählt Brenner. Damit müssen die alten Schätzchen mehr als nur verkehrstüchtig sein.
Die Organisationen, wie beispielsweise Tüv oder Dekra, die diese Prüfungen abnehmen, beschäftigen Sachverständige, die sich mit den Autos, die mindestens dreißig Jahre alt sind, bestens auskennen und ein entsprechendes Gutachten erstellen können. Ohne ein solches Gutachten würde bei einem eventuellen Unfall der Wert des Wagens nach der offiziellen Schwacke-Liste bestimmt. Da diese den Restwert nennt, nicht aber den Marktwert eines Fahrzeuges bezeichnet, braucht die Versicherung ein so genanntes Marktwertgutachten. Wurde ein Fahrzeug serienmäßig ohne Kopfstützen oder Gurtsysteme gebaut, darf es auch heute noch so unterwegs sein. Wissen jüngere Polizisten darüber nicht Bescheid, sondern stellen dieses als vermeintliche Fahrzeugmängel fest, kann das durchaus zu Missverständnissen führen, erzählt Sascha Brenner.